ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer etwas verzwickten Lage.
Aufgrund einer Erkrankung kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Ich befinde mich gerade in der Vorbereitungsphase für eine Umschulung. In dieser Zeit beziehe ich voraussichtlich nur ca. 500€ ALG1, da ich bereits vorher nicht mehr Vollzeit arbeiten konnte.
Ich lebe mit meinem Partner (nicht eingetragene Partnerschaft) zusammen, weshalb ich keine Zuschüsse benatragen kann.
Da ich mit 500€ nicht leben kann, hätte ich gern nebenbei ProWIN-Beratung gemacht. Ich war bereits öfter mit einer Freundin dabei und es gefällt mir eigentlich sehr gut (bitte keine Kommentare über das System).
- Kann man sowas nebenbei machen oder ist meine Umschulung dadurch in Gefahr?
- Da man hier selbstständig tätig ist, muss man sich dann selbst krankenversichern? Oder kann man übers ALG1 versichert bleiben? Wenn ja ist hier eine Einkommensgrenze festgelegt?
- Welche Abzüge müssen hier von der Provision abgezogen werden?
- Dass ein Einkommen ans ALG1 gegengerechnet wird, ist mir bereits klar, aber wie funktioniert die Anrechnung bei selbständigem Einkommen? Man ist bei ProWin ja nicht angestellt sondern vertritt die Marke eigenständig und bekommt Provision.
- Die Kleinunternehmerregelung gilt für einen Umsatz von 17500,-€. Mal ein Beispiel. Bei 10% Provision dürfte ich maximal 1750,-€ verdienen, richtig? Oder ist der Gewinn ausschlaggebend?
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Das müsste nebenher, in dem von dir genannten Rahmen eigentlich funktionieren. Soviel ich weiß muss man das aber beim Arbeitsamt anmelden, sich also eine Erlaubnis einholen das machen zu dürfen nebenher.
Alles weitere (welcher Rahmen, wieviel h/Woche, etc.) wird dir deine Betreuerin mitteilen.
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Einnahmen werden von deinem ALG1 abgezogen. Es gibt einen festen Betrag den du frei dazu verdienen kannst. Dieser liegt bei ca. 150€ (am besten hier aber nochmal beim Amt nachfragen).
zu Frage 2: Bis zu 17.500€ Umsatz bedeutet Umsatz nicht Gewinn! Wenn du also etwas für 17.500€ verkaufst aber selber dafür kosten von 17.000€ hast, hast du zwar nur 500€ Gewinn aber trotzdem einen Umsatz von 17.500€
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Da ich auch bis jetzt Arbeitslos war durfte ich bis zu 165 Euro im Monat dazu verdienen zu meinem ALG 1. Alles was über die 165 Euro geht, wird vom ALG 1 abgezogen.
( Stand Sep. 2016 )
Kleinunternehmerregelung da muss man aufpassen. Steuerfrei bis 17500 Euro im Jahr. Betriebseinnahmen nach §19UStG geht es hier nicht um den Gewinn !!
Wenn man z.B. ALG 1 bekommt und man über die 165 Euro Regel zum ALG 1 erhaltet, wird das alles abgezogen !! Gewinn ist nichts anderes ale eine Einhame.
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Hallo malina91
Soweit ich weiss, sind 165€ frei, die Arbeitszeit darf aber die 15h/Woche nicht überschreiten, da du sonst nicht mehr als arbeitslos gilt. Ausserdem dürfen deine Einnahmen nicht höher als die Höhe des ALG 1 sein.
@Bitte Mit dem steuerfrei muss man aufpassen. Die von dir angegebenen 17500 Euro im Jahr gelten nur für die Umsatzsteuer. Normale Steuern musst du auch schon bei geringeren Beträgen zahlen. Wird aber oft verwechselt.
Wegen des geringen ALG 1 würde ich mich auch nochmal beim zuständigen Jobcenter erkundigen, ob du nicht eine Aufstockung erhälst. Da wirst du dann aber mit deinem Partner zusammen gerechnet.
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Hallo nochmal. Ich weiß ich schreibe sehr spät zurück aber die letzte Zeit war sehr turbulent. Ich habe den Schritt gemacht und habe Gott sei Dank keinen Nachteil. Durch das relativ geringe Einkommen bekomme ich weiterhin Alg1. Auf die Kleinunternehmerregelung hab ich verzichtet.
Zum Thema Aufstockung: Mein Freund wird leider angerechnet da wir zusammen wohnen. Deshalb auch keine Aufstockung.
AW: ALG1 + Umschulung aber parallel Nebeneinkommen als ProWIN Beraterin
Es wurde uns vom Steuerberater empfohlen. Zudem haben wir die Anmeldung 3 Monate Rückwirkend gemacht und da war bereits absehbar, dass die 17500€ über 12 Monate überschritten werden.
War das falsch?