Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren auf ein Bauspardarlehen eine größere Summe getätigt wodurch die Zuteilung beschleunigt und das Darlehen reduziert wurde.
Die Bausparkasse hat das Geld angenommen aber eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Nun habe ich von einem Urteil des OLG Schleswig vom 29.1.2004 gehört, danach wäre die Vorfälligkeitsentschädigung vermutlich nicht berechtigt.
Ist dies richtig?
Falls ja, sollte man den Gerichtsweg eingehen?
Wenn das Vorausdarlehen bzw. der Zwischenkredit durch einen zugeteilten Bausparvertrag abgelöst wurde und die Bausparkasse das zugelassen hat, dann kann sie keine Vorfälligkeitszinsen verlangen. Emtweder hätte sie die Zahlung in das Bausparkonto verweigern müssen oder die Zuteilung Zuteilung sein lassen, aber das Vorausdarlehen weiter laufen lassen müssen. Der zugeteilte Vertrag hätte dann liegen bleiben müssen.
Die Frage ist eher, wo ist das Geld tatsächlich hin gegangen. Soweit ich mich aus unzähligen anderen Threads an den Fall erinnern kann, ist das Haus damals zwangsversteigert worden, bzw. ist diese verhindert worden durch die Kreditzurückführung.
Wenn das Vorausdarlehen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten gekündigt wurde, steht der Bausparkasse übrigens nach höchstrichterlicher Rechtssprechung durch den BGH auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Solange ihr Sachverhalt nichr klar und deutlich aufgezeigt und verstanden ist, kann man nicht helfen, da die Vorgehensweise seinerzeit nicht rekronstuiert werden kann.
Hallo,
vielen Dank für Ihre weitere Antwort.
Es tut mir sehr leid, ich blicke da kaum noch durch.
Allerdings bin ich der Meinung, die Vorfälligkeitsentschädigung wurde zu Unrecht verlangt.
Wir konnten damals ein Haus während des lfd.Zwangsversteigerungsverfahrens mit Zustimmung der betreibenden Bank frei verkaufen.
Ein Notar hat die Abwicklung gemacht und u.a.der Bausparkasse --nach deren Vorgabe-- Gelder überwiesen.
So wurde ein erheblicher Betrag auch diesem Bauspardarlehen gutgeschrieben;
der Bausparvertrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugeteilt.
Die Bausparkasse hat den Betrag angenommen.
Sie hat nicht gekündigt,
in der Folgezeit wurde das Darlehen mtl.weiterhin abbezahlt.
Es wurde eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.