Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu meinen Baudarlehen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich habe am 24.11.2015 eine Sondertilgung geleistet und nun ist mir aufgefallen, dass diese vom Darlehensgeber erst am 02.12.2015 gutgeschrieben wurde, wobei ich per Onlineüberweisung überwiesen hatte.
Gibt es da keine Bestimmung, nach der der DG das sofort am Tag des Zahlungseingangs gutschreiben muss?
Vielleicht wurde die Sondertilgung "falsch" überwiesen und ist auf ein CPD Konto gefallen und musst manuell nachgebucht werden?
Ich würde an Ihrer Stelle einfach kurz anrufen.
Haben Sie korrekt überwiesen ist das einfach "komisch"
Es gibt durchaus Vereinbarungen im Vertrag, wonach eine Sondertilgung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1 oder 2x jährlich zulässig ist. Zum Beispiel habe ich einen Vertrag mit Sondertilgungsmöglichkeit zum 01.06. und 01.12. Überweise ich vorher, wird es trotzdem erst dann gutgeschrieben, bzw. Zinstechnisch verrechnet.
Da hatte ich schon geschaut, so eine Beschränkung habe ich nicht.
Nach Anruf wurde mir das so erklärt (hoffe die Fachwörter sind richtig, kenne mich da nicht aus): Die Zahlung sei erst am 28. eingegangen. Zwischen Sollstellung und Monatsende wäre es technisch nicht möglich Sondertilgungen noch gutzuschreiben. Deshalb erfolgt eine Gutschrift erst am Anfang des nächsten Monats.
Das hört sich für mich so an, als wäre man zu faul da noch was für den alten Monat gutzuschreiben.
Gibt es da keine gesetzliche Bestimmung wie beim Girokonto, dass der Geldeingang sofort gutgeschrieben werden muss?
Soapy, es gibt ja nun eine technische Erklärung, warum akzeptieren sie diese nicht? Was ist ihnen verloren gegangen? Haben sie sich seinerzeit ausgebiebig und intensiv so mit dem Sondertilgungsrecht auseinadergesetzt wie jetzt, wo ihnen Euro 1,78 über die ganze Laufzeit verloren geht?