ich bräuchte mal Eure Hilfe und Meinung zu folgendem Problem.
Ich habe mit meiner damaligen Partnerin vor 2 Jahren ein Häuschen gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch und beider haben den Darlehensvertrag unterschrieben. Nun haben wir uns getrennt und versuchen möglichst reibungslos aus der Geschichte herauszukommen. Mit dem Bankberater habe ich einen Beratungstermin wahrgenommen, um die Möglichkeiten zu besprechen. Seiner Meinung nach gibt es nur folgende Optionen, welche ich so nicht nachvollziehen kann:
- das Haus wird verkauft, Vorfälligkeitszinsen fallen an (28.000 €) -> kommt nicht in Frage
- einer behält das Haus (so ist der Plan) -> der Darlehensvertrag muss aufgelöst werden (um die zweite Person zu entlassen) und ein neuer Darlehensvertrag muss erstellt werden (Vorfälligkeitszinsen fallen auch hier an, verrechnet mit dem neuen Kredit zu jetzigen Konditionen etwa 21.000€ zu zahlen)
- Einfach eine Person streichen und den Vertrag weiterlaufen lassen zu den damaligen Konditionen ist nicht möglich
- Den alten Darlehnsvertrag kündigen und einen neuen zu damaligen Zinskonditionen erstellen ist auch nicht möglich
Ist das so korrekt was der Herr uns erzählt? Ich kann das Ganze nicht nachvollziehen. Gibt es noch weitere Möglichkeiten, dass einer das Haus übernimmt und der andere keinen Anspruch und Pflichten mehr hat? Die Widerrufsklausel ist leider korrekt.
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#2
Martin79HN
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Martin79HN
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AW: Änderung der Schuldner, Vorfälligkeitszinsen
Hallo Dougmaschine,
ich glaube der Bankberater har recht!
Vielleicht ist allerdings zu prüfen ob man mit der EX Frau nicht den Altvertrag
weiter bezaht. Und eine Lösung schafft bzw. Vertrag das alles geklärt ist.
Schuldner 1: wohnt im Haus
Schuldner 2: wohnt zur Miete
Kreditrate wird in Zukunft von Schuldner 1: zu 75% gezahlt
Schuldner 2: zahlt 25% der Kreditrate + Mieteinnahmen vom 1/2 Haus angemessen
Vielleicht ist so eine Lösung denkbar.
Und nach 8 Jahren (wenn 10 Jahre um sind) kann Schuuldner 1 dann Schuldner 2 auszahlen
und Kredit auf sich laufen lassen.
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#3
noelmaxim
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AW: Änderung der Schuldner, Vorfälligkeitszinsen
Hallo doughmaschine,
eine Bank muss eine gute Sicherheit nicht gegen eine schlechtere tauschen, leider ist das so. Entsprechend geht nur Verkauf oder neues Darlehen, wenn die Frau aus der Darlehensehmerschaft ausscheiden will. Grundsätzlich kann die Bank dem schon entsprechen, deine scheint dies nicht zu wollen.
Um welche Bank handelt es sich denn?
Diu kannst die Widerrufsbelehrung prüfen lassen, ggf. ist diese fehlerhaft, was ich aber - da von 2014 - für eher unwahrscheinlich halte. Auf ein Versuch würde ich es aber ankommen lassen. Gerne kannst du mir den Vertrag mal per Mail zukommen lassen, ich lasse die WRB dann mal prüfen.
Bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen ist zu beachten, dass Sondertilgungs-, und Tilgungssatzänderungsoptionen so gestellt werden, als wenn sie diese in den kommenden Jahren bis zum Zinsbindungsende bzw. 10 Jahre und 1/2 Jahr nach BGB § 489 getätigt hätten/haben.
Danke für die Antworten!
Es handelt sich um die Deutsche Bank.
Die Widerrufsbelehrung wurde bereits geprüft, leider ohne Erfolg.
Das die Bank nicht eine gute Sicherheit gegen eine schlechte eintauschen möchte verstehe ich. Aber selbst auf die Frage, wenn die ex-Partnerin durch einen anderen Schuldner ersetzt werden würde, würde das nicht funktionieren laut der Bank.
Ich habe im Internet gelesen, dass bei einem Verkauf eines Hauses auch das Darlehen an den Käufer übertragen werden kann. Ist das dann auch von Bank zu Bank unterschiedlich oder so gar nicht üblich? Das wäre doch im Prinzip das gleiche...
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#5
noelmaxim
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AW: Änderung der Schuldner, Vorfälligkeitszinsen
Auch dem muss die Bank nicht zustimmen. Gerade die Deutsche Bank ist in diesen Angelegenheiten sehr restriktiv und unkooperativ und ganz ehrlich, ich kann als Finanzierungsmakler niemanden die Deutsche Bank als Baufinanzierungspartner empfehlen! Es zeigt sich hier mal wieder wunderbar!
Entschuldigt bitte meine evtl. blöde Frage:
Aber wieso kann der Vertrag nicht weiterlaufen? Liegt es daran, dass die beiden Darlehensnehmer nun nicht mehr verheiratet sind oder geht es mehr darum, dass eine(r) der beiden mit der Sache nichts mehr zu tun haben und natürlich auch nicht mehr zahlen will? Im 2. Fall könnten die Ex-Partner doch einen privaten Vertrag aufsetzen, nachdem der-/diejenige, der/die weiterhin das Haus behält, den Anteil der Raten des/der anderen übernimmt bzw. überweist? Wisst Ihr, was ich meine? Ist das etwa so, wie Martin79HN es beschrieben hat oder war damit etwas anderes gemeint?
Wenn die Vorfälligkeit sowieso fällig wird, würde ich auf jeden Fall die Bank wechseln.
28/21.000€ sind natürlich sehr ärgerlich - und würde ja hälftig von beiden ExPartnern getragen - der ausziehende möchte natürlich evtl. sein anteilig gezahltes Geld wieder aus dem Haus raushaben und nicht mehr haftbar für den dortbleibenden sein - aber vielleicht ist es bei 14000€ für jeden machbar, auf die Auflösung 8 Jahre zu warten? Solange der im Haus bleibende alles problemlos allein weiterzahlen kann (die Tilgung ab diesem Zeitpunkt aber natürlich nicht mehr beiden zu gleichen Teilen angerechnet wird)
Um sicher zu sein, sollte man evtl. zum jetzigen Zeitpunkt den Wert des Hauses neu bestimmen lassen um später sicher abrechnen zu können?
Wie waren denn am Anfang Eigenkapital und Ratenzahlungen zwischen den Partnern aufgeteilt?
Wir waren nie verheiratet. Würde der Vertrag weiter laufen und beide im Grundbuch stehen bleiben, aber nur einer zahlt den Kredit weiter ab, wäre das natürlich nicht optimal. Wer weiß was in den 8 Jahren passiert, die hälfte des Hauses gehört immernoch dem ex Partner. Wird er aus dem Grundbuch gestrichen, ist es genauso, man haftet ja dennoch für den Kredit, das Haus gehört aber einem.
Ich schaue mich bereits nach anderen Banken um, die Deutsche Bank hat mich sehr enttäuscht. Von Kundenservice keine spur.
Genauso kompliziert ist es mit dem Anfangskapital, da eine Partei anfangs etwa 50.000€ zugeschossen hat für Makler, Notar, Anzahlung etc. Diese Summe müsste auch mit ausbezahlt werden. Grunderwerbssteuer fällt vielleicht auch noch einmal an wenn einer aus dem Grundbuch gestrichen wird?!
Wenn sie die 50.000 Euro beigesteuert haben und das Haus behalten ist doch alles ok. Sollte Ihre Partnerin Ansprüche aus Wert der Immobilie zur Valuta geltend machen, setzen sie doch die 50.000 Euro gegen, die in ihrem Besitz bleiben müssen. Passt doch soweit alles.
Tja, das könnte jetzt ein Kuhhandel werden, wer bietet mehr.
Aber die Antworten auf die folgenden Fragen, erleichtern vielleicht die Entscheidung:
Können sich denn beide "Parteien" das Haus leisten?
Könnte derjenige, der NICHT die 50.000 € eingebracht hat, den anderen zeitnah entschädigen?
Hm, da ist halt der der Unwille der Bank und eure Nicht-Einigung, wer das Haus haben kann, das Problem. Ich wollte nur ergänzen, dass ich eine sehr ähnliche Konstellation hatte, beide im Grundbuch, beide im Darlehensvertrag, eine Partei hat gut Eigenkapital beigesteuert, die andere gar nichts. Nach der Trennung hat die Partei ohne Eigenkapital auf ihren Anteil am Haus verzichtet, wurde aus dem Darlehensvertrag entlassen (Eltern stiegen als Sicherheit ein) und steht nicht mehr im Grundbuch. Also keine Vorfälligkeitszinsen oder so. Machbar ists, müsst halt ihr und die Bank wollen. Dachte auch zuerst, ich hätte aufgrund unsicherer beruflicher Situation keine Chancen, ging dann aber dank der Eltern als Sicherheit, die aber nie gebraucht wurde.