Prozessfinanzierung

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  1. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard Prozessfinanzierung

    Hallo,
    der Ombudsmann hat mir recht gegeben, Belehrung war fehlerhaft, Bank hat Schlichtung aber abgelehnt.
    Bank hat noch das letzte Argument - Verwirkung.

    Ich denke, obschon die Verträge aus 2008 und 2011 sind, die Verwirkung zieht nicht, aber es kommt immer auf das Gericht an.
    Also geht die Sache zum Landgericht, diese Klage kann ich mir noch leisten.
    Weiter kann ich leider nicht gehen, dafür habe ich kein Geld, PKH erhalte ich auch nicht.

    Dies bedeutet, gewinne ich vor dem LG und die Bank geht in die nächste Instanz habe ich doch verloren.....
    Das darf nicht sein !!!!!!!

    Ein Prozessfinanzierer wird die Sache vermutlich nicht übernehmen da es nur um 9.000 Euro geht, für mich sehr viel Geld.
    Wer kann einen Rat geben?
    Vielen Dank.

  2. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Prozessfinanzierung

    Hallo glamau,

    meines Wissen gibt es bei Rechtsschutzversicherungen für Prozesskostenfinanzierung teils sehr niedrige Anforderungen an den zu erstreitenden Wert für Kunden im Bestand.
    EUR 9000 ist allerdings eher sehr schmal.

    Also hier könnte sich vielleicht ein Türchen öffnen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollten oder würden.
    Ich glaube im Hinterkopf gehört zu haben EUR 15.000 minimal.

    Kommt ja eventuell auch darauf an, ob die Klage ein "Selbstgänger" ist oder nicht.

    Liebe Rechtssschutzversicherung ich werde gerne Dein Kunde, wenn Du mich in diesem Fall begleitest".
    Vielleicht einen Versuch wert.

    Ansonsten halt - wo auch immer zu finden - Privatleute, die gerne das Risiko mögen.

    Kleinanzeige ?

    Zu verdienen Dein Anteil von EUR 9000 = xxx. Risiko ca. EUR xxx ?
    Den "Zockern" zeigen bei welchem Risiko Sie wie viel verdienen können.

    Vielleicht ist ja auch ein "junger hungriger Anwalt" interessiert. Im negativen Fall hat der weniger Kosten.

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Prozessfinanzierung

    Das Problem liegt darin, daß es nur um 9.000 EUR geht, der Streitweit vermutlich bei 60.000 EUR oder mehr liegt.

    Die Folge ist, daß die Rechtskosten für 2 Instanzen die 9.000 EUR locker übersteigen. Also für Prozeßfinanzierer auch ein sehr schlechtes Geschäft, zumal man in Köln und Frankfurt nicht mit 2 Instanzen auskommt...

    Die Bank spekuliert darauf, daß viele Schuldner "die Eintrittskarte nicht bezahlen können".

    C'est la vie.

  4. Avatar von Sepp1987
    Sepp1987 ist offline

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    Standard AW: Prozessfinanzierung

    @glamau

    soweit ich weiß gibts unter gewissen Voraussetzungen auch eine Prozesskostenhilfe evtl. kannst du hierüber etwas erreichen.

  5. Avatar von glamau
    glamau ist offline
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    Standard AW: Prozessfinanzierung

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten.

    PKH wäre eine Möglichkeit,leider wird diese vermutlich nicht funktionieren.

    Prozessfinanzierer wären eine Möglichkeit, aber der Streitwert ist für sie zu gering.

    Aber ich will mich auch nicht so ohne weiteres geschlagen geben.

    Vielen Dank.

  6. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Prozessfinanzierung

    Hi glamau, im Thread "Widerrufsjoker - Erfahrungen" gibt es doch zig Leute, die noch konkreteres dazu schreiben können. Einige dort können sicherlich auch per PN Kontakte zu Prozessfinanzierern vermitteln, wenn Du die nicht selbst anschreiben willst.

    Ansonsten stimme ich zu, dass das Verhältnis zwischen dem Betrag, welchen Du Dir zum "Eintreichen" nach RAW etc. ausrechnest und dem Streitwert u.U. ungünstig aussieht.

    Hast Du Dir wirklich genau ausgerechnet, mit was Du nach einer RAW rechnen kannst, wenn Du obsiegst? Ich meine mit einem 1. konservativen Rechenansatz (sagen wir 2.5% üBZ Nutzungen der Bank, marktüblich vereinbarter Zinssatz seit Vertragsschluss fix, kein Annahmeverzug) und 2. für Dich günstigeren Rechenansatz (5% üBZ, marktüblich vereinbarter Zinssatz variabel und dynamisch, Annahmeverzug). Läuft Dein Darlehen noch? Wenn nicht, müsstest Du ja etwas herausbekommen. Wenn doch, würde sich Deine Restschuld deutlich reduzieren. Bedenke bitte auch, dass es vor dem LG (FFM?) nicht nur Obsiegen oder Unterliegen geben kann, sondern auch einen Vergleich. Sagen wir die Bank übernimmt 70% der Prozesskosten, bietet Dir einen neuen Zinssatz von ca. 1.3% eff. (10 Jahre) auf eine um pauschal sagen wir z.B. 20.000€ reduzierte Restschuld an. Keine Ahnung, ob das eintreffen könnte (es hängt von so vielen Variablen ab wie Bank, aktuelle Restschuld, Bonität, Wahrscheinlichkeit, mit der die Bank ihr Unterliegen vor Gericht einschätzt, ob sie weiß, ob Du eine RSV hast, wie fit Dein RA ist etc.), aber es mag ein Denkanstoß für Dich sein, auch in diese Richtung vorzufühlen und Dich mit Deinem RA abzustimmen.

    Hast Du bereits die Klage erhoben? Nochmal: Welche Bank? Welches LG? Welche WRB? Vetrag von wann? Du kannst auf die WR-bezogenen Fragen/Anregungen meinerseits auch gerne im o.g. Thread antworten (was ich sogar empfehle), weil dort noch mehr Feedback kommt.

    Wie auch immer: Viel Erfolg!

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