ich habe vor kurzen eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Als Versicherungssumme habe ich 50 Mio. gewählt.
Weil ich denke, es könnten bei einem Unfall auch mehrere Personen zu Schaden kommen.
Nun habe ich meinem Versicherungsschein entnommen, das die Höchstsumme bei Personenschäden bei 8 Mio. pro Person liegt.
Nun überlege ich, ob das ausreichend ist.
Angenommen, ich verursache einen Unfall mit Personenschaden.
Das Unfallopfer erleidet schwere Kopfverletzungen. Liegt vielleicht im Koma.
Erleidet bleibende Schäden. Wird vielleicht berufsunfähig. Vielleicht sogar pflegebedürftig.
M.E. ist das ausreichend, selbst wenn ein Kind schwer geschädigt wird und lebenslang "unterstützt" werden muss.
Aber, wenn Sie noch mehr sicherheit haben wollen, es gibt auch Tarife die 50 Mill. Deckungssumme und 12, 15, 20 Mill. pro geschädigter Person bieten, einige wenige bieten sogar gar keine Limitierung pro Schadenfall.
M.E. ist das ausreichend, selbst wenn ein Kind schwer geschädigt wird und lebenslang "unterstützt" werden muss.
Aber, wenn Sie noch mehr sicherheit haben wollen, es gibt auch Tarife die 50 Mill. Deckungssumme und 12, 15, 20 Mill. pro geschädigter Person bieten, einige wenige bieten sogar gar keine Limitierung pro Schadenfall.
Welcher Versicherer ist das denn? Der arbeitet ohne Rückversicherung! Diese bieten nämlich seit 2002 keine Rückdeckung mehr für "unbegrenzt" an.