Folgende Leistungen aus lhrem Altersvorsorgevertrag oder aus lhrer betrieblichen
Altersversorgung im Kalenderjahr 2015 unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG:
Nummer | Besteuerung nach | Betrag in Euro / Cent,|
1 | § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG l 0,00
Bitte tragen Sie den unter Nummer 1 angegebenen Betrag in die Zeile 31 der Anlage R Ihrer
Einkommensteuererklärung ein.
7 | § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG | 298,10
8d|§ 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c ESTG | 4.660,14
Bitte tragen Sie die unter den Nummern 7 und 8d angegebenen Beträge als Summe in die Zeile 44
der Anlage R lhrer Einkommensteuererklärung ein.
Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben. Die bescheinigten Leistungen
werden gemäß § 22a ESIG auch der zentralen Stelle (§ 81 ESIG) zur Übermittlung an die Landesfinanzbehörden
mitgeteilt (Rentenbezugsmitteilungsverfahren).
Hinweise
Geförderte Beträge im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG sind
- Beiträge, auf die § 3 Nummer 63, § 10a oder Abschnitt Xl ESIG angewendet wurde,
- steuerfreie Leistungen nach § 3 Nummer 55b Satz 1 , 55c oder 66 EStG oder
- steuedreie Zuwendungen nach § 3 Nummer 56 ESIG.
Gefördertes Kapital ist Kapital, das auf geförderten Beträgen und Zulagen im Sinne des Abschnitts Xl ESIG
beruht.
1 Es handelt sich um Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag im Sinne des § 82 EStG, einem Pensionsfonds,
einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung, soweit die Leistungen auf gefördertem Kapital beruhen,
Die bescheinigten Leistungen unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung.
7 Bescheinigt werden die auf nicht gefördertem Kapital beruhenden Leistungen, die nicht bereits nach § 22
Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a oder b ESIG erfasst werden (2.B. Leistungen, die auf ungefördertem Kapital beruhen,
aus zertifizierten Bank- oder lnvestmentfondssparplänen). Hierbei ist der Unterschiedsbetrag zwischen
den Leistungen und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge anzusetzen. Wenn die Auszahlung erst nach
Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Vertragsabschlüssen nach dem 3'1. Dezember 2011: nach Vollendung
des 62. Lebensjahrs) erfolgt und der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre bestanden
hat, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen, Die bescheinigten Leistungen unterliegen in diesem
Umfang der Besteuerung.
B Das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen (= KapitalJ das auf nach § 10a oder Abschnitt Xl ESIG
geförderten Altersvorsorgebeiträgen und den gewährten Altersvorsorgezulagen beruht) wurde steuerschädlich
im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 1 und 2 ESIG verwendet. ln welchem Umfang eine Besteuerung erfolgt, richtet
sich in Anwendung des § 22 Nummer 5 Satz 2 ESIG nach der Art der ausgezahlten Leistung. Hierbei ist der Hinweis
7 für Nummer 8d zu beachten. Als Leistung im S,nne des § 22 Nummer 5 Satz 2 ESIG gilt das ausgezahlte
geförderte Altersvorsorgevermögen nach Abzug der Zulagen im Sinne des Abschnitts Xl ESIG.
"Mitteilung" und "Hinweise" entsprechen amtlichen Vorgaben.
Wichtige lnformation für lhre Einkommensteuererklärung
Sie haben Auszahlungen aus lhrem Altersvorsorgevertrag erhalten. ln dieser Mitteilung bescheinigen wir lhnen die
zu versteuernden Leistungen.
Duplikat der Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag nach
§ 22 Nummer 5 Satz 7 EStG
Sie haben sich für die Zustellung lhrer Depotkorrespondenz in die Online-Postbox entschieden. Mit den Depotunterlagen
zum Jahresabschluss erhalten Sie in der Online-Postbox unter anderem auch ein Duplikat der Mitteilung nach
§ 22 Nummer 5 Satz 7 ESIG,