AW: Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Sonderzahlung zulässig?
Die Sonderzahlung verursacht doch keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, weil sie das Haus verkaufen mussten. Die Sonderzahlung in Form der Rückkaufswerte war erforderlich, weil sie das Haus nicht mehr halten konnten und ohne Verkauf die Zwangsversteigerung betrieben worden wäre.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Sonderzahlung zulässig?
Natürlich, nämlich auf den zu früh zurück gezahlten Betrag für die noch verbleibende Zeit bis zum Zinsfestschreibungsende, bzw. Ablauf von 10 Jahren und ein halbes Jahr Kündigungsfrist.
Die meisten Banken stellen dann das gesamte Darlehen fällig, lösen dieses dann aus Erlösen aus der LV, einem BSV und dem Verkauf ab, das fehlende Geld kommt aus einem internen anderen Topf, dieses müssen sie dann noch zurück zahlen. Nichts dest Trotz ist das alte Darlehen ja vorzeitig abgelöst worden, entsprechend fielen die Vorfälligkeitszinden an.
AW: Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Sonderzahlung zulässig?
@Glamau, es ist auch bei einem ganz normalen Verkauf einer Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Auch ohne Zwangsversteigerung.
Normaler Verkauf innerhalb der Sollzinsbindung/Zinsfestschreibung, dann kann die Bank für den entgangenen Zins eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Auch bei ganz normalen Annuitätendarlehen wenn die Sollzinsbindung/Zinsfestschreibung noch restlich läuft.