meine Großmutter ist vor einigen Wochen verstorben. Davor war sie lange Zeit dement und wurde von mir betreut und verpflegt. Deswegen haben meine Mutter, und mein Onkel beschlosse, mich ins Erbe einzuschließen. Wieviel das genau sein wird weiß ich nicht. Meine Mutter sagte aber, dass meine Großmutter einiges zu vererben hätte und es ausreichend wäre, um mir mit meiner Tochter (Ich bin alleinerziehend) etwas aufzubauen. Laut https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/ liegt der Freibetrag bei 100.000,00 EUR bei Steuerklasse I. ich bin in Steuerklasse II einegstuft. Ist das richtig, mit dem Freibetrag? Oder besteht eine andere Grenze?
ich bin kein Spezialist im Erbschaftssteuerrecht, aber beim einfachen Lesen der Tabellen ordne ich Dich ganz klar in die "Steuerklasse I" ein, mit einem Freibetrag von 200.000,00 Euro. Wie kommen Sie auf 100.000,00 Euro?
Sofern das Erbe noch höher ausfällt, ließe sich sicherlich über eine Schenkung deiner Mutter an dich zusätzlich ein steuerfreier Betrag schaffen.
Wie soll das gehen, wenn die Großmutter bereits verstorben ist? Entweder es gibt ein Testament oder es gilt die gesetzliche Erfolge. Man kann nicht einfach mal jemanden "ins Erbe (Dritter) einschließen"
Davor war sie lange Zeit dement und wurde von mir betreut und verpflegt. Deswegen haben meine Mutter, und mein Onkel beschlosse, mich ins Erbe einzuschließen.
mutter und onkel (die erben) haben beschlossen. die enkelin soll aufgrund ihrer opferdienst etwas an deren erbschaft teilhaben, davon abbekommen.
mutter und onkel (die erben) haben beschlossen. die enkelin soll aufgrund ihrer opferdienst etwas an deren erbschaft teilhaben, davon abbekommen.
Nein, da hat Daukind schon recht. Sofern der Erblasser das nicht im Testament bestimmt hat können die Erben auch nichts an der gesetzlichen Erbfolge nachträglich ändern (außer bspw. das Erbe ausschlagen).
Insofern bleibt nur eine Schenkung übrig.
Die Steuerklasse der Einkommenssteuer hat meines Wissens nach nichts mit der Steuerklasse bei einer Erbschaft oder der Steuerklasse bei der Kraftfahrtzeugsteuer zu tun.