mich wurden Meinungen zu dem vorliegenden Bausparkassen-Finanzierungsangebot mit Riester über 365000€ interessieren. Dabei werden 3 Bausparkomponten 15 Jahre lang bespart, sofort ausbezahlt und nach 15 Jahre getilgt. Zusätzlich 100000€ über die KfW (bzw. L-Bank). Die Gesamtkosten, Beleihungswert und Familieneinkommen habe ich bewusst weggelassen. Das soll auch nicht Inhalt der Diskussion sein.
Bei diesem Angebot ergibt sich nur bei dem KfW-Darlehen (bzw. L-Bank) ein Zinsrisiko von knapp 60000€, weil dort eine 10 jährige Zinsfestschreibung genommen worden ist. Alternativ wäre dort aber 20 Jahre Zinstfestschreibung möglich, wobei sich die Monatsrate um 35€ erhöht und nach 20 Jahren eine Restschuld von 26000€ übrig bleibt.
Allerdings darf die Nachversteuerung im Rentenalter bei diesem Angebot nicht außer Betracht gelassen werden. Die nachgelagerte Versteuerung sollen jeweils knapp 20000€. Es wird mit Partnerin finanizert, aber wir sind nicht verheiratet und ohne Kinder
Die andere Alternative wäre, dass die 265000€ über ein Bankdarlehen aufgenommen werden. KfW (bzw. L-Bank) bleibt gleich. Daraus ergibt sich folgende Monatsrate: KfW: 320€ Bankdarlehen: 780€ 250€ Sondertilgung (3000€ jährlich) Daraus ergibt sich die gleiche Monatsrate von 1350€ wie beim Bausparer, allerdings ohne Riester. Bei 20 Jahre Zinsbindung habe ein Angebot mit einem Zinsatz von 2,3%. Macht nach 20 Jahren eine Restschuld von 106000€ und Zinskosten von 88000€. Bei einem Zinssatz von 2,0% wäre die Restschuld bei 91000€ und Zinskoste von 73000€. Nur so als Anhaltspunkt, falls ich hier ein besseren Angebot bekomme.
Kann mir die Berechnung des Wohnförderkontos jemand bestätigen bzw. korrigieren:
BSV läuft 26 Jahre, also werden jährlich 2100€ in das Wohnförderkonto einbezahlt. Macht 26x2100€ = 54600€. Verzinsung von 2% = 70708€. Anschließend werden diese 70708€ auf Wohnförderkonto weiterhin mit 2% verzinst bis zum Renteneintritt (nach 8 jahren). Also befinden sich auf dem Wohnförderkonto bei Renteneintritt 82836€. Sehe ich das richtig? Wie wird dieser Betrag dann nun versteuert und wie viel muss ich dann monatlich bzw. einmalig (bei 30% "Rabatt") bezahlen? Vielen Dank
Völlig falsch und deshalb sollte das Angebot des Bausparberaters im ihren Überlegungen auch keine Rolle spielen.
Ihr Beispiel zeigt mal wieder wunderbar auf, wie Produkte verkauft werden, wovon insbesondere bei Wohnriester noch nicht mal die Berater wissen, wie das Produkt funktioniert.
Völlig falsch und deshalb sollte das Angebot des Bausparberaters im ihren Überlegungen auch keine Rolle spielen.
Ihr Beispiel zeigt mal wieder wunderbar auf, wie Produkte verkauft werden, wovon insbesondere bei Wohnriester noch nicht mal die Berater wissen, wie das Produkt funktioniert.
Was genau ist falsch? Die Berechnung vom Wohnförderkonto? Wie wäre es dann richtig?
Jede Ein- und Auszahlung bis max. 2.100 Euro wird auf einem seperaten Wohnförderkonto festgehalten, welches mit 2% auf das Rentenalter hochgezinst wird.
Die Zahlen kommen auch nach meiner Rechung ungefähr hin.
Sie haben dann im Rentenalter 2 Optionen.
a. 30% Rabatt
82.836 - 30% = ca. 58.000 Euro
Mit diesen 58.000 Euro gehen Sie dann in die Steuer, d.h. Sie haben dann in diesem Jahr auf dem Papier
58.000 Euro mehr verdient.
b. Streckung auf 20 Jahre
82.836 : 12 Monate : 20 Jahre = 345 Euro
Damit hätten Sie in der Rente 345 Euro mehr als fiktive Rente. Jetzt kommt es
auf ihren Steuersatz im Alter an.
Die Gegenrechung ist die, dass Sie 26 Jahre lang 2.100 Euro steuerlich
aktivieren können. Daher ist ihre Förderung in jungen Jahren höher
als die Besteuerung im Alter.
Somit verringert sich im Alter netto die zur Verfügung stehende Rente, dies bis 85, sprich bei Rentenbeginn mit 67 18 Jahre lang. 18 Jahre haben sie netto - entsprechend ihrer Progression - weniger Rente und die Versteuerung der Renten in 40 Jahren kennt niemand, ebenso ob es Riester dann noch gibt, die Immobilie vorher verkauft werden muss.
Diese Aspekte sind zu überlegen, mein völlig falsch war schlecht ausgedrückt, völlig unzureichend hätte es besser lauten müssen, denn all diese Informationen muss der Berater ihnen liefern, denn eben diese nachgelagerte Versteuerung macht den genannten Zins für das Vorausdarlehen gegenüber einem Annuitätendarlehen mit separater Ansparung einer herkömmlichen Riesterrente effektiv viel, viel teurer. Ungeachtet der Tatsache, daß 15 Jahre nichts getilgt wird, nur Zinszahlungen erfolgen.
Für mich ist und bleibt das Vorausdarlehen mit Wohnriester eine Mogelpackung, unflexibel, teuer und mit ungewissen Ausgang. Ganz zu schweigen davon dass es häufig unaufgeklärt verkauft und angeboten wird.
Völlig falsch und deshalb sollte das Angebot des Bausparberaters im ihren Überlegungen auch keine Rolle spielen.
Ihr Beispiel zeigt mal wieder wunderbar auf, wie Produkte verkauft werden, wovon insbesondere bei Wohnriester noch nicht mal die Berater wissen, wie das Produkt funktioniert.
Vollkommen richtig erkannt.
Zitat von C. Andreas
Jede Ein- und Auszahlung bis max. 2.100 Euro wird auf einem seperaten Wohnförderkonto festgehalten, welches mit 2% auf das Rentenalter hochgezinst wird.
Die Zahlen kommen auch nach meiner Rechung ungefähr hin.
Ich habe Dir bereits in diesem Thread geschrieben, dass diese Darstellung nicht richtig ist.
Noch einmal: Im Wohnförderkonto werden nur geförderte Zahlungen ab der Tilgungsphase (auch das entnommene, bis dahin angesparte Guthaben) fiktiv verbucht. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Werte dieser im Wohnförderkonto fiktiv vermerkten Zahlungen - mangels einer realen Verzinsung - mit 2 % verzinst. Damit führt die fiktive Verzinsung mit 2 % die bisherige reale Verzinsung während der Sparphase in der Tilgungsphase fiktiv fort. Dies ist gerechtfertigt, weil der Sparer (Bauherr) Schuldzinsen für den entnommenen Betrag spart. Die ersparten Schuldzinsen sind sein Gewinn, dennoch werden fiktiv "nur" 2 % zu Grunde gelegt.
Deshalb sind auch die Ausgangszahlen der nachfolgenden (richtigen) Berechnung und somit auch das Ergebnis falsch:
Zitat von C. Andreas
Sie haben dann im Rentenalter 2 Optionen.
a. 30% Rabatt
82.836 - 30% = ca. 58.000 Euro
Mit diesen 58.000 Euro gehen Sie dann in die Steuer, d.h. Sie haben dann in diesem Jahr auf dem Papier
58.000 Euro mehr verdient.
b. Streckung auf 20 Jahre
82.836 : 12 Monate : 20 Jahre = 345 Euro
Damit hätten Sie in der Rente 345 Euro mehr als fiktive Rente. Jetzt kommt es
auf ihren Steuersatz im Alter an.
Die richtigen, niedrigeren Zahlen des Wohnförderkonto kannst Du jetzt hoffentlich noch einmal beispielhaft ermitteln. Es ist das zum Zeitpunkt der Entnahme (direkte Verwendung für Baufinanzierung) angesparte und dann entnommene Eigenkapital nebst angelaufenen realen Zinsen. Dazu kommen die ab diesem Zeitpunkt bezahlten Tilgungsraten. Erst mit der Entnahme des angesparten Eigenkapitals für die Anschaffung, Herstellung oder Schuldentilgung des Eigenheims wird das Wohnförderkonto angelegt. Und erst ab diesem Zeitpunkt wird es mit den fiktiven 2 % weiterverzinst.
Zitat von C. Andreas
Die Gegenrechung ist die, dass Sie 26 Jahre lang 2.100 Euro steuerlich
aktivieren können. Daher ist ihre Förderung in jungen Jahren höher
als die Besteuerung im Alter.
Stimmt im Prinzip. Wobei die fiktive Verzinsung von 2 % inzwischen um einiges höher ist, als die tatsächliche und damit Gewinne versteuert werden, die real nicht exixtieren.
Zitat von noelmaxim
..., mein völlig falsch war schlecht ausgedrückt, völlig unzureichend hätte es besser lauten müssen, denn all diese Informationen muss der Berater ihnen liefern, ...
Nein, es war völlig richtig ausgedrückt. Du bist jetzt nur zurück gerudert, weil Du dem Herrn Andreas blind vertraust.
Die richtigen, niedrigeren Zahlen des Wohnförderkonto kannst Du jetzt hoffentlich noch einmal beispielhaft ermitteln. Es ist das zum Zeitpunkt der Entnahme (direkte Verwendung für Baufinanzierung) angesparte und dann entnommene Eigenkapital nebst angelaufenen realen Zinsen. Dazu kommen die ab diesem Zeitpunkt bezahlten Tilgungsraten.
Hier muss ich noch mal nachbessern, weil es von der Sache her nur das Eigenkapital sein kann, das durch geförderte Einzahlungen und deren anteilige Zinsen zu Stande kam. Ungeförderte Zahlungen incl. Verzinsung haben demnach im Wohnförderkonto nichts zu suchen.
natürlich haben Sie Recht wenn Sie schreiben, dass das Wohnförderkonto erst aktiviert wird, wenn eine Aktivierung des Guthabens erfolgt für Bau/Kauf/Entschuldung oder Altersgerechter Umbau.
Geht es jetzt um die Berechnung des Wohnförderkontos, so ist es für den Vermittler und den Kunden einfacher zu rechnen, wenn man jede Ein- und Auszahlung nimmt und diese mit 2% aufs Rentenalter hochzinst.
Beispiel:
Kunde ist 45 Jahre alt und der Vertrag teilt bei 55 Jahren zu und mit 65 Jahren endet die Tilgung und das Rentenalter beginnt.
(1,02)^20 = 1,49
1,49 x 2.100 = 3.120 Euro
(3.120 Euro + 2.100 Euro) / 2 = 2.610 Euro als Mittelwert.
2.610 x 20 Jahre = ca. 52.200 Euro im Wohnförderkonto zu Rentenbeginn.
Das ist jetzt nicht 100% genau, aber schnell überschlagen und kommt auch ungefähr hin. Ich habe die Erfahrung gemacht auf Seminaren, dass man es so einfach wie möglich
erklären muss.
Selbstverständlich haben Sie Recht wenn Sie das jetzt kritisieren, dass diese Rechnung nicht exact ist.
Du kannst mich ruhig Duzen. Das hört sich bei Pseudonymen besser an. Ich selber Duze im Internet grundsätzlich, auch wenn ich die Partner - wie z. B. Dich - aufgrund einer Signatur identifizieren kann.
natürlich haben Sie Recht wenn Sie schreiben, dass das Wohnförderkonto erst aktiviert wird, wenn eine Aktivierung des Guthabens erfolgt für Bau/Kauf/Entschuldung oder Altersgerechter Umbau.
Dein Eingeständnis ehrt Dich.
Geht es jetzt um die Berechnung des Wohnförderkontos, so ist es für den Vermittler und den Kunden einfacher zu rechnen, wenn man jede Ein- und Auszahlung nimmt und diese mit 2% aufs Rentenalter hochzinst.
Mit der Angabe jede Ein- und Auszahlung wäre ich vorsichtig. Meines Erachtens dürften es zum einen nur geförderte Einzahlungen und deren Zinsen sein, die mit der Aktivierung zusätzlich im Wohnförderkonto vermerkt werden und zum anderen die danach geleisteten geförderte Tilgungsraten.
Beispiel:
Kunde ist 45 Jahre alt und der Vertrag teilt bei 55 Jahren zu und mit 65 Jahren endet die Tilgung und das Rentenalter beginnt.
Was passiert, wenn die Tilgung zum Rentenbeginn noch nicht abgeschlossen ist?