Hallo liebe User ,
ich hoffe das mir vielleicht wer helfen kann.
Ich habe am 29.04 meinen Opel verkauft ,erwarb am 01.05 ein Peugeot und habe es zum 06.05 bei meiner alten Versicherung angemeldet mit der Sf4 die ich sonst immer hatte.
Am 10.06 bekomm ich ein schreiben der Versicherung wo mir mitgeteilt wird dass das Fahrzeug auf 1/2 abgerechnet wird.
Daraufhin habe ich angerufen und es wurde mir gesagt das mein Opel noch angemeldet ist und der Käufer ihn noch nicht umgemeldet hat und sie den Peugeot als Zweitwagen eingestuft haben.
Frage: Darf die Versicherung meinen Vertag den ich abgeschlossen habe einfach so ändern ohne meine Zustimmung.
Meiner Meinung nach müsste mir die Versicherung schon bei Vertragsabschluss sagen das mein Sf4 noch belegt ist.Und nachträgliche Vertragsänderung bedarf doch die Zustimmung des Kunden.
Jedenfalls streite ich jetzt mit ihnen rum deswegen.
Ich habe um den Vertrag gebeten den ich unterschrieben hab ,wo das drin steht ,das sie es so machen können.
Da warte ich heute noch drauf.
Wie kann es sein das nach über 1 Monat der Käufer des Opels diesen noch nicht umgemeldet hat? Und wieso verkaufen Sie ihr nicht abgemeldetes Auto? Jeder Unfall der damit gemacht wird geht zu Lasten Ihrer Versicherung. Steuern, Bußgeldbescheide, alles vorerst zu Ihren Lasten, da Sie der Halter sind. Klar kann man, wenn vertraglich der Verkauf nachzuweisen ist dagegen vorgehen, aber Zeit und Aufwand ersetzt Ihnen keiner. Ich würde NIE ein nicht abgemeldetes Auto privat verkaufen!
Der Opel wurde erst am 21.06 abgemeldet. Manche Leute machen sowas. Jetzt muss ich das bei ihm einklagen oder wie auch immer...Ja das war auch das letzte mal ,jetzT Verkauf ich nur noch abgemeldet.
Du hast ein Recht darauf den Versicherungsvertrag zu Widerrufen.
Musst dir dann einfach eine andere Versicherung suchen, gibt ja genug. Bei meinem letzten Auto hat eine neue Versicherung die Daten aus den Antrag auch nicht richtig übernommen (ich unterstelle eine gewisse Absicht), sodass ich mehr zahlen sollte. In meinem Fall war es einfacher und günstiger wieder zu meiner alten Versicherung zurückzugehen als Diskussionen mit der neuen Versicherung.
Aber deine Versicherung kann doch auf jeden Fall nichts dafür, dass dein altes Auto, warum auch immer noch zwei Monate zugelassen bleibt.
Ich habe meine Autos (inzwischen 3 Stück) angemeldet verkauft und hatte nie Probleme mit den Käufern bzw. deren Abmeldung.
Du hast ein Recht darauf den Versicherungsvertrag zu Widerrufen.
Musst dir dann einfach eine andere Versicherung suchen, gibt ja genug. Bei meinem letzten Auto hat eine neue Versicherung die Daten aus den Antrag auch nicht richtig übernommen (ich unterstelle eine gewisse Absicht), sodass ich mehr zahlen sollte. In meinem Fall war es einfacher und günstiger wieder zu meiner alten Versicherung zurückzugehen als Diskussionen mit der neuen Versicherung.
Aber deine Versicherung kann doch auf jeden Fall nichts dafür, dass dein altes Auto, warum auch immer noch zwei Monate zugelassen bleibt.
Ich habe meine Autos (inzwischen 3 Stück) angemeldet verkauft und hatte nie Probleme mit den Käufern bzw. deren Abmeldung.
Frage 1: Kannst Du einmal den einschlägigen Passus des VVG zum Widerrufsrecht hierzu angeben?
Frage 2: Was hilft das dem Fragesteller, wenn er widerrufen könnte?
@katalog49: Wenn man den direkt zuvor getätigten Kommentar hinterfragen will, braucht man ihn nicht komplett zu zitieren, das hilft ungemein dabei, die einzelnen Fragen übersichtlich zu gestalten.
Um nun aber deine Fragen zu beantworten, die du sicherlich auch selbst beantworten könntest, nenne ich dir den 8. Paragraphen. Danach hat er 14 Tage Zeit zu widerrufen, nachdem ihn die teuren Nachrichten erreicht haben.
Wenn er widerruft, könnte er sich eine neue Versicherung suchen - gibt ja sehr oft eine Versicherung, die günstiger ist.
Und deine Redewendung kannst du dir gerne selbst vorhalten, passt ganz gut!
Der TE hat am 6.5. sein Fahrzeug zugelassen, das Dokument am 10.6. erhalten und am 10.7. geschrieben. Wie sehen bei Dir 14 Tage im Kalender aus? Das ist der eine Punkt des Unwissens!
Dann zeig mal bitte, wie man eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach Aushändigung der EVB widerrufen kann. Davon finde ich aber überhaupt nichts im VVG! Insbesondere geht hier auch noch um die Berechnung für das ersetzte Fahrzeug. Das ist ja wohl ein laufender Vertrag. Wie will er mit dem Fahrzeug, dass ja wohl schon verkauft wurde, jetzt noch zu einem anderen Versicherer wechseln? Du schreibst, nicht das erste Mal, wirklich viel Unsinn!
Es geht ja auch nicht um die Versicherung von seinem Opel (der ist verkauft), sondern um die Versicherung von seinem Peugeot (der ist (noch) nicht verkauft).
Das ist wohl richtig. Es wurde eben das Altfahrzeug mit SF 4 berechnet. Das reklamiert der TE doch im gleichen Atemzug. Aber wenn der verkaufte Fahrzeug mit SF ½ teurer ist als das neue Auto, hat der Versicherer alles richtig gemacht. Dazu sagt der TE aber nichts. Außerdem kann er den Versicherer auffordern, die SF ½ für das Altfahrzeug zu berechnen und das neue mit SF 4 zu dokumentieren. Er hätte also dem Dokument widersprechen müssen. Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, da ein Widerruf nicht funktioniert.
Der Versicherer hat hier eigentlich alles richtig gemacht.
Solange der SFR nicht frei ist, dokumentiert er das neue Fahrzeug eben mit SF ½. Du bist natürlich davon ausgegangen, dass der Käufer sofort ummeldet.
Du hast jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Den Versicherer anrufen und um rückwirkende Änderung auf SF 4 für das neue und SF ½ für das alte Fahrzeug zu bitten. Müssen die nicht, aber die meisten machen das dann. Du musst allerdings aufpassen, dass es nicht die teurere Lösung zu der jetzigen ist.
2. Wenn Du im Kaufvertrag die sofortige Ummeldung vermerkt hast, kannst Du den Versicherungsbeitrag vom Käufer fordern.
Grundsätzlich: Wenn man ein Auto angemeldet verkauft, sollte man sofort den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle und die Versicherung schicken (am besten per FAX). Der Versicherungsvertrag geht dann automatisch auf den Verkäufer über. In dem Moment ist Dein SFR frei. Zwar haftet Ihr gesamtschuldnerisch für die Prämie, aber der Versicherer bemüht erst einmal den Käufer.