Hallo,
ich bin neu hier und weiß auch nicht, ob meine Frage an dieser Stelle richtig ist.
es geht um das leidige Thema "BHW".
die Situation:
es handelt sich um einen alten Dmaxx5-Vertrag mit Bonusverzinsung.
in dem jährlichen Kontoauszug sind die Bonuszinsen nicht mit aufgeführt - soweit so gut, denn die werden ja auch erst ausgezahlt, wenn man auf das Darlehen verzichtet.
allerdings werden die Bonuszinsen jährlich berechnet - dies zeigt auch der Ausdruck der "Bonuszinsermittlung", den wir von der BHW erhalten haben. Die Bonuszinsen landen laut BHW auf einem Extrakonto und werden dort angehäuft bis man diese abruft. In der Steuerbescheinigung von BHW werden die Bonuszinsen allerdings auch nicht aufgeführt - LBS führt diese jährlich auf.
jetzt haben sich meine Eltern von BHW das Angesparte incl. Bonuszinsen auszahlen lassen.
In der Steuerbescheinigung wurden nu hohe Kapitalertragssteuer einbehalten, da BHW zu dem jährlichen Zins von 2015 die gesamte Bonuszinsauszahlung, also aus den Jahren 2003 - 2015, hinzuaddiert hat.
ist dies überhaupt rechtens? der Bonuszins fällt ja jährlich an...wären dann nicht nur die jährlichen Bonuszinsen + Regelzins steuerlich aufzuführen - so wie es die LBS macht?
12 Jahre gesammelter Bonuszins übersteigt natürlich den Sparerfreibetrag. eine Verteilung auf die jahre hätte nicht zu einer Überschreitung des Pauschbetrages geführt.
Jetzt müssen meine Eltern 25% versteuern, da die BHW die jährlichen Bonuszinsen kumuliert als Zinseinnahmen nur für das Jahr 2015 berechnet hat.
ist das wirklich korrekt?
über eine Antwort würde ich mich freuen
gruß biggi
Im Endeffekt ist die "KeSt" ja nur (vollständig) verloren, wenn die Eltern wirklich eine Steuerpflicht insgesamt haben.
Haben Ihre Eltern einen Steuersatz von z.B. 15%, würden diese - bei Angabe bei der Steuerklärung - einen Teil wiederbekommen.
(weil dann die 25,x% KeSt) "zu viel" gezahlte Steuer beinhaltete)