Inwieweit können die geleisteten Rücklagebeträge für Immobilienobjekte in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden:
Gesamtbetrag der im Steuerjahr geleisteten Rücklage;
oder nur die im Steuerjahr entnommenen/ verwendeten Beträge daraus (z.B. für die Reparaturen) ?
Inwieweit können die geleisteten Rücklagebeträge für Immobilienobjekte in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden:
Gesamtbetrag der im Steuerjahr geleisteten Rücklage;
oder nur die im Steuerjahr entnommenen/ verwendeten Beträge daraus (z.B. für die Reparaturen) ?
Wenn Du die Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften meinst, dann nur die entsprechend verwendeten Entnahmen im Jahr der Entnahme?