Warum überhaupt vergleichen?

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  1. Avatar von jensalgebra
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    Standard Warum überhaupt vergleichen?

    Hallo. Wie den aktuellen Rechtssprechungen zu entnehmen ist, gibt es doch so gut wie keine Fälle vor Gericht, bei denen gegen die Kläger entschieden wurde, vorausgesetzt, die Widerrufungsgründe sind korrekt.
    Deshalb die Frage, weshalb überhaupt einigen?
    Gruß Jensalgebra

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Warum überhaupt vergleichen?

    Weil es schneller geht und zunächst kostengünstiger ist.
    Weiterhin kann man vielleicht mit dem alten "Partner" weitere Beziehungen anbahnen.

  3. Avatar von jensalgebra
    jensalgebra ist offline
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    Standard AW: Warum überhaupt vergleichen?

    Ist soweit klar, aber bei Erfolg vor Gericht - > keine Kosten und wahrscheinlich WESENTLICH besseres Ergebnis. Und die Wahrscheinlichkeit für diesen Fall ist doch sehr groß bei den "richtigen" Voraussetzungen... Oder? (Stichworte "frühestens" UND Fußnote "bitte im Einzelfall prüfen")

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Warum überhaupt vergleichen?

    Es besteht ein sehr großer Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Und es kommt darauf an, ob man eine RSV hat oder nicht. Ohne RSV wird vielen Mandanten zu einer außergerichtlichen oder wenigstens zu einem gerichtlichen Vergleich geraten, was ich gut verstehen kann, wenn man die Prozesskostenrisiken bedenkt. Nicht jeder kann die Kosten (größtenteils ja schon vorab fällig) aus der "Portokasse" zahlen. Außerdem erscheint mir die Darstellung, es gebe "so gut wie keine Fälle vor Gericht, bei denen gegen die Kläger entschieden wurde, vorausgesetzt, die Widerrufungsgründe sind korrekt" nicht richtig: Dass die Gründe für einen noch Jahre später wirksam möglichen Widerruf eine Grundvoraussetzung sind, ist klar, aber das entscheidet eben erst das Gericht. Und da geht es nicht nur darum, festzustellen, ob kein Musterschutz besteht und die WRB fehlerhaft ist, sondern auch, dass keine Verwirkung, kein Verstoß gegen Treu und Glauben, kein Rechtsmissbrauch oder sonstige Gründe dagegen vorliegen. Klar, dazu gibt auch schon ober- bzw. höchstricherliche Entscheidungen, aber man muss diese trotzdem zunächst so behandeln, als dass es sich um konkrete einzelne Fälle ging, die nicht immer auf den eigenen Fall anwendbar sind. Das mag ernüchternd erscheinen, aber ich will damit nur warnen, dass so eine Klage (ggf. über mehrere Instanzen) eben kein Selbstläufer ist, nur weil der Kläger meint, seine WRB sei fehlerhaft. Das alles wird einem aber auch ein vernünftiger Fachanwalt erörtern. Viel Erfolg!

    PS:
    Wie oben auch schon angedeutet, will auch so mancher Kunde/Kläger die Sache schneller erledigt haben und verzichtet daher auf einen Teil des maximal Möglichen. Mal sollte nicht zu gierig sein. Und man sollte sich sicher sein, dass die Bonität weiterhin gut ist und man eine Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank bekommen kann. Oder man bleibt eben bei derselben - was meist wohl (wie ich hörte) zur Folge hat, dass so ein Vergleich noch ein bisschen "schlechter" ausfällt im Vergleich zum Abschluss bei einer neuen Bank. Aber man hat keine Gebühren zu zahlen für die Abtretung der GS an die neue Bank und - wenn man Wert darauf legt, aus welchen Gründen auch immer, ggf. vor allem als Geschäftsmann/Firmeninhaber - man hat damit die Chance auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit der aktuellen Bank (keine Garantie, natürlich).

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