wir beabsichtigen ein Endreihenhaus BJ 1994 zu kaufen und zu modernisieren.
Dazu würden wir gern den IFB Modernisierungskredit ( Hamburg ) sowie KFW152 in Anspruch nehmen.
handelt es sich um ein öffentliches oder privates Erbbaurecht? Das ist für die Auswahl der Banken sehr entscheidend.
Grundsätzlich aber wird auch privates Erbbaurecht durch einige Banken finanziert.
Ihren Kostenplan verstehe ich nicht ganz, sie schreiben 101.500 Euro Kaufpreis und führen dann sofort Darlehen auf. Wie hoch sind die Gesamtkosten und woraus setzen die sich diese zusammen? Ich nehme man an, dass dann die KfW Mittel und die IFB Mittel abgezogen werden sollen.
Ist das IFB Darlehen gesichert? Frage das deshalb, weil die Landesförderbanken meist 10-15 % Eigenkapital erfodern, das haben sie ja nicht, soweit ich das überblicken kann.
Ansonsten gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Finanzrung darstellen zu können.
Können sie KfW Mittel über die IFB beantragt werden? Andernfalls geht die Erstrangbank mit KfW ins Obligo, was dann nicht als fremdfinanziertes Eigenkapital - wichtig für den Beleihungsauslauf - gilt.
Wir stehen gerade vor der Entscheidung, wie wir das alles am Besten kombinieren könnten.
Da der Dachbodenausbau zum Kinderzimmer schwer über KFW zu finanzieren ist, haben wir den IFB Kredit gefunden.
Über die Eigenkapitalregelung in Sachen Modernisierungskredit aber bisher nichts gefunden. Wenn das der Fall ist, müssten wir wohl nur mit KFW rechnen.
Sie können nichts mit KfW rechnen, die Gelder der KfW werden über die zu finanzierende Bank für das Erstrangdarlehen als durchleitendes Kreditinstitut beantragt, entsprechend steht diese auch im Obligo. Aus dem Beleihungswert können diese Gelder nicht gerechnet werden, in sodern wird es eine Vollfinanzierung, sollte auch die IFB die Mittel nicht zur Verfügung stellen können.
Insbesondere weil die Renovierungs-, und Modernisierungsmaßnahmen mit finanzieren müssen, sollte insbesondere geregelt sein, ob es von der IFB Landesfödermittel geben kann und wenn ja, in welcher Höhe.