Hallo zusammen. Ich brauche Rat bezüglich einer Anmeldung eines Zweitwohnsitzes im Zusammenhang mit Wohnriester. Ist das möglich oder gilt dies als "Missbrauch" der Förderung?
der Verwendungszweck von "riesterinfizierten" Immobilien ist in den Vorgaben relativ klar definiert: Eigennutzung.
Es gibt sicherlich (im Zweifelsfall von der Zulagenstelle "Zfa" zu genehmigende) "Ausnahmen".
Ich könnte mir vorstellen das ein wirklich ernsthaft echter Zweitwohnsitz genehmigt werden könnte.
(Lebensmittelpunkt der Familie an Ort 1 - "Immobilie 2" an Ort 2 mehrere 100 km entfernt, weil einer dort arbeitet und das Familieneinkommen erwirtschaftet.)
Geht es darum, ob die Förderung vom Hauptwohnsitz gefährdet wird, wenn ein Zweitwohnsitz angemeldet wird,
läuft es eben wieder auf die Nutzung hinaus. ("Zu großes" anteiliges) Vermieten des Hauptwohnsitzes wäre dann sicherlich schädlich.
Da geht es dann sicherlich auch um den Lebensmittelpunkt.
Die Meinungen über Wohnriester gehen auseinander und je mehr "Spezialisten" man fragt, desto mehr antworten wird man bekommen.
Ich stelle mal in Frage, ob es auf Seite der Initiatoren Menschen gibt die alle Fragen 100%ig richtig beantworten können.
Ähnlich wie mit Steuern und dem Finanzamt macht es sicherlich Sinn bei der ZfA vorher anzufragen. Dann jat man (rechtliche) Gewissheit.
Am sinnvollsten ist eine Nutzung der Riesterförderung dann, wenn man eine (nicht zwingend ein und dieselbe) Immobilie hat und diese auch dauerhaft Nutzen möchte.
Alle Gedanken Richtung "vermieten im Alter", "ins Ausland ziehen" entpuppen sich dann als schwierig.
Diese Informationen sollten vorher bekannt sein und daraufhin entschieden werden, ob dieses Instrument eingesetzt wird.
Präzisieren Sie doch Ihren Fall bitte ein Bisschen (mit Zahlen). Dann kann man versuchen genauer zu antworten.
Im Endeffekt kann man die "Riesterinfizierung" einer Immobilie ja auch "rückgängig machen", wenn man den Betrag
des Wohnförderkontos in ein anderes Riesterprodukt steckt.
Es gilt hier praktisch die Regel: Geld was einmal "riesterinfiziert wurde" muss "Riestergeld" bleiben.
Ins Blaue geraten geraten:
Handelt es sich bei Ihnen um einen 10.000er Wohnriesterbausparvertrag, der vielleicht sogar mit Darlehen dann genutzt wurde,
sollten auf dem "Wohnförderkonto" etwas mehr als 10.000 EUR "stehen".
Diese nun eingesetzt in einen neueen Wohnriesterbausparvertrag als Einmalzahlung, würden die Immobilie wieder "entriestern".
Logischer Weise mit der Dokumentation und Beantragung.
Zwei interessante Nebeneffekte, die eher nicht allgemein bekannt sind:
Das Darlehen eines Wohnriesterbausparvertrages kann auch "ungeriestert wahrgenommen werden".
Beispiel: Wohnriesterbausparvertrag ist "zuteilungsreif" und das Darlehen kann (bei passender Bonität) abgerufen werden.
Angespartes Geld herausnehmen und in neues Riesterprodukt stecken (neuer Wohnriester z.B.) und den Darlehensanspruch ungeriestert wahrnehmen.
Mit dem Darlehen können Sie dann ohne Auflagen machen was sie wollen (und die Bausparkasse erlaubt).
Was passiert mit Wohnriesterbausparvertragsguthaben (toll, die deutsche Sprache...) bei Rentenbeginn ?
Es gibt eine Rente von der Bausparkasse. Tatsächlich !
Bei Genehmigung des Produktes Bausparvertrag als Wohnriester musste sichergestellt werden, dass es auch zu einer (Geld-)Rente kommen kann.
Man kann ja Menschen nicht indirekt "zwingen" eine Immobilie zu erwerben, wenn Sie Ihr leben lang einen Wohnriester bespart haben...
Hallo, danke für die Antwort. Es geht um eine räumliche Trennung zwischen uns als Ehepaar. Die Immobilie wird weiter von einem Partner und den Kindern genutzt.
Was passiert mit Wohnriesterbausparvertragsguthaben (toll, die deutsche Sprache...) bei Rentenbeginn ?
Es gibt eine Rente von der Bausparkasse. Tatsächlich !
Bei Genehmigung des Produktes Bausparvertrag als Wohnriester musste sichergestellt werden, dass es auch zu einer (Geld-)Rente kommen kann.
Man kann ja Menschen nicht indirekt "zwingen" eine Immobilie zu erwerben, wenn Sie Ihr leben lang einen Wohnriester bespart haben...
Neben Ihren allgemeinen und meist überhaupt nicht die Frage betreffenden Ausführungen, liegen Sie hier falsch.
Eine BSK darf einen Riester gar nicht verrenten, auch einen Auszahlplan bis 85 (a la Fondssparplan) wird man dort nicht erhalten. Da muss ein Anbieterwechsel her, und Sie können ja mal herumfragen (oder in dieser sache Finanztest glauben) wie viele Anbieter es gibt, die einen Vertrag zur Verrentung ohne oder nur mit geringer Aufschubzeit anbieten.
Es gibt einen sehr guten deutschen stand-up comedian Namens Dieter Nuhr.
Der hat mal gesagt: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten."
Für mich ist dieser als Spaß und Zote herausposaunter Spruch geradezu philosophisch.
Hier ein Link zu den "Allgemeinén Bedingungen für Altersvorsorge-Bausparverträge", zum Beispiel der Wüstenrot-Bausparkasse.
Sehr geehrter uwehaensch: Ich empfehle Ihnen die Lektüre des § 22 !
§ 22 Auszahlungsphase einer lebenslangen Altersversorgung(1) Wurde der Bausparvertrag bis zum vereinbarten Beginn der Auszahlungsphaseweder zugeteilt noch gekündigt, erhält der Bausparervon der Bausparkasse gemäß Abs. 2 eine lebenslange unabhängig vomGeschlecht berechnete Altersversorgung. Zu Beginn der Auszahlungsphasestehen zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (inklusive derZulagen) zur Verfügung, soweit der Bausparer nicht vorher darüber verfügthat.Die Bereitstellung des Bausparguthabens für die lebenslange Altersversorgungerfolgt gemäß Satz 1 zu dem vorgemerkten Termin ohne gesonderteErklärung des Bausparers; sind die Voraussetzungen für eine Zuteilunggegeben, ohne die nach § 4 geforderte gesonderte Erklärung einer Zuteilungsannahme.Die Altersversorgung wird nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres odereiner vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnenden Leistung auseinem gesetzlichen Alterssicherungssystem des Bausparers (Beginn derAuszahlungsphase) gezahlt.Ist ein Auszahlungszeitpunkt nicht vereinbart, so gilt die Vollendung des in§ 92 a Einkommensteuergesetz für diesen Fall genannten Lebensjahres alsBeginn der Auszahlungsphase.(2) Die monatlichen Leistungen für den Bausparer erfolgen in Form einerlebenslangen Leibrente oder Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplansmit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestensdem 85. Lebensjahr. Die Leistungen müssen während der gesamten Auszahlungsphasegleich bleiben oder steigen.(3) Die Bausparkasse hat das Recht, eine Kleinbetragsrente nach § 93Abs. 3 Einkommensteuergesetz abzufinden oder bis zu zwölf Monatsleistungenin einer Auszahlung zusammenzufassen.(4) Der Bausparer kann verlangen, dass zu Beginn der Auszahlungsphasebis zu 30 % des in diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitalsaußerhalb der monatlichen Leistungen in einem Betrag ausbezahlt werden.
Du verkomplizierst, schweifst aus, willst deine Philosophie verbreiten. Lese bitte mal die letzten 100 Threads, dann hast du eine gewisse Grundordnung!!
Auch ich schreibe manchmal viel, provoziere mit Fakten, Daten und Zahlen auch mal, aber ich versuche keine neuen Räder zu erfinden. Antworte verständlich gezielt auf die Fragen, kläre auf, aber verkünde keine neuen Weisheiten, etwas weniger philosophieren und mehr hinterfragen, bevor du losdröhnst!
Glaube mir, die Fragesteller wenden sich dann von ganz alleine an dich, sollte das deine Intension sein. Deine Kompetenzen werden erkennbar, deine Sichtweisen verdeutlicht und verstanden und dein verbraucherfreundliches Ansinnen genutzt.
Wenn aus deim "Neuer Benutzer" dann ein erfahrener Nutzer wird, dann hast du dich etabliert, dann bist du akzeptiert und anerkannt!
Das Darlehen eines Wohnriesterbausparvertrages kann auch "ungeriestert wahrgenommen werden".
Das ist doch erstmal immer so. Erst die Riester-geförderten Tilgungen werden durch ihre Buchung im Wohnförderkonto verriestert. Über die Förderhöchstgrenze hinausgehende Tilgungen dagegen, bleiben dabei ungefördert und haben logischerweise nichts im Wohnförderkonto zu suchen.
Zitat von bobodda
Es gibt eine Rente von der Bausparkasse. Tatsächlich !
Bei Genehmigung des Produktes Bausparvertrag als Wohnriester musste sichergestellt werden, dass es auch zu einer (Geld-)Rente kommen kann.
Man kann ja Menschen nicht indirekt "zwingen" eine Immobilie zu erwerben, wenn Sie Ihr leben lang einen Wohnriester bespart haben...
Ich hatte kürzlich geschrieben: Ich interessiere mich nicht mehr Bausparverträgen und Bausparbedingungen, weil sie als Finanzierungsinstrumente an Reiz verloren haben. Aber diese sinnvolle und eigentlich auch folgerichtige Möglichkeit, die mir bisher auch noch nicht bekannt war, macht den (Riester-)Bausparvertrag - vor allem bei rentierlicher Verzinsung - wieder interessant.
Zitat von noelmaxim
Du verkomplizierst, schweifst aus, willst deine Philosophie verbreiten. Lese bitte mal die letzten 100 Threads, dann hast du eine gewisse Grundordnung!!
Auch ich schreibe manchmal viel, provoziere mit Fakten, Daten und Zahlen auch mal, aber ich versuche keine neuen Räder zu erfinden. Antworte verständlich gezielt auf die Fragen, kläre auf, aber verkünde keine neuen Weisheiten, etwas weniger philosophieren und mehr hinterfragen, bevor du losdröhnst!
Wieso seine Philosophie? Er argumentiert doch nur auf Basis von bereits geregelten Fakten.
Zitat von noelmaxim
Wenn aus deim "Neuer Benutzer" dann ein erfahrener Nutzer wird, dann hast du dich etabliert, dann bist du akzeptiert und anerkannt!
Aber diese sinnvolle und eigentlich auch folgerichtige Möglichkeit, die mir bisher auch noch nicht bekannt war, macht den (Riester-)Bausparvertrag - vor allem bei rentierlicher Verzinsung - wieder interessant.
Auszahlpläne von BSKs sind notorisch schlecht verzinst (also bis 85 am besten mal mit absoluten Minizinsen rechnen), und vom Guthaben wird natürlich noch, wie bei allen Riester-Auszahlplänen, ein Anteil weggenommen (für die Leibrente ab 85) dessen Höhe vorher überhaupt nicht feststeht und der u.a. von den Sterblichkeitstafeln bei Rentenbeginn abhängt.
Sie haben inhaltlich recht, mein Fehler, aber Ihre können Sie sich komplett sparen.
Zu Ihrem Auftreten hier hat sich ja bereits noelmaxim ausführlicher geäußert, da gibt es nichts hinzuzufügen.
Deine "überhebliche und tendenziell patzige Art" habe ich in der Vergangenheit schon öfters ertragen müssen. Kannst Du den keine kompetente Konkurrenz ertragen?
Ich habe es nicht nötig auf Kundenfang zu gehen. Aber Bobodda könnte sich da schon etablieren.
Bei dem Wording würde ich das jetzt, allerdings aus anderen Gründen, nicht als Kompliment verstehen wollen.
Es gibt einen sehr guten deutschen stand-up comedian Namens Dieter Nuhr.
Der hat mal gesagt: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten."
Dito. Ein Blick in das AltZertG hätte gereicht, ist ihnen offensichtlich nicht geläufig. Was war doch gleich das Thema? Ach ja, Wohnriester. Und da gibt es tatsächlich auch eine Rente vom zertifizierten Bausparanbieter! Welch Riesenüberraschung.
Hallo... wollte hier keine weitere Baustelle eröffnen.
Kann mir hier jemand meine Frage beantworten?
Es ging um Wohnriester und die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes. Die bisherige gemeinsame Immobilie wird von einem Partner mit den Kindern genutzt. Gilt das als " Missbrauch"?
Hallo... wollte hier keine weitere Baustelle eröffnen.
Kann mir hier jemand meine Frage beantworten?
Es ging um Wohnriester und die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes. Die bisherige gemeinsame Immobilie wird von einem Partner mit den Kindern genutzt. Gilt das als " Missbrauch"?
Warum ist ein Zweitwohnsitz erforderlich (berufs- oder scheidungs-/trennungsbedingt). Bleibt der Zulagenberechtigte wirtschaftlicher Eigentümer?
Hallo Hanomag, der Zweitwohnsitz ist aufgrund der Trennung erforderlich. Wirtschaftlicher Eigentümer wird im Laufe des Jahres der Ehepartner werden. Scheidung soll im nächsten Jahr erfolgen.
Hallo Hanomag, der Zweitwohnsitz ist aufgrund der Trennung erforderlich. Wirtschaftlicher Eigentümer wird im Laufe des Jahres der Ehepartner werden. Scheidung soll im nächsten Jahr erfolgen.
In diesem Fall kann die Wohnung aufgrund des Versorgungsausgleichs auf den in der Immobilie verbleibenden Ehegatten die übertragen werden. Dabei muss dieser aber auch die spätere Steuerpflicht übernehmen.
Wird die Immobilie verkauft, handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung und das Wohnförderkonto muss versteuert werden, oder der Betrag des Wohnförderkontos wird für eine andere förderfähige Wohnung – und zwar zwischen zwei Jahren vor und fünf Jahren nach dem Jahr, in dem Sie die Selbstnutzung aufgegeben haben - verwendet.
Die Ausnahmen von der Versteuerung des Wohnförderkontos sind geregelt in § 92a Abs. 3 Satz 9 EStG; BMF-Schreiben vom 24.7.2013, BStBl. 2013 I S. 1022 Rz. 259.
Hier zeigt sich eindrucksvoll, wie wunderbar einfach und unkompliziert die Einbindung von Riester in eine Baufinanzierung ist. Vorne hat man es nicht verstanden, dann wird bei in Anspruchnahme ein fiktives Wohnförderkontos noch randvoll und wenn man die Immobilie verkaufen, will muss man eine Ausbildung zum Finanzkaufmann absolvieren.
Und ich prophezeihe, das wird noch ein ganz leidiges Thema in den kommenden Jahrzeihnten mit dem Riester!!
Korrekt !
Leider "vekaufen" viele (Wohn-)riester nicht nur ohne Beratung und Hinweisen auf die Risiken,
sondern größtenteils haben die Verkäufer noch nicht einmal das know how.
Ich gebe noelmaxim absolut recht. Da wird noch viel Ärger kommen, durch Fehl- bzw. nicht vollständige Beratung.
Mit den richtigen Informationen ausgestattet und richtig eingesetzt, kann das aber doch ein wunderbares Produkt sein.
Ideal bei einem Partner mit wenig Einkommen und bei vielen Kindern.
In dem oben genannten Fall - mal abgesehen von der guten Schilderung von Hanomag - ist also nicht die "Anmeldung eines Zweitwohnsitzes schädlich",
sondern das "nicht mehr vorhanden sein einer eigens genutzten Immobilie". Um mal ganz genau zu sein.
Wird Ihr neuer Wohnsitz wieder eine (eigengenutzte) Immobilie ist alles in Ordnung. (Bei der ZfA dokumentieren !)
Haben Sie nach der Trennung noch Mittel, aber es soll eine Mietwohnung werden, und die Urimmobilie wird verkauft, können Sie den vollständigen Betrag
des Wohnförderkontos auch in jegliches andere Riesterprodukt stecken in dem Zeitrahmen, wie Hanomag es so schön trefflich beschrieben hat.
(LV, Fondssparen, Bausparvertrag etc.) Das wäre auch nicht förderschädlich.
Unter dem Strich:
Plane ich nicht in meiner Immobilie bis zum St. Nimmerleinstag bleiben zu wollen, sollte man den Einsatz von "Riesterkapital" gründlich überdenken, gut planen und den Schritt nur machen. wenn man wirklich die Umstände und Modalitäten kennt.
Verkaufe ich irgendwann mein Haus, weil zu groß (Kinder weg), könnte man planen das Geld aus dem Verkauf in ein anderes Riesterprodukt zu stecken.
Die größte Falle ist, wenn man eben dieses Haus dann vermieten will (also als Zusatzeinnahme geplant hat).
Denn dann ist die Vermietung schädlich, aber ich bekomme kein "Cäsh in die Täsch" (durch Verkauf), was ich irgendwo anders hereinstecken kann.
(... und dann ja später eine "Geldrente", statt wie vorher geplant eine "Betonrente" zu haben.)
Das könnte sich tatsächlich verheerend auswirken....