Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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  1. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline
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    Standard Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    https://www.faz.net/aktuell/finanzen/...ue#pageIndex_2

    Meine Meinung: Wir "schaffen" das!

    Ein wirklich gutes Beispiel dafür, wie ungebildet die aktuell Regierenden sind.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    ja, insbesondere diejenigen die keine gesetzlichen Renteansprüche, oder keine so hohen haben sind nicht gut dran.
    Da spielt dann eine abbezahlte Immobilie leider keine Rolle.
    Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie müsste in einigen Punkten nochmal überdacht werden.

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Kann man nicht einfach die Erben als Kreditnehmer hinzufügen?

    Aber vielleicht werden die Deutschen so dazu gezwungen, nur das zu bewohnen, was sie wirklich brauchen.
    Soll heißen, wenn die Kinder aus dem Haus sind, in eine kleinere Wohnung ziehen und fertig.
    Für Renovierungsarbeiten sollte dann noch etwas überbleiben.
    Und Familien freuen sich, dass die Auswahl an brauchbaren Häusern größer ist - weil Sie der Vorbesitzer eben nur 20-30 Jahre bewohnt hat.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Geht meines Wissens mit den Erben nicht einfach pauschal so.
    Wenn dann als Mitbürge und dieser wird dann Einkommens und Schufatechnisch voll durchgeprüft.

  5. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Artikel zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Oder, je nach Einzelfall und Kredithöhe, auch denkbar: die Immobilie wird als vorweggenommene Erbfolge an die Kinder in Form einer gemischten Schenkung übertragen und der Schenker zahlt ggf. als Mieter Miete an den Beschenkten.

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