Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit privat weiterführen - KV-Beiträge?!

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  1. Avatar von Edda
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    Standard Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit privat weiterführen - KV-Beiträge?!

    Hallo Wissende,

    durch Verlust des Arbeitsplatzes stehe ich vor der Entscheidung, in die ursprünglich vom AG abgeschlossene Pensionskasse privat weiter einzuzahlen oder diese beitragsfrei zu stellen. Übertragung steht nichts im Weg, AG hat zugestimmt. Bisher wurde auch nur allein vom AN, also mir, eingezahlt.

    ich hatte recherchiert, dass im Gegensatz zu einer Direktversicherung die privat weitergeführt wird, bei der Pensionskasse bei Auszahlung die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (AG + AN) allein vom Versicherten zu bezahlen sind. Es geht natürlich nur um den Anteil, den ich privat (also ohne Einsparung irgendwelcher SV-Beiträge) geleistet habe

    "Das Bundessozialgericht entschied alle Musterprozesse zugunsten der Krankenkassen (Aktenzeichen: B 12 KR 26/12 R )."

    Dagegen soll der VdK im Januar 2015 Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.

    Nach Nachfrage sagte nun gestern mein Versicherungsvertreter , dass dies bereits geklärt sein und die Pensionskassen jetzt diesbezüglich wie die Direktversicherungen behandelt werden und Jemand demgemäß weiter privat einzahlen sollte.

    Ist das so?

    Davon abgesehen ist eine solche Pensionskasse ja für den AN überhaupt absurd, wenn er die Beiträge allein einzahlt. Es spart nur der AG die SV-Beiträge, der AN muss die Beiträge im nachhinein alleine leisten. Da ich jetzt Stkl. 3 und als Rentner wohl Stkl. 1 haben werde, ist da auch nix gespart. Im Gegenteil, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden vom verringerten Arbeitsentgelt berechnet. Darauf wird man bei Abschluß aber nicht hingewiesen.

    Bei einer Garantieverzinsung von 2,75 % für das eingezahlte Geld und einem SV-Beitrag von 15,2 % + Pflegevers. bei der Auszahlung ist man ja wohl mehr als gekniffen wenn man weiter einzahlt. Vor allem, wenn man aus bereits verbeitragtem Geld privat einzahlt.

    Vielen Dank für Antworten

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit privat weiterführen - KV-Beiträge?!

    Nein, über darüber ist noch nicht entschieden worden, es gilt also nach wie vor die KV-beitragspflicht auch für "privat" entrichtete Beiträge. Das ist übrigens einer der beiden Hauptgründe warum ich Arbeitgeber b.a.W. (und schon länger) davon abrate Pensionskassen als Durchführungsweg anzubieten und Arbeitnehmer davor warne, eine bAV via Pensionskasse abzuschließen.

    Mit Ihren Schlussfolgerungen haben Sie Recht. Ich verstehe nicht warum immer noch Pensionskassen angeboten werden, vor allem von Ausschließlichkeitsvertretern.

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