Hallo,
ich bin neu hier und weiß auch nicht, ob meine Frage an dieser Stelle richtig ist....ich habe den text auch beim Thema "Banken" eingestellt, habe aber das Gefühl, dass ich hier, bei den Bausparkassenfragen, richtiger bin - oder?
es geht um das leidige Thema "BHW".
die Situation:
es handelt sich um einen alten Dmaxx5-Vertrag mit Bonusverzinsung.
in dem jährlichen Kontoauszug sind die Bonuszinsen nicht mit aufgeführt - soweit so gut, denn die werden ja auch erst ausgezahlt, wenn man auf das Darlehen verzichtet.
allerdings werden die Bonuszinsen jährlich berechnet - dies zeigt auch der Ausdruck der "Bonuszinsermittlung", den wir von der BHW erhalten haben. Die Bonuszinsen landen laut BHW auf einem Extrakonto und werden dort angehäuft bis man diese abruft. In der Steuerbescheinigung von BHW werden die Bonuszinsen allerdings auch nicht aufgeführt - LBS führt diese jährlich auf.
jetzt haben sich meine Eltern von BHW das Angesparte incl. Bonuszinsen auszahlen lassen.
In der Steuerbescheinigung wurden nu hohe Kapitalertragssteuer einbehalten, da BHW zu dem jährlichen Zins von 2015 die gesamte Bonuszinsauszahlung, also aus den Jahren 2003 - 2015, hinzuaddiert hat.
ist dies überhaupt rechtens? der Bonuszins fällt ja jährlich an...wären dann nicht nur die jährlichen Bonuszinsen + Regelzins steuerlich aufzuführen - so wie es die LBS macht?
12 Jahre gesammelter Bonuszins übersteigt natürlich den Sparerfreibetrag. eine Verteilung auf die jahre hätte nicht zu einer Überschreitung des Pauschbetrages geführt.
Jetzt müssen meine Eltern 25% versteuern, da die BHW die jährlichen Bonuszinsen kumuliert als Zinseinnahmen nur für das Jahr 2015 berechnet hat.
ist das wirklich korrekt?
über eine Antwort würde ich mich freuen
gruß biggi
Hallo Martin,
danke, dass du dir die Zeit nimmst.
klaro...Auszahlung incl. Bonus beantragen...
nun.. ich werden mit meinen Eltern reden, ob sie den Vertrag nicht erst zu 2017 oder später benötigen.... sie wollen ansich ihr Dusch-Bad behindertengerecht umbauen, da wir es aber nicht schaffen, dass der Duschbereich mindestens 1,00mx1,50m wird, wird es wohl keinen Zuschuss der Pflegekasse geben - so sagte es der Berater...(das ganze Duschbad ist nur 1,80x1,80)... ergo muss mehr Erspartes genommen werden :-(
Gibt u.U. auch was von der KfW dafür ... wenn man auf den Bausparvertrag mehr als 2,5% Guthabenzins bekommt und einen Kredit für unter 2%, kann man ja besser den Kredit nehmen.