Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

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  1. Avatar von kubischprimitiv
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    Standard Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Hallo
    wir besitzen ein Mehrfamilienhaus (5Wohneinheiten) und möchten gerne den Dachboden ausbauen. Vor einigen Jahren haben wir bereits das Dach neu eingedeckt und alles, was halt finanziell möglich war, für den Ausbau vorbereitet. Da die Kredite nun ja doch sehr günstig sind, wollen wir gerne einen Kredit von 80.000€ aufnehmen. Hier möchten wir nun als Sicherheit nicht das ganze Haus einsetzten (Wert ca. 600-700T€) sondern eine einzelne Wohnung als Sicherheit anbieten. Hierzu muss diese ja "abgespalten" werden. Meine Frage lautet nun, ob es möglich ist eine Wohnung "abzuspalten" und wenn ja, an wen muss ich mich wenden. Habe mich bereits informiert und bin auf die Abgeschlossenheitserklärung gestoßten. Kann mir einer sagen, was noch benötigt wird und wo die Kosten für den Vorgang grob geschätzt liegen
    Gruß
    M.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Sie müssen das Haus aufteilen in verschiedene ETW. Hierzu wird eine notarielle Teilungserklärung erstellt worin alle ETW dann beschrieben sind. Dann wird auch für alle einzelnen Wohnungen ein eigenes Grundbuch gebildet.
    Am einfachsten ist wenn Sie direkt mit einem Notar bei Ihnen vor Ort Kontakt aufnehmen.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Nein, es müssen nicht alle Wohnungen einzeln aufgeteilt werden. Sie können auch eine einzige von dem anderen Anteil gemäß der Größe abteilen und somit Miteigentumsanteil bilden.

  4. Avatar von kubischprimitiv
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Danke für die Antwort. Können Sie mir sagen, wo die Kosten ungefähr liegen? Ist es sinnvoll einen Notar zur Erstellung der Teilungserklärung hinzuzuziehen?

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Ja, der Notar erstellt die Teilungserklärung zuerst. Und später das Grundbuchamt die einzelnen Grundbuchauszüge

  6. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus


  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Die Frage die sich stellt ist der Beleihungswert der abgeteilten Wohnung. Es muss also auch abgeschätzt werden, was die Wohnung dann wert ist. Der Beleihungsauslauf wird dann höher sein, entsprechend gibt es schlechtere Konditionen.

    Warum soll das ganze Haus nicht komplett als Sicherheit dienen?

  8. Avatar von kubischprimitiv
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Hallo,

    es soll nicht das ganze Haus als Sicherheit dienen, da ich denke, dass es, falls es zu Problemen kommt , es doch erträglicher wäre nicht das ganze Haus zu verlieren, sondern "nur" eine Wohnung. Es ist ja auch so, dass der Wert des Hauses den Kreditbetrag um einiges übersteigt.

    Wie könnte man sich denn sonst am besten absichern?

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Das ganze Haus natürlich, die dringliche Haftung bezieht sich doch eh nur auf 80.000 Euro, persönlich haftest du eh mit deinem ganzen Vermögen. Kommst du in Schwierigkeiten, haftest und zahlst als Eigentümer des Hauses, der Schuld gegenüber mit den 80.000 Euro Grundschuld zzgl. Grundbuch Zinsen. Bist du zahlungsunfähig wegen den 80.000 Euro, kannst du immer noch teilen und die Schuld begleichen.

  10. Avatar von kubischprimitiv
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Entschuldige meine Unwissenheit, aber es ist (trotz meines Alters) mein 1. Kredit und ich möchte das Ding nicht "an die Wand fahren".

    Durch den Ausbau habe ich zusätliche Einnahmen von Knapp 800€. Die Lage der Immobilie ist sehr gut, sodass es noch nie Leerstand gab oder irgendwelche Vermietungsprobleme. Das Risiko, dass es also zu Zahlungsausfällen kommt, ist bei einer Tilgungsrate von ca. 600€ also recht unwahrscheinlich. Ich gehe jedoch demnächst in Rente, wobei diese nicht gerade üppig ist. Ich bin also auf die Mieteinnahmen mehr oder weniger angewiesen.

    Wenn ich jedoch die Bank im Grundbuch (für das ganze Haus) habe und es zu Zahlungsengpässen oder gar zum Totalausfall kommt, dann wird sie doch sofort auf das Haus zugreifen (korrigiere mich, wenn ich falsch liege). Habe ich dann überhaupt noch die Zeit und das Recht die Immobilie zu teilen, um dann auf eine Wohneinheit zuzgreifen.

    Mir wurde auch vom Architekten ein (für mich wohl kostenloser) Baufinanzierungsspezialist ans Herz gelegt. Ist so etwas sinnvoll?

  11. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Wenn man das Darlehen auf einer Wohnung absichern kann ist das dann eine gute Überlegung.

    Im Falle eines Geldbedarfes kann mann dann problemlos die lastenfreien anderen Wohnungen verkaufen.

    Das ganze Haus zu beleihen halte ich im Falle eines späteren Verkaufes einzelner Wohnungen bei EUR 80.000 und EUR 600.000 Verkehrswert nicht für taktisch klug.

  12. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    Wobei noelmaxim recht hat mit der Option, nur im Falle finanzieller Probleme die WEG-Teilung zu machen. Immerhin sind die Gebühren nicht ohne. Vor der Teilungserklärung muss auch noch eine Abgeschlossenheitsbescheingung erstellt werden.

    Wenn es keine sonstige Grundschuld gibt, sind bei "nur" 80T€ Darlehen ggü. Wert 600T€ beste Konditionen möglich!

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kreditsicherheit einzelne Wohnung statt ganzem Haus

    @Bankkaufmann

    Bitte begründen sie das!

    Sie bekommen deutlich bessere Konditionen, der ganze Teilungsaufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Zinsgewinn und selbstverständlich ist im Nachgang eine Teilung möglich. Die Bank brauch keinen Auslauf von 10%, gibt sie ihnen Konditionen mit einem 60er Auslauf, so dürfen sie gemäß diesem später auch abteilen und verkaufen.

    Man sollte nicht so tun als wären die Banken auf Zwangsversteigerungen aus. Suchen Sie sich einen erfahrenen, seriösen und unabhängigen Finanzierungsmakler, der wird Ihnen - nachdem er die Hintergründe und den Wert der gesamten Immobilie eingewertet hat - schon die richtige, Bank an die Seite geben und die Chancen und Risiken individuell verdeutlichen.

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