Hallo,
ich habe heute eine Info der Stiftung Waentest gelesen in der auf folgendes hingewiesen wird:
"in einem 2011 geschlossenen Vertrag übernimmt die Bank zwar die gesetzliche Vorgabe zur Widerrufsinformation, sie vergißt jedoch einen entscheidenden Satz.
So ist der Kunde zwar verpflichtet, beim Widerruf an die Bank eine Zinsentschädigung zu zahlen.
Es hat jedoch das in der Widerrufsinformation aufzunehmende Recht, der Bank nachzuweisen, dass die vn der Bank verlangte Höhe überzogen ist.
Der Gesetzgeber formuliert die in die Belehrung aufzunehmende Formulierung bei Immobiliendarlehen wie folgt:
wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen.
Dies kann z.B. in Betracht kommen wenn der marktübliche Zins niedriger war als der Marktzins.
Fehlt dieses wesentliche Kundenrecht und dieser vom Gesetzgeber formulierte Satz ist die Belehrung falsch und der Vertrag kann widerrufen werden.
Dies betrifft ab dem 30.7.2010 geschlossene Verträge"
so weit der Hinweis.
Meine Frage:
gilt dies nur für Immobiliendarlehen oder auch z.B. für Darlehen zur Anschaffung eines Kfz`?