Ich habe ein Haus gekauft und möchte das Guthaben eines meiner alten BSV für den Eigenkapitaleinsatz nutzen.
Inzwischen trudeln erste Rechnungen mit Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer ein. Der größte Teil (Hauspreis) ist erst im kommenden Jahr fällig bei Übergabe
Objekt ist bereits über Annuitätendarlehen finanziert.
Soweit ist also alles ok.
Ich habe einen BHW "D maxx BSV" (Allgemeine Bedingungen für BSV von 01.03.2002-14.09.2003) (2% Zinsen) abgeschlossen. Er wurde bereits schon vor längerer Zeit zugeteilt. Dieses Schreiben der Zuteilung von BHW ignorierte ich und zahlte weiter auf den Vertrag ein. Stand 2015 sind 9071 € von 15000€ drauf. Ich habe versucht mich durch die Paragraphen zu quälen...finde dort jedoch keine eindeutigen Antworten.
Frage1: Wie schnell bekomme ich frühestens das Geld aus dem BSV bei einer Kündigung des BSV mit Darlehensverzicht? Erhalte ich dann den Bonuszins von 4,25 %? Gibt es Kosten wie z.B. Abschlussgebühr, die nicht erstattet wird?
Frage2: Ist es möglich erneut die Zuteilung zu beantragen (Wann wird die genehmigt?ggf. zum 30.06 für das 4. Quartal 2016?) und diese dann mit sofortigen Darlehensverzicht sowie Auszahlung des Guthabens zu beantragen? Erhalte ich dann den Bonuszins von 4,25 %?
Viele Grüße und danke für jede Antwort, die mir weiterhilft in diesem Paragraphenwirwar der BSV
so wie Sie es schildern, scheint der BSV immer noch "zuteilungsreif" zu sein. Das bedeutet, Sie können die Zuteilung zum nächsten Monatsersten (01.07.16) annehmen. Bei gleichzeitigem Darlehensverzicht erhalten Sie zusätzlich die Bonusverzinsung (und gegebenenfalls noch die damals gezahlte Abschlussgebühr zurück erstattet). Die Auszahlung findest entsprechend Anfang Juli statt.
Bei detaillierteren Fragen würde ich mich direkt an die Bausparkasse bzw. einen derer Vertreter wenden. Die sind bestimmt nicht "böse" wenn Sie den Vertrag auflösen.
Meine Eltern hatten richtige Probleme damit. Am Ende ist es sogar beim Anwalt gelandet, weil die einfach eine Summe für sich behalten haben die so gar nicht vereinbart war.
Meine Eltern hatten richtige Probleme damit. Am Ende ist es sogar beim Anwalt gelandet, weil die einfach eine Summe für sich behalten haben die so gar nicht vereinbart war.
mit der Aussage kann der TE bestimmt viel anfangen. mjh wird richtig liegen, aber was spricht dagegen direkt bei der Bausparkasse anzufragen? Falls dann noch Fragen sein sollten, ist der Weg hier her zurück immer offen.