Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung

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  1. Avatar von andi98
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    Unglücklich Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung

    Hallo zusammen!

    Folgender Fall bei uns: ein VW-Passat versichert bei direct-line, Vertrag am 4.7. verlängert. Laut Vertragsbedingungen darf kein unter 24-jähriger Fahrer mit dem Fahrzeug fahren.
    Das würden wir aber gerne ändern, da unser Sohn (18) gerade seinen Führerschein gemacht hat.
    Nun möchte direct-line statt aktuell 550 €/Jahr dafür 2.100 €/Jahr haben, was uns eindeutig zu viel ist, da wir die selben Leistungen bei anderen Versicherungen für ca. 800 € bekommen würden.
    Jetzt läuft der Vertrag mit direct-line aber noch bis zum 4.7.2017. Daher habe ich mich durch die ABK gewühlt und unter I.5.1 folgendes gefunden:
    Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
    Ich habe direct-line an der Hotline damit konfrontiert, aber diese sagten mir, das gelte nicht für unseren Fall.

    Daher wollte ich Euch Expert*innen mal Fragen, ob ihr wisst, welche Fälle unter dieses Sonderkündigungsrecht fallen? Wir hatten auch schon mal überlegt, einfach die Angabe der jährlichen Kilometer zu erhöhen - aber keine Ahnung, ob das dann darunter fällt.

    Vielen Dank & schöne Grüße,
    Andi

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung

    Die Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert sich ja nicht. Das wäre bspw. dann gegeben, wenn aus einem Privatfahrzeug ein Mietwagen wird, o.ä.

  3. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung

    Zitat Zitat von andi98
    Hallo zusammen!

    Folgender Fall bei uns: ein VW-Passat versichert bei direct-line, Vertrag am 4.7. verlängert. Laut Vertragsbedingungen darf kein unter 24-jähriger Fahrer mit dem Fahrzeug fahren.
    Das würden wir aber gerne ändern, da unser Sohn (18) gerade seinen Führerschein gemacht hat.
    Nun möchte direct-line statt aktuell 550 €/Jahr dafür 2.100 €/Jahr haben, was uns eindeutig zu viel ist, da wir die selben Leistungen bei anderen Versicherungen für ca. 800 € bekommen würden.
    Jetzt läuft der Vertrag mit direct-line aber noch bis zum 4.7.2017. Daher habe ich mich durch die ABK gewühlt und unter I.5.1 folgendes gefunden:

    Ich habe direct-line an der Hotline damit konfrontiert, aber diese sagten mir, das gelte nicht für unseren Fall.

    Daher wollte ich Euch Expert*innen mal Fragen, ob ihr wisst, welche Fälle unter dieses Sonderkündigungsrecht fallen? Wir hatten auch schon mal überlegt, einfach die Angabe der jährlichen Kilometer zu erhöhen - aber keine Ahnung, ob das dann darunter fällt.

    Vielen Dank & schöne Grüße,
    Andi
    Findest Du irgendetwas in den AKB, dass bei einer Änderung der Tarifmerkmale (jährliche Kilometerleistung, weitere Nutzer, etc.) ein Sonderkündigungsrecht einräumt? Sicherlich bei keinem Versicherer.

    Hier stellt sich wieder der Nachteil dar, warum man ohne Kenntnisse der Vertragbedingungen keinen Direktversicherer wählen sollte. Ein Makler/Vermittler fragt, wenn er gut ist, nach, ob bald ein Kind mit dem Auto fahren soll. Dann sucht man sich in weiser Voraussicht eben einen Versicherer, der dafür akzeptable Beiträge erhebt. Teurer wird es immer, aber bei manchen in Maßen. Die DL will keinen jungen Fahrer auf den Fahrzeugen haben.

    Ansonsten siehe die Antwort von Daukind. Das sind Änderungen des Verwendungszweckes.

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