Fragen zur Anschlußfinanzierung

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  1. Avatar von Dejeur
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    Standard Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Guten Morgen,


    Bei uns läuft im August 2017 die derzeitige Finanzierung aus. Scheinbar kommt es zu kaum merklichen Zinsaufschlägen, wenn man sich bereits jetzt um die Anschlußfinanzierung kümmert, so dass sich mir im Moment einige Fragen stellen:


    Zunächst zu den Eckwerten:


    Restschuld August 2017: 30.750,- Euro
    Marktwert: DHH 350.000,- Euro
    Nettoeinkommen: 5.500,- Euro


    Prinzipiell wäre eine Ablösung der Restschuld problemlos möglich, wäre aber nicht sinnvoll, siehe unten (Elternunterhalt).


    Fragen:



    • Aufgrund des Brexit ist die Umlaufrendite auf ca. -0,20% abgestürzt. Könnte sich dies auch positiv auf die Bauzinsen auswirken, so dass diese in den nächsten Wochen noch etwas niedriger ausfallen werden?
    • Ist es überhaupt möglich bei so einer relativ geringen Restschuld eine Anschlußfinanzierung abzuschliessen?
    • Momentan läuft die Hypothek über mich und meine Ehefrau. In absehbarer Zeit kann es aber sein, dass meine Frau für längere Zeit monatlich Elternunterhalt bezahlen muss. Kredite würden hier den Elternunterhalt deutlich reduzieren. Ist es hier möglich, dass die Restschuld hinsichtlich der Hypothek nur noch über den Namen meiner Frau laufen würde oder müssen wir beide die Anschlußfinanzierung abschliessen?
    • Am liebsten wäre uns ein Volltilgungsdarlehen über 10 Jahre. Ist dies prinzipiell möglich bei der geringen Restschuld?


    Es wäre super, wenn mir jemand hierzu einige Fragen beantworten könnte!

    Viele Grüße

    Stefan

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Hallo Dejeur,

    eben weil die Zinsen noch mal einen Rutsch auf historisch Tief vollzogen haben, ist es aus meiner Sicht ratsam, die Konditionen jetzt fest zu machen. Ich sehe in dem kommenden Jahr eher eine kleine Erholung - wenn auch minimal - der Zinsen, als weitere Senkungen.

    Zu ihrer konkreten Frage: Ja, 30.000 Euro ist - wenn auch mit kleineren Aufschlägen versehen - als Volltilger möglich, ggf. bietet sich aufgrund der geringen Summe auch ein vorfinanzierter Bausparvetrag der Bausparkassen an.

  3. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Was spricht dagegen das Darlehen variabel weiterlaufen zu lassen wenn die Zinsfestschreibung abläuft?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Christian, dagegen spricht in der Regel ein schlechter Zinssatz, der auch noch - da variabel - schlechter werden kann.

  5. Avatar von Dejeur
    Dejeur ist offline
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Dies hat meine derzeitig finanzierende Bank auch schon angedeutet. Eine Weiterfinanzierung wäre grundsätzlich möglich. Es ist aber zu erwarten, dass der Zinssatz schlechter sein wird. Ich tendiere momentan zu einem Volltilger über 8 Jahre und werde mir in den nächsten Tagen Angebote hierzu machen lassen.

    Wie sieht es denn noch zu meiner Frage aus, ob meine Frau auch grundsätzlich alleine die Anschlußfinanzierung abschliessen kann?

    Danke und viele Grüße

    Stefan

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Sollten die Einkommensverhältnisse der Frau passen und zwar bezogen auf alle Haushaltspauschalen, also inkl. ihrer da sie ja nicht auftauchen mit Ihnem Einkommen, dann kann sie selbstverständlich auch alleinige Darlehensnehmerin werden.

    Eine Prolongation ist in der Regel immer teurer als ein Neugeschäft für eine Bank. Bei Ihnen gilt es ja noch zu beachten, dass es sich um eine Forward Prolongation handeln wird und insbesondere da gilt es genau hin zu schauen wie gut ihre Bank auf diesem Geschäftssegment aufgestellt ist, denn da gibt es doch gewaltige Unterschiede und diese gilt es zu sondieren. Naja und das muss dann ja auch noch eine Bank sein, die ggf. bei Verheirateten einen einzelnen Darlehensnehmer akzeptiert.

    Eigentlich aber alles ganz einfach und schnell gemacht.

  7. Avatar von Dejeur
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich werde das Thema in den nächsten Wochen angehen.

    Schönes Restwochenende noch.
    Stefan

  8. Avatar von peer
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    Wenn es um die Frage des Elternunterhaltes geht: Es wird nicht nur Einkommen/ Ausgaben Ihrer Frau berücksichtigt, sondern das gesamte Haushaltseinkommen.

    MfG Peer

  9. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Fragen zur Anschlußfinanzierung

    @peer

    das ist so denke ich nicht richtig !!!
    Es zählt zu allererst nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Das Einkommen des Ehegatten spielt nur eine Rolle, wenn dies exorbitant hoch ist.
    Wir hatten das erst selber durch in der Familie, bei einem Gesamteinkommen von 4.500 EUR war noch Luft nach oben, bis da etwas hätte gezahlt werden müssen.

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