Wohnriester

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  1. Avatar von Voegelchen
    Voegelchen ist offline
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    Standard Wohnriester

    Guten Morgen,
    ich hätte eine Frage zur Wohnriester.
    Wer nutzt das von euch?
    Wie berechne ich die Nachversteuerung ab dem 67/68. Lebensjahr?
    Vielleicht erklärbar an unserem Beispiel.
    Ehepaar keine Kinder (Er 27, Sie 26 Jahre alt, 4000netto monatlich)
    Immobilie in Aussicht , Kaufpreis 205.000€ (ohne NK)
    Angebot der Bank/Bausparkasse
    Wohnriester Laufzeit 22 Jahre, gute 970€ monatlich, Zinssatz gleich bleibend
    Klingt für uns sehr verlockend.
    Aber wie hoch wird die spätere Versteuerung?
    Denn sind wir ehrlich, jetzt etwas Geld zu sparen und eine Förderung vom Staat bekommen ist toll. Aber im Alter hat man es meistens nicht mehr so dicke.
    Daher meine Frage wie ich die höhe der Nachversteuerung berechnen kann.
    Wenn wir diesen Vertrag annehmen sollten muss ich ja wissen wieviel wir über die Jahre bei Seite legen müssen.
    Natürlich kann mir dies auch der Finanzberater erklären.
    Aber der Termin ist noch etwas hin, und ich bin gern vorbereitet.

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Korrekt. Der Vertrag ist aus 2014.
    Bei dem Guthaben wurde er sicher vor 2014 abgeschlossen. Wahrscheinlich hast Du erstmals in 2014 eine Steuerermäßigung bekommen.

    Neben der Rückzahlung der Förderungen könnte es sein, dass Du noch Gewinne in Form von Kapitalerträgen versteuern musst. Wobei die bei einem Bausparvertrag sicherlich nicht in Frage kommen, weil sie erstens zu gering sind und zweitens die Abschlussgebühr damit verrechnet werden kann.

    Ich korrigiere: Keine Verrechnung mit der Abschlussgebühr, dafür Verrechnung mit Sparerfreibetrag.

  3. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Der Vertrag ist nicht älter. Ich bin mit einer größeren einmalzahlung eingestiegen

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Fragt sich dann nur welche der Altersvorsorge Produkte bestehen bleiben sollen, die geförderten oder die ungeforderten, wahrscheinlich mit der höheren Garantieverzinsung.

    Alles in allem denke ich mal, dass du mit der Riester Förderung besser fährst mit der Rendite auf den Eigenbeitrag.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Der Vertrag ist nicht älter. Ich bin mit einer größeren einmalzahlung eingestiegen
    Dann solltest Du wissen, dass für die > des jeweiligen Höchstförderbetrages (2.100 € abzügl. Zulage) eingezahlten Beträge incl. ihrer Verzinsung im Falle einer Rentenzahlung nur die relativ geringe Ertragsanteilbesteuerung gilt.

    Wenn Du im Augenblick Geld benötigst, könntest Du auch bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen nachfragen, ob es die Möglichkeit zur neutralen Entnahme nur des ungeförderten Anteil gibt. Wenn das für Dich eine Option ist, solltest Du es abklären. Für den Rest bliebe es allerdings beim Riestertralala.

    Wie lange hast Du noch bis zur Rente?

  6. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von Hanomag

    Wie lange hast Du noch bis zur Rente?
    Bis 67 sind es noch 38 Jahre.


    Ich werde mal bei der Zulagenstelle anrufen und fragen ob man den ungeförderten Anteil entnehmen kann.
    Das wäre an sich ein guter Kompromiss.

  7. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Bis 67 sind es noch 38 Jahre.
    Hätt ich mir eigentlich denken können bei dem Geburtsjahr 87 in der Kennung. Bei so langer Zeit solltest Du Dir die Option Riesterrente (nicht Wohnriester) vielleicht doch offen halten. Ein Bausparvertrag kann ja offensichtlich auch verrentet werden.
    Zitat Zitat von roadrun87
    Ich werde mal bei der Zulagenstelle anrufen und fragen ob man den ungeförderten Anteil entnehmen kann.
    Das wäre an sich ein guter Kompromiss.
    Müsste eigentlich gehen, Du entnimmst für Deine Immo mehr als 3.000 € nicht gefördertes Kapital und es verbleiben mehr als 3.000 € gefördertes Kapital.

    Teile bitte Deine Erfahrungen mit, man will ja immer etwas dazulernen.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    edit:

    Habe beim Durchlesen Deiner folgenden Beiträge einige Ungereimtheiten festgestellt:
    Zitat Zitat von roadrun87
    Mein Brutto-Einkommen liegt aktuell bei rund 40.000€

    Ich zahle aktuell 100€ monatlich ein, bekomme somit auch nicht die volle Zulage.

    Ich zahle seit 2011. Die erste Einzahlung war eine große Einmalzahlung aus einer Umwandlung einer UnionInvestmentgeschichte.

    100€ zahle ich seit Mitte 2015 monatlich. Davor war es weniger. Genaue Zahlen müsste ich prüfen.

    Das reicht vermutlich nicht für eine Aussage, oder?



    Das Gutahaben besteht laut meiner Hausbank zu gut 1400€ aus Zulagen (Staatlicher Förderung)
    Zitat Zitat von roadrun87
    Korrekt. Der Vertrag ist aus 2014.

    Für 2014 sind es 144€ und für 2015 sind es 233€.

    Das Guthaben beträgt 9629€ abzgl. 1368,10€ Zulage und den 377€ Steuern würden mir dann 7884€ bleiben.
    Riesterfrei.

    Separate Altersvorosorgemaßnahmen bestehen übrigens auch schon.
    Offensichtlich war der Vorgängervertrag auch schon nach Riester gefördert. Angeblich hast Du diesen in 2011 abgeschlossen, hast aber schon ca. 1.400 € Zulagen bekommen. Als Kinderloser kannst Du seit 2011 aber nur maximal (200 + 5 x 154 = ) 970 € Zulagen bekommen haben. Entweder wurde Dein erster Riester Vertrag vor 2011 abgeschlossen oder Du hast Kinderzulagen erhalten. Bei einem Abschluss vor 2014 hast Du natürlich wesentlich mehr (vermutlich sogar nur) gefördertes Kapital im Vertrag.

    Bei der Nennung von unvollständigen und unzutreffenden Fakten musst Du dich nicht über dann unzutreffende Auskünfte wundern.

  8. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester

    Du scheinst recht zu haben.

    Aber der wohnriestervertrag ist tatsächlich von 2014. und ich habe in den vorherigen Steuerbescheiden keine Hinweise auf Steuervorteile gefunden.

    Vorher war es ein Union Investment Fond. Da gucke ich mir morgen nochmal genau den Vertrag an

  9. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Wohnriester

    Okay, das Union Investment Produkt war eine normale Riesterrente. Das war mir nicht bewusst.

    Jetzt wundert mich nur warum ich in den älteren Steuerbescheiden nichts gefunden habe.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester

    Jetzt wundert mich nur warum ich in den älteren Steuerbescheiden nichts gefunden habe.
    Mich nicht. Mutmaßlich wurden die gezahlten Beiträge nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Anlage AV. Dazu gibt es die Anbieterbescheinigung, die man zusätzlich der Steuererklärung beifügen kann. Erst dann kann und wird das Finanzamt auch entsprechend prüfen.

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester

    Möglicherweise hast Du für die übermittelten Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragt (siehe Anlage AV).

  12. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Wohnriester

    Dann würde es ja bei den 377€ Steuern bleiben, die ich zurückzahlen muss.

    Der UnionInvestment Vertrag bestand tatsächlich schon sehr lange. Wurde aber nur mit kleinen Beiträgen bedient.

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Dann würde es ja bei den 377€ Steuern bleiben, die ich zurückzahlen muss.
    Ja und die Zulagen. Zu einer zusätzlichen Gewinnbesteuerung wird es mangels Gewinnen wohl nicht kommen.
    Zitat Zitat von roadrun87
    Der UnionInvestment Vertrag bestand tatsächlich schon sehr lange. Wurde aber nur mit kleinen Beiträgen bedient.
    Damit wäre die Situation geklärt.

  14. Avatar von roadrun87
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    Standard AW: Wohnriester

    Bin ich da irgendwie in der Plicht (Steuererklärung?) wenn ich den Vertrag kündige oder kommt das FA auf mich zu?

  15. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Bin ich da irgendwie in der Plicht (Steuererklärung?) wenn ich den Vertrag kündige oder kommt das FA auf mich zu?
    Nach der förderschädlichen Auflösung eines Riester-Vertrages bekommt man

    1. eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz - EStG) mit dem folgendem Hinweis auf der ersten Seite:
    Wichtiger Hinweis:
    Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus lhrem
    Altersvorsorgevertrag oder aus lhrer betrieblichen Altersversorgung. Die nachstehend mitgeteilten
    Beträge sind bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf Seite 2 der Anlage R einzutragen.
    Hier beispielhaft der Erläuterungstext der meinem Sohn zugesandten Mitteilung (er hat allerdings mit seinem Fonds fast 100 % Gewinne gemacht, daher wurden unter 7 und 8d steuerpflichtige Beträge ausgewiesen):
    Folgende Leistungen aus lhrem Altersvorsorgevertrag oder aus lhrer betrieblichen
    Altersversorgung im Kalenderjahr 2015 unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG:
    Nummer | Besteuerung nach | Betrag in Euro / Cent,|
    1 | § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG l 0,00

    Bitte tragen Sie den unter Nummer 1 angegebenen Betrag in die Zeile 31 der Anlage R Ihrer
    Einkommensteuererklärung ein.

    7 | § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG | 298,10

    8d|§ 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c ESTG | 4.660,14

    Bitte tragen Sie die unter den Nummern 7 und 8d angegebenen Beträge als Summe in die Zeile 44
    der Anlage R lhrer Einkommensteuererklärung ein.

    Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben. Die bescheinigten Leistungen
    werden gemäß § 22a ESIG auch der zentralen Stelle (§ 81 ESIG) zur Übermittlung an die Landesfinanzbehörden
    mitgeteilt (Rentenbezugsmitteilungsverfahren).
    Hinweise
    Geförderte Beträge im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG sind
    - Beiträge, auf die § 3 Nummer 63, § 10a oder Abschnitt Xl ESIG angewendet wurde,
    - steuerfreie Leistungen nach § 3 Nummer 55b Satz 1 , 55c oder 66 EStG oder
    - steuedreie Zuwendungen nach § 3 Nummer 56 ESIG.
    Gefördertes Kapital ist Kapital, das auf geförderten Beträgen und Zulagen im Sinne des Abschnitts Xl ESIG
    beruht.
    1 Es handelt sich um Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag im Sinne des § 82 EStG, einem Pensionsfonds,
    einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung, soweit die Leistungen auf gefördertem Kapital beruhen,
    Die bescheinigten Leistungen unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung.
    7 Bescheinigt werden die auf nicht gefördertem Kapital beruhenden Leistungen, die nicht bereits nach § 22
    Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a oder b ESIG erfasst werden (2.B. Leistungen, die auf ungefördertem Kapital beruhen,
    aus zertifizierten Bank- oder lnvestmentfondssparplänen). Hierbei ist der Unterschiedsbetrag zwischen
    den Leistungen und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge anzusetzen. Wenn die Auszahlung erst nach
    Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Vertragsabschlüssen nach dem 3'1. Dezember 2011: nach Vollendung
    des 62. Lebensjahrs) erfolgt und der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre bestanden
    hat, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen, Die bescheinigten Leistungen unterliegen in diesem
    Umfang der Besteuerung.
    B Das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen (= KapitalJ das auf nach § 10a oder Abschnitt Xl ESIG
    geförderten Altersvorsorgebeiträgen und den gewährten Altersvorsorgezulagen beruht) wurde steuerschädlich
    im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 1 und 2 ESIG verwendet. ln welchem Umfang eine Besteuerung erfolgt, richtet
    sich in Anwendung des § 22 Nummer 5 Satz 2 ESIG nach der Art der ausgezahlten Leistung. Hierbei ist der Hinweis
    7 für Nummer 8d zu beachten. Als Leistung im S,nne des § 22 Nummer 5 Satz 2 ESIG gilt das ausgezahlte
    geförderte Altersvorsorgevermögen nach Abzug der Zulagen im Sinne des Abschnitts Xl ESIG.
    "Mitteilung" und "Hinweise" entsprechen amtlichen Vorgaben.
    Wichtige lnformation für lhre Einkommensteuererklärung
    Sie haben Auszahlungen aus lhrem Altersvorsorgevertrag erhalten. ln dieser Mitteilung bescheinigen wir lhnen die
    zu versteuernden Leistungen.
    Duplikat der Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag nach
    § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG
    Sie haben sich für die Zustellung lhrer Depotkorrespondenz in die Online-Postbox entschieden. Mit den Depotunterlagen
    zum Jahresabschluss erhalten Sie in der Online-Postbox unter anderem auch ein Duplikat der Mitteilung nach
    § 22 Nummer 5 Satz 7 ESIG,
    2.eine Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
    Diese Bescheinigung ist für lhre Unterlagen bestimmt.
    Dort sind die nach Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen aufgeteilten und einbehaltenen Beträge mit dem Hinweis, dass sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeführt wurden, aufgelistet. Weiter steht dort, dass man für die Einkommensteuererklärung die Höhe der Erträge der Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (siehe 1.) entnehmen sollen. Trifft allerdings nur zu, wenn man Gewinne nach § 22 gemacht hat.

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