Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
Guten Morgen Zusammen,
bei der Angebotseinholung für die Anschlussfinanzierung wurde seitens der Bank eingeworfen, dass sie Probleme mit einer Grundschuldabtretung seitens der ING-DiBa sehen.
Ich hielt dies bisher für völlig normal, dass Banken Grundschuldtitel untereinander abtreten. Es macht ja auch im Kundeninteresse Sinn, wenn nicht bei jedem neuen Darlehen, die Grundschulden gelöscht und immer wieder neu eingetragen werden müssen, Natürlich nur insofern die eingetragene Grundschuld von der Höhe her als Sicherheit für das neue Darlehen ausreichend ist. Schließlich wird eine Immobilie im Laufe ihres "Lebens", durch Vererbung, Verkäufe usw. i. d. R. mehrfach finanziert.
Auf den Seiten der ING-DiBa kann ich leider keine Infos dazu finden, daher meine Frage hier im Forum, wer Erfahrungen / Kenntnisse über Grundschuldabtretung im Zusammenhang ING-DiBa hat und darüber berichten kann.
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
Welche Bank aktzeptiert denn eine eingtragene Grundschuld der DIBA nicht wenn diese an sie abgetreten wird?
Wie alt ist denn der Eintrag? Ist das eventuell noch eine alte Briefgrundschuld?
Wobei ich gerade nicht weiß ob die DIBA anfänglich Briefgrundschulden hat eintragen lassen.
Dies macht man aktuell aus Kostengründen nicht mehr.
Nur noch Buchgrundschuld.
So steht es auch als Buchgrundschuld im Grundbuch drin.
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
Neee, ne, neee. Die neue Bank würde die Grunschuldabtretung schon akzeptieren, der Geschäftsstellenleiter meinte nur, die ING-DiBa würde keine Grundschulden abtreten und bestände auf Löschung. Daher meine Frage nach Erfahrungen hier im Forum.
Ja, es ist schon eine Buchgrundschuld, vollstreckbar nach § 800 ZPo, erstrangig in Abt. II (Allgemeine Deutsche Direktbank AG)
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
In Abteilung 2 stehen keine Grundschulden drin, die stehen in Abteilung 3!
Selbstverständlich tritt die Ing.Diba bei Ablösung der Restschuld und Zahlung im Treuhandwege oder freie Grundschludsteile für Nach-, bzw. Neufinanzierung weiterer Mittel im Nachrang ab.
Vielleicht lösen sie nicht alles ab und es sollen bei der Ing.DiBa Kredite bestehen bleiben, dann tritt sie erstrangig natürlich nicht ab, das geht dann nur nachrangig.
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
Zitat von noelmaxim
In Abteilung 2 stehen keine Grundschulden drin, die stehen in Abteilung 3!
Vielleicht lösen sie nicht alles ab und es sollen bei der Ing.DiBa Kredite bestehen bleiben, dann tritt sie erstrangig natürlich nicht ab, das geht dann nur nachrangig.
Ja, mit Abt. II war ein Schreibfehler, richtig ist Abt. III.
Doch, doch, wir lösen alles ab. Die Grundschuld ist mit 120.000 € eingetragen, die abzulösende Restschuld beläuft sich auf <48.000 €.
Danke für den Hinweis, dass die ING-DiBa sehr wohl die Grundschuld abtritt, wenn die Ablösung der Restschuld und Zahlung im Treuhandwege erfolgt. Wobei von der 120.000 € eingetragenen Grundschuld nach Abzug der Restschuld ja bereits mehr Grundschuldsteile frei sind, als die benötigten 70.000 €, richtig?
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
Ja, aber man läßt sich alles abtreten. Löschen würde ich den Rest auch nicht, kostet nur extra Geld.
Entscheidend ist die Valuta, nicht die eingetragene Grundschuld. Die frisst kein Gras, kann also bestehen bleiben. Sollte mal wieder Kapitalbedarf aufkommen, kann die Grundschuld neu valutiert werden.
AW: Erfahrungen mit Grundschuldabtretung durch ING-DiBa
D.h., wenn die GS zunächst unnötig hoch erscheint (also die tatsächliche Darlehensvaluta bzw. Restschuld noch deutlich übersteigt), darf der Darlehensnehmer damit rechnen, von dieser Bank nochmal einen Kredit zu bekommen (wenn diese noch ausreichend Sicherheiten für den weiteren Kredit aufgrund der höheren GS hätte)? Danke!