mein Bruder und ich haben jeweils 50% einer Grundschuld geerbt. (von Großeltern (Schuldner Sohn an Vater (unser Großvater)
Die Grundschuld ist auf die Wohnung von Vater eingetragen. (Grundschuld wurde nie bezahlt mein Bruder und ich möchten die Grundschuld auch nicht vom Vater einfordern.)
Jetzt steht ja irgendwann 1-3 Jahren ein Verkauf bzw. Übernahme bzw. Vermietung der Wohnung an.
Wenn jetzt Bruder oder ich einer Löschung der Grundschuld nicht zustimmen
wird ein Verkauf der Wohnung fast unmöglich? Die Grundschuld entspricht dem Wohnungswert.
Es gibt ein Schriftstück das belegen könnte, dass die Grundschuld Bestand hat!
Mein Bruder und ich (Erben der Grundschuld) könnten die Forderung durch Veräußerung gelend machen. (Wir wollen die Wohnung dem Vater nicht wegnehmen!)
Frage:
Durch die Grundschuld könnte ich mich doch quer stellen.
Und sagen: Ich stimme einem Verkauf der WOhnung nicht zu, die WOhnung wird vermietet. (bin im Besitz der Grundschuld 50% davon)
Hätte zwar zur Folge, dass Finanzlücke Eltern trotzdem besteht durch Mieteinnahmen
allerdings abgefedert werden. Mein Bruder und ich müßten dann in Form von einer Finanzspritze einspringen.
Dadurch halten wir allerdings die Eigentumswohnung die sehr sehr gut zu vermieten ist!
Hier sollte man erstmal klären ob die hinter der Grundschuld liegende Bankverbindlichkeit voll bezahlt worden ist oder nicht.
Ist das Darlehen zurückgeführt wird die Grundschuld - im Gegensatz zur Hypothek - nicht automatisch gelöscht.
Eine Grundschuld kann man deswegen erneut zur weiteren Sicherung von neuen Darlehen verwenden.
Deswegen würde ich hier klären wollen ob es noch Bankverbindlichkeiten gibt, oder auch nicht.
Hintergrund:
Mein Großvater hatte die WOhnung für meinen Vater gekauft.
Weil mein Großvater allerdings eine Sicherheit haben wollte (hat verschiedene persönliche Gründe z.B. Bau teurer geworden usw.)
wurde eine Grundschuld eingetragen.
Grundbuch sieht wie folgt aus:
Rang 1: Volksbank (Grundschuld besteht aber FOrderungen komplett bezahlt, Löschungsbewilligung/Urkunde liegt vor)
Rang 2: Großvater der 2011 verstorben ist (Rang 2 = keine Bank!)
Durch die Erbausschlagung vom Vater sind Enkel =
mein Bruder und ich auch Erben der Grundschuld geworden.
Ich bin mir durchaus bewußt, dass so ein Konstrukt unüblich ist.
Auf dem Objekt sind keine Bankverbindlichkeiten außer Grundschuld
die mein Bruder und ich geerbt haben.
Wir haben eine Urkunde und Schreiben die belegt, dass unser Vater
zu Lebzeiten vom Großvater bereits seinen Pflichtanteil und darüberhinaus Geldzuwendungen erhalten hat.
Unserem Großvater war es wichtig einen Teil vom Vermögen beiden Enkeln zukommen zu lassen. (deshalb das Konstrukt)
Zu meiner Frage:
Hätte ich die Möglichkeit einen Verkauf zu verhindern? Weil ich einer Grundschuldlöschung nicht zustimme?
Mein Bruder und ich könnten rein rechtlich die Wohnung jetzt komplett übernehmen. Aber solange die eigene
Mutter mietfrei drin wohnt ist dies keine Überlegung.
Sie haben doch aber in dem anderen Tread geschrieben, die Wohnung gehört ihren Eltern, nun ist es doch ihre und die des Bruders, weil der Opa das mal aufgrund der Erausschlagung des Vaters an die Enkel vererbt hat?
Wer ist denn Eigentümer? Das müssten doch sie und ihr Bruder sein, sie haben doch nicht nur die Grundschuld geerbt????
es gibt eine große Wohnung und eine kleine WOhnung.
Eigentümer der großen WOhnung = Vater (Grundschuld Volksbank erledigt, Grundschuld Großvater)
Eigentümer der kleinen WOhnung = bin ich habe ich von meinem Bruder durch Erbauseinandersetzung abgekauft (Wohnung ist vermietet)
Die Grundschuld im 2 Rang (große Wohnung) hat mein Bruder und ich vom Großvater geerbt.
Haben aber bisher nie Forderungen an Vater gestellt! Es ist uns ja auch wichtig, dass von Finanzen der Eltern alles aufgeht.
Aber wegen Pflegheim Auszug der Mutter aus (großen WOhnung) ist vieles dann offen.
Mein Bruder und ich könnten die Grundschuld geltend machen und Wohnung übernehmen.
Die Erbausschlagung 2011 darf unserem Vater nicht negativ ausgelegt werden und
könnte unter Umständen sogar Unterstützung zur Pflege beantragen bzw. Sozialhilfe. (Im Vorfeld müßten alle Lebensversicherungen = Sterbegeldversicherungen gekündigt werden und Guthaben verwertet werden.)
Im Jahr 2011 befand sich unser Vater noch nicht im Pflegeheim und war auch nicht absehbar.
Das Thema ist sehr sehr komplex. (geht in Richtung Steuerberater)
Die Großeltern (Großvater) hat das Konstrukt so gewählt, weil es absehbar war dass Sohn (unser Vater) irgendwann
von FInanzen her nicht mehr auf eigenen Beinen steht. Es ist auch die Frage ob man moralisch überhaupt den Weg Sozialamt, Unterstützung zur Pflege gehen möchte.
Unser verstorbener Großvater hat im übrigen selbst mal eine Lehre als Bankkaufmann
abgeschlossen und war später in einer Führungsposition tätig. Deshalb auch die Grundschuld zu seiner eigenen Absicherung (Hand drauf auf der WOhnung).
Die Forderung zur Grundschuld erhöht sich sogar um Jahr zu Jahr. (6% Zinsen)
Die Grundschuld ist zunächst nur eine Sicherheit. Dieser Sicherheit muss eine Forderung zugrunde liegen, damit man mit dieser Sicherheit etwas "machen" kann.
Ohne Forderung ist aus der Grundschuld grundsätzlich nichts machbar.
Hat der Großvater eine Forderung gegen seinen Sohn (Vater der Enkel), also den Eigentümer der großen Wohnung, vererbt? Nur dann kann überhaupt etwas gemacht werden.
Nächster Punkt der zu klären ist: wozu diese Fragen, was ist tatsächlich geplant. Was will man überhaupt machen. Will der Vater der Enkel/Eigentümer der großen Wohnung diese veräußern? Will er die nicht veräußern, aber die Enkel wollen dieses?
Und ansonsten sollte natürlich die Frage geklärt werden, was passiert dann noch wenn in Dortmund morgen noch der Sack vom Wayne umfällt. Weil das muss dringend in rein fiktive Überlegungen einbezogen werden ...
@xLarge, Sie können eine Grundschuld auch theoretisch erben einer Immobilie und hinter der Grundschuld gibt es keine Forderungen mehr.
Es kommt eben im Einzelfall darauf an.
Mein Bruder und ich haben eine Grundschuld geerbt. (Forderung Vater)
Ob wir diese Forderung gelend machen stellt sich die Frage wenn
Mutter aus der Wohnung (wohnt mietfrei) irgendwann auszieht.
Und dann ist der richtige Zeitpunkt über die Wohnung nachzudenken.
Verkauf, Vermietung, wer übernimmt die Wohnung
Im Augenblick bestimmt nicht die schlechteste Geldanlage "Brexit ich habe es nicht erwartet"
Ob ich dann einer Grundschuldlöschung nicht zustimme wird sich zeigen.
Ziel:
1) Vermietung mein Bruder und ich irgendwann - hat aber zur Folge dass wir Eltern pro Monat sehr stark unterstützen
2) Verkauf
3) Wohnung alleine übernehmen (ist unwarscheinlich)
Ich verstehe das so:
Vater ist der Eigentümer der Wohnung, hat sich damals für den Kauf aber Geld von Opa geliehen der das auch als Grundschuld auf die Wohnung eintragen ließ!
Vater hat die Schulden beim Opa nie bezahlt! Opa ist gestorben und hat das an die Enkel vererbt. Die Verbindlichkeit wollt ihr aber nicht eintreiben.
Vater ist im Altersheim und Mama bewohnt die Immobilie also mietfrei, geht aber in absehbarer Zeit auch ins Altersheim.
Müsstet ihr denn überhaupt eure Eltern unterstützen? Wie hoch ist denn dein Einkommen/Besitztümer ?? Wenn du selber nicht mehr als die Freimengen hast brauchst du deine Eltern doch gar nicht unterhalten.
Ich würde erstmal prüfen in welcher Form ich meine Eltern unterstützen muss. Dann kann man auch viel besser sehen was man macht.
Xlarge: Wenn man (Grund-)Schulen erbt, sollte man evtl. das Erbe ausschlagen? Wenn man eine Schuld erbt, ist das doch nicht unbedingt positiv oder?
Eine Grundschuld ist eine Verbindlichkeit! Das heißt wenn eine Person mit einer Grundschuld auch einer Wohnung/Haus eingetragen ist schuldet der Besitzer der Immobilie dem in der Grundschuld eingetragenen Geld.
Die Bank läßt sich z.B. das Darlehen was sie dir gibt in die Grundschuld eintragen. Warum sollte ich eine Grundschuld als Erbe ausschlagen?? Der Besitzer der Immo mit der Grundschuld schuldet mir doch Geld!! Eine Grundschuld ist nur dann negativ wenn du die Immobilie erbst und die Grundschuld dann deine Schuld einer anderen Person/Bank ist.
Dann müssen die Enkel als Erben der Grundschuld auch die Forderung des Opas dem Vater gegenüber geerbt haben!! Ansonsten erben sie mit der Grundschuld lediglich ein Blockierungsrecht, bzw. das Recht auf dem Haus die Grundschulden neu valutieren zu können, so denn der Eigentümer die Zweckerklärung unterzeichnet.
Hallo, rebrun hat es richtig verstanden.
Vater wurde Geld vom Vater (unser Großvater) für Wohnungskauf geschenkt.
Die Wohnung ist deutlich teurer geworden (Großvater ist wieder eingesprungen).
Der hat sich dies aber durch eine Grundschuld im 2 Rang abgesichert.
Beitrag von Herr Noelmaxim:
Ja wir haben ein Schriftstück und Urkunde in dem der Sachverhalt geschrieben steht.
Es ist allerdings jetzt unsere Sache ob wir Forderung gegenüber Vater eintreiben.
Der Zusammenhang hat auch mit früheren Schenkungen an Vater (vom Großvater) zu tun.
Großvater wollte Geld für die Enkel übrig lassen.
Deshalb auch so sein handeln.
Grundschuld 1 Rang besteht aber ohne Forderung.
Im 2 Rang hat mein Bruder und ich Grundschuld geerbt.
Beitrag von rebrun:
Weder mein Bruder noch wir sind zu einem Unterhalt verpflichtet.
Wenn man es jetzt rein aus steuerlichem Vorteil sehen würde
könnten wir die Wohnung unserem Vater wegnehmen und Er Sozialhilfe beantragen.
Die Erbausschlagung von Vater kann nicht negativ ausgelegt werden
weil zu dem Zeitpunkt nicht im Pflegeheim und alles save von Finanzen her.
Wir werden moralisch so handeln:
- Mutter wohnt weiter mietfrei
- Vater im Pflegeheim
Solange die Situation so bleibt wird mein Bruder und ich
eine Unterstützung in kleinem Umfang leisten.
Wenn die Mutter ins Pflegeheim muss ist es eine neue Situation.
Vielleicht seht Ihr jetzt ist nicht ganz so einfach bei uns.
Warum können sie als Grundschuldeigentümer dem Vater und Inhaber der Immobilie ihm diese wegnehmen?
Sie können die Forderung hinter der Grundschuld geltend machen, Vater zahlt nicht und die Zwangsversteigerung einleiten, aber wegnehmen können sie ihm erst einmal gar nichts.
sie haben recht!
Unser Vater bezieht eine Rente von unter 200€.
Nur durch die Pension der Mutter sind die Finanzen einigermaßen im Rahmen.
Mein Bruder und auch ich haben einen guten Draht zu Eltern.
Bruder und ich haben jeweils auch eine Generalvollmacht für Eltern über Tod hinaus.
Mutter & Vater gegenseitig auch.
Im übrigen hatte meine Großmutter für Großvater auch eine Generalvollmacht über den Tod hinaus. (beide 2011 leider verstorben)
Ich habe eine Generalvollmacht für die Großmutter über Tod hinaus.
Die greift rechtlich sogar auch noch. (aber anderes Thema)