Hallo,
ich bin neu hier und weiß auch nicht, ob meine Frage an dieser Stelle richtig ist....ich habe den text auch beim Thema "Banken" eingestellt, habe aber das Gefühl, dass ich hier, bei den Bausparkassenfragen, richtiger bin - oder?
es geht um das leidige Thema "BHW".
die Situation:
es handelt sich um einen alten Dmaxx5-Vertrag mit Bonusverzinsung.
in dem jährlichen Kontoauszug sind die Bonuszinsen nicht mit aufgeführt - soweit so gut, denn die werden ja auch erst ausgezahlt, wenn man auf das Darlehen verzichtet.
allerdings werden die Bonuszinsen jährlich berechnet - dies zeigt auch der Ausdruck der "Bonuszinsermittlung", den wir von der BHW erhalten haben. Die Bonuszinsen landen laut BHW auf einem Extrakonto und werden dort angehäuft bis man diese abruft. In der Steuerbescheinigung von BHW werden die Bonuszinsen allerdings auch nicht aufgeführt - LBS führt diese jährlich auf.
jetzt haben sich meine Eltern von BHW das Angesparte incl. Bonuszinsen auszahlen lassen.
In der Steuerbescheinigung wurden nu hohe Kapitalertragssteuer einbehalten, da BHW zu dem jährlichen Zins von 2015 die gesamte Bonuszinsauszahlung, also aus den Jahren 2003 - 2015, hinzuaddiert hat.
ist dies überhaupt rechtens? der Bonuszins fällt ja jährlich an...wären dann nicht nur die jährlichen Bonuszinsen + Regelzins steuerlich aufzuführen - so wie es die LBS macht?
12 Jahre gesammelter Bonuszins übersteigt natürlich den Sparerfreibetrag. eine Verteilung auf die jahre hätte nicht zu einer Überschreitung des Pauschbetrages geführt.
Jetzt müssen meine Eltern 25% versteuern, da die BHW die jährlichen Bonuszinsen kumuliert als Zinseinnahmen nur für das Jahr 2015 berechnet hat.
ist das wirklich korrekt?
über eine Antwort würde ich mich freuen
gruß biggi
die Abrechnung ist nach meiner Einschätzung seitens der BHW richtig!
Die Eltern hätten im Jahr der Auszahlung Ihren Freibetrag erhöhen können. (wenn noch nicht ausgeschöpft)
Die Kapitalertragssteuer wird fällig bei Auszahlung!
Einen Bonus bekommt man nur wenn man auf das Darlehen verzichtet und Vertrag voll ist!
Ist bei der LBS auch nicht anders.
Nur die führen die Bonuszinsen mit auf damit man einen Überblick hat.
Wenn es zur Auszahlung kommt selbe Spiel. (Steuerjahr & Freistellungsauftrag entscheidend)
Am besten sich über schönen Bonuszins freuen. (auch wenn 25% der Staat einnimmt)
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#4
bobodda
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bobodda
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AW: BHW-Bonusverzinsung + Kapitalertragssteuer
Genau richtig. Das ergibt sich dann ja aus der Steuererklärung und der Anlage "Kapitaleinnahmen" oder wie das schöne deutsche Formular heißt.
Die überschüssige Summe wird dann eben zum persönlichen Steuersatz versteuert.
Hallo Martin und alle anderen,
danke für die Antwort.
allerdings ist es bei der LBS nicht so, denn hier sind die Bonuszinsen in der Steuerbescheinigung einberechnet..den Vergleich habe ich in meinen Akten..deswegen tauchten bei mir die großen Fragezeichen auf.
und...
wenn die Kapitalertragssteuer immer nur bei Auszahlung anfallen, dann dürfte auch der Regelzins nicht in der Steuerbescheinigung auftauchen, denn der wird ja auch erst bei Vertragsauflösung ausgezahlt...also viele Fragezeichen bzgl. des Prozedere...
durch den Bonuszins ist allein mein vater auf über 2.000,-€ Zinsen in 2015 (klar, 12 Jahre Bonuszinsen häufen sich eben an) gekommen und damit liegt er allein schon über der Pauschale... der Regelzins und der Bonuszins nur aus dem Jahr 2015 beläuft sich allerdings auf rund 320,-€ und damit liegt er weit unter der Pauschale...
deswegen die Frage, warum der jährliche Bonuszins nicht in dem Jahr versteuert wird, in dem er auch anfällt, also gutgeschrieben wird?
oder eben: wer macht es nun richtig - BHW oder LBS?
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#6
BenniG
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AW: BHW-Bonusverzinsung + Kapitalertragssteuer
Aber was passiert denn dann, wenn man seinen BSV zur Darlehensaufnahme verwendet?
Dann würde man ja keinen Bonus bekommen, hat diese Bonus-Kapitaleinkünfte aber (soweit die gesamten Kapitaleinkünfte über den Freibetrag sind) versteuert.
hallo,
ich habe jetzt etwas gegoogelt und bin dabei auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.07.2003 AZ.: 10 K 305/98 gestoßen.
Demnach müssen auch die Bonuszinsen jährlich versteuert werden, da diese jährlich zufließen, auch wenn diese nur auf ein Extrakonto fließen und dem Bausparer nicht zur Verfügung stehen.
Bei Darlehensaufnahme und dadurch Verfall der Bonuszinsen, können diese dann als Negativeinkünfte steuerlich geltend gemacht werden, aber erst einmal gilt das Zuflussprinzip auch bei den Bonuszinsen..
dementsprechend rechnet also bei meinen Eltern die LBS richtig ab und BHW nicht.
Leitsätze: Zufluss von Zinsboni, die bei ihrer Fälligkeit einem gesonderten, neben dem Bausparkonto geführten Bonuskonto gutgeschrieben werden:
1. Es steht dem Zufluss von auf besonderen Bonuskonten gutgeschriebenen Zinsboni bei Bausparverträgen nicht entgegen, dass diese nicht gesondert ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit nur den Bonuskonten und nicht (wie die Guthabenzinsen) den Bausparkonten gutgeschrieben werden.
2. Zinsen, die bei der Fälligkeit dem Bausparguthaben zugeschlagen werden, erhöhen das Guthaben und sind deshalb in verzinsliche Vereinbarungsdarlehen umgewandelte Zinseinnahmen. Damit sind die Zinsen auch zugeflossen.
3. Für die auf gesonderten Zinsbonuskonten gutgeschriebene Zinsboni gilt Entsprechendes, denn auch in diesem Fall erfolgt eine Schuldumwandlung in ein - allerdings unverzinsliches - Vereinbarungsdarlehen.
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#8
bobodda
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AW: BHW-Bonusverzinsung + Kapitalertragssteuer
Das Urteil haben ja wohl sicherlich Leute ausgesprochen, die wissen was sie tun (hoffentlich).
Allerdings finde ich das sehr merkwürdig.
Wie BenniG schon sagt, was passiert, wenn man das Darlehen nimmt. Ok, dann heisst es ja Negativeinkünfte können geltend gemacht werden.
Aber - zum Beispiel bei Aktiengewinnen und -verlusten kann ich zwar gegeneinander aufrechnen, aber nicht zum Beispiel meine Lohnsteuer mit einberechnen und mindern.
Das hieße also, dass ich andere Kapitaleinkünfte zur Verrechnung bräuchte, um die Negativeinkünfte nicht verpuffen zu lassen.
Klingt alles komisch für mich.
Aber gegen ein Urteil möchte ich mich natürlich nicht stellen.
Betrachten Sie doch bitte mal die gesamt Steuersituation der Eltern. Zahlen die viele Steuern, weil diese so hohe Einkünfte haben ?
Falls nein, hätten wir zwar das Problem nicht grundlegend gelöst, aber es wäre ja eigentlich mit der Steuererklärung "egaler".
Falls "so viele" Einkünfte vorhanden sind, könnten Sie ja einen Anwalt hinzuziehen. (OK, blöder Kommentar, sorry !)
Ich habe mir das von Ihnen aufgeführte Urteil mal vollständig durchgelesen.
Es stellen sich mir zwei Fragen:
Können Sie den bei Ihrem Tarif den Zinsbonus auf dem Jahreskontoauszug "sehen" ? Wie bei der LBS ?
Für etwas Steuern in einem Jahr zu zahlen, was man noch nicht mal "sehen" kann wär ja auch mal "interessant".
Zum zweiten wunderte mich, wieso es dann "thesuarierende Fonds" geben dürfte. Hier fällt die Steuer ja auch erst an, wenn man sie verkauft.
Oder Fondsgebundene Lebensversicherungen. Hier ist einer der Vorteile, die man finden kann (wenn man lange genug sucht ), dass die Einkünfte aus den Fonds
sich unversteuert weiter verzinsen.
Also widerspräche sich die Rechtssprechung selbst. (Was ich nicht ausschließen möchte )
Ich liebe deutsche Rechtssprechung !
Alleine schon dieser Satz (aus dem Urteil) ist fun-tastisch:
Einnahmen fließen auch dann zu, wenn noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob sie endgültig dem Empfänger verbleiben.
Wohlgemerkt: es handelt sich um den Zinsbonus, der auf einem Sonderkonto geführt wird.... (und sich dort übrigens nicht verzinst).
Also es ist noch nicht einmal sicher, ob man ihn bekommt. Heut darauf zugreifen (Bausparvertrag auflösen) kann man auch nicht (vor Zuteilung oder einer bestimmten angegebenen Zeitspanne).
Also ich buche Ihnen allen jetzt mal 1000 auf das Konto, welches ich Ihnen vielleicht mal in der Zukunft als "Bonus" ausschütte, wenn bestimmte, festzulegende,
Parameter erfüllt werden.
Könnten Sie diese bitte versteuern ??
[Das war Ironie. Also ein Scherz. Ich buche gar nichts.]
Hallo,
ich werde da auch nicht ganz schlau draus :-(
Aufgrund der "Darlehensverzichtserklärung" war schon länger klar, dass der Bonuszins in Anspruch genommen wird. Es wurde eben nur noch alles stehen gelassen.
bzgl. der Bonuszinsen haben meine Eltern eine Auflistung erhalten - nennt sich "Bonuszinsermittlung"...hier sind die Bonuszinsen jährlich aufgeführt sowie die Verzinsung der Bonuszinsen.
BHW listet den Bonuszins im Kontoauszug nicht auf, LBS weist ihn im Kontoauszug aus.
ich bin mal gespannt, was BHW dazu sagt, denn meine Eltern haben dort mal nachgefragt, warum der jährlich anfallende und jährlich gutgeschriebene Bonuszins nicht auch jährlich versteuert wird, sondern die Steuern für den Bonuszins der vergangenen 13 Jahre auf einmal abgeführtwird???
Die BHW-Mitarbeiterin konnte darauf keine Antwort geben - außer "das machen wir schon immer so". Das ist ja keine Erklärung, aber die Mitarbeiterin wollte die Frage weiterleiten...nun sind wir gespannt auf die Antwort ;-)
danke für die Gedanken, die Sie sich alle gemacht haben..ich merke schon- dieses Forum kann interessant werden :-)
ach ja...
meine Eltern sind Rentner und insofern tut jede Geldspritze gut udn alles was an das Finanzamt geht tut weh :-)
Genauso ungerecht finde ich, dass ich die Zinskosten meiner Immobilienfinanzierung (oder auch Dispozinsen) nicht gegen Kapitaleinkünfte verrechnen kann ...
Beim einen zahle ich Zinsen - beim anderen bekomme ich Zinsen - warum wird das nicht gegengerechnet? (Und damit die Zinsen über dem Pauschbetrag steuerfrei.)
@xlarge...
kein Arbeitszimmer vorhanden, das steuerlich angesetzt werden kann? :-) dann könnten die Kosten umgelegt werden
es geht hier ja auch nur um die Frage, welcher zeitraum als "Zufluss" gilt - die Gutschreibung auf dem Bonuszinskonto oder die Auszahlung?
das Urteil von 2003 sagt ansich "Zufluss = Gutschreibung auf Bonuskonto", aber die verschiedenen Bausparkassen handhaben es unterschiedlich
Dann hätten deine Eltern quasi gegen die letzten 13 Steuerbescheide Widerspruch einlegen müssen, die so lange aufrecht erhalten werden, bis sich die Sache mit den Bonuszinsen geklärt hat.
biggi 2016-so wie die BHW die Basiszinsen und die Bonuszinsen behandelt hat ist es gesetzlich richtig.Wenn die Eltern Rentner sind und keine Superrente beziehen, dann können sie mit ihrer Steuererklärung alle Abgeltungssteuern oder bestimmt einen Teil davon zurück holen.In Zukunft sollten sie eine
Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihren Finanzamt beantragen.
Dann hätten deine Eltern quasi gegen die letzten 13 Steuerbescheide Widerspruch einlegen müssen, die so lange aufrecht erhalten werden, bis sich die Sache mit den Bonuszinsen geklärt hat.
Ich bin gespannt, was bei rauskommt.
Hallo Benni,
ich bin auch gespannt.
bzgl. der Steuerbescheide der letzten Jahre waren meine Eltern davon ausgegangen, dass, wie bei der LBS, alle Zinsen aufgeführt wurden. Dass die Bonuszinsen nicht eingerechnet wurden haben sie erst mit der Übermittlung des Ausdrucks "Bonuszinsberechnung" erfahren und ansich bin ich darauf gestoßen. mit über 80 Jahren ist es nicht mehr ganz so einfach alles zu verstehen bzw. nachzuvollziehen :-)
Zitat von phot
In Zukunft sollten sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihren Finanzamt beantragen.
Hi,
"Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es nicht, da mein Vater Pensionär ist und damit einkommenssteuerpflichtig. Er ist allerdings ein ganz "kleiner", da erst sehr spät in den Beamtendienst übernommen und auf einer niedrigen Gehaltsstufe.
danke für den Hinweis
wir lassen uns überraschen....
die Frage ist nur: wie soll jetzt die Steuererklärung ausgefüllt werden?...jährliche Bonuszinsen oder alle Bonuszinsen aus den vergangenen 13 Jahren, wie BHW es aufgelistet hat in der Bescheinigung? oder gleich beim Finanzamt Widerspruch einlegen?
frag doch mal bei der LBS nach. :-)
Die Bonuszinsen fallen dort auch erst zum Schluss an bei Auszahlung (Darlehensverzicht!)!
Es werden alle angegeben die man bekommen hat.
Ich denke es ist ein "Denkfehler" beim Fragesteller und ganz einfach zu erklären.
Man bekommt nicht Jahr für Jahr Bonuszinsen sondern steuerlich erst am Ende bei Auszahlung (Darlehensverzicht!).
Und da wird dann eine Berechnung rückwirkend für die Bonuszinsen gemacht.
Die LBS führt diese als Info schon vorher auf die BHW eben nicht.
Aber beide behandeln diese Bonuszinsen gleich.
Also alle Kapitalerträge angeben welche Freistellungsaufträge verteilt wurden
und dann gibt es einen kleinen Teil (wenn Steuersatz unter 25%) wieder zurück.
Hallo Martin,
danke für die Antwort, aber bei der LBS ist es wirklich so, dass bei der Steuerbescheinigung die Bonuszinsen mit eingerechnet wurden - dies habe ich ja schwarz-auf-weiß...
natürlich werden die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparvertrages mit ausgezahlt und sie werden als bei der LBS zur Info mit im Kontoauszug aufgeführt, aber in der Steuerbescheinigung sind sie bei den Kaptalerträgen mit eingerechnet...
deswegen entstand ja die Frage bei mir und wenn ich das Urteil des niedersächsischen FG lese, dann handelt die LBS korrekt und die BHW nicht....
aber das ist halt die Frage... *grübel*
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#17
Martin79HN
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AW: BHW-Bonusverzinsung + Kapitalertragssteuer
Hallo Biggi2016,
du hast bei der LBS einen Vertrag der Bonuszinsen jedes Jahr bringt!
Unser Sohn hat z.B. auch einen Vertrag der auf die Einzahlung bis max. 480€ + 10% Bonus bekommt!
Deshalb wird bei dem LBS Vertrag auch der Freistellungsauftrag jedes Jahr voll genutzt!
schöner Vertrag und gute Zinsen! (liegen lassen den LBS!)
Bei dem BHW Vertrag gibt es den Bonus nur bei Darlehensverzicht!
Deshalb auch erst am Ende und dann auf einmal.
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#18
Martin79HN
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AW: BHW-Bonusverzinsung + Kapitalertragssteuer
Bei Zuteilung bzw. Übersparung wenn es in Richtung Auszahlung geht bei der LBS
wirst du das Problem nicht mehr haben! Freistellungsauftrag wurde über die Jahre genutzt!
Lass Dich nicht beirren LBS weiter laufen lassen und nicht aus dem Vertrag drängen lassen.
Und wenn der Vertrag zuteilungsreif ist prüfen ob eine Besparung weiter möglich ist! (Regelsatz!)
Hallo Martin,
danke für die Antwort - bist du vom Fach?
eigentlich wollten meine Eltern den Vertrag zum 31.12.2016 auzahlen lassen... zuteilungsreif ist er schon lange..
übrigens: auch bei der LBS mussten meine Eltern einen "Darlehensverzicht" erklären...
Überlegungen waren/sind:
den Bonus gibt es ja nur bei Darlehensverzicht...
die Frage ist also, bis zu welchem Betrag könnte theoretisch und praktisch überhaupt noch ein Darlehen beantragt werden? wenn die Ansparsumme einen Betrag ausweist, bei dem ansich kein Darlehen mehr beantragt werden kann, kann doch auch nciht darauf verzichtet werden...wenn man nicht verzichten kann, dann gibt es auch keinen Bonus.... so wurde es uns einmal gesagt...
daher ist die Frage: wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung?
am 31.12.2015 waren 11.003,-€ auf dem Konto..hinzu kommen jetzt die regelzinsen für 2016 und dann die Bonuszinsen...dann würde dies am Ende des Jahres ca. 14.100,-€ ergeben - wenn ich mich nicht verrechnet habe...
es ist ein 14.000,-€-Vertrag
was also tun? ist kündigen zum 31.12.2016 richtig?
ich würde mich über eine Antwort freuen
lg biggi
ich bin nicht vom Fach. :-)
Aber meine Frau hatte einen LBS Vertrag mit BOnuszins bei Darlehensverzicht zum Laufzeitende (als der voll war)!
Bei Ihr wurden der Bonus an Darlehensverzicht zum Laufzeitende gekoppelt.
Bei Deinem Vertrag ist es so Bonus wurde über die Jahre schon über Freistellungsauftrag abgefedert.
Deshalb wird man auch nicht so einfach über den Freistellungsauftrag drüber kommen.
Warum den Vertrag jetzt nicht einfach liegen lassen und Zinsen mitnehmen?
Vielleicht noch dieses Jahr besparen und dann Stopp und liegen lassen.
Erst wenn Guthaben höher ist wie Bausparsumme kann die LBS Dich aus dem Vertrag drängen. (Ich meine Bonus ist außen vor)
Achtung keine Kündigung sondern Auszahlung Darlehensverzicht!
Dann gibt es den Bonus! Es kann auch sein das man 3 Monate / 6 Monate Zeit mitbringen muß bis das Geld dann auf dem Konto ist!