wir haben im Jahr 2009 ein Darlehen für unser Neubau bei der ING-DiBa aufgenommen. Der Vertrag wurde auf 10 Jahre festgeschrieben und läuft im Jahr 2019 aus. Unsere Finanzberaterin (Dr. Klein) rief letzte Woche an und hat uns ein Angebot für die Anschlussfinanzierung gemacht, da die Zinsen zur Zeit sehr niedrig sind. Sie bot uns einen Zinssatz von 2,04% für weitere 10 Jahre an (bzw. -0,025% für jeden weiteren Monat bis 1 Jahr vor Vertragsende) Gestern rief Sie nochmal an und teilte uns mit, das der Zinz morgen um 0,1% bei der ING-DiBa steigt. Jetzt sind wir ein wenig iritierrt und wissen nicht, ob wir den Vertrag verlängern sollen oder nicht.
Sie hat uns auch mal eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ausgerechnet und meinte nur, dass es sich nicht lohnt zu wechseln ( Änderung Grundschuld, schlechtere Tilgung usw..)
Was meint Ihr dazu...?
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#2
Martin79HN
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05.08.2014
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Martin79HN
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AW: Frage zur Anschlussfinanzierung?
Hallo MrSpeedy,
ich würde 1/2 - 1 Jahr damit noch warten!
Die Umlaufrendite und 10 jährige Bundesanleihen im Blick behalten
und vielleicht Prognose bzgl. steigender Zinsen.
Wenn man jetzt einen Kredit abschließt und Eigenkapital, Wert, Einkommen, Kredithöhe
stimmt bekommt man 1,10 - 1,30% auf 10 Jahre. Ich sehe steigende Zinsen noch nicht!
Wir sind jetzt in einer Zinstiefphase so schnell dreht das nicht nach oben! (meine Meinung)
Ich würde nicht unbedingt warten, vielmehr ein günstigeres Angebot (0,025 Aufschlag ist viel zu schlecht) generieren und nicht nur auf Dr. Klein setzen.
Was ist die Immobilie wert, wie viel Darlehen wird benötigt und wann ist der Ablösetermin?
Vor allem, warum wollen sie sich weiter an die Bank binden, die sie ggf. bald nach entsprechenden Urteilen eh aus dem Vertrag rauslässt? Verwirkung und Umstandsmoment ist doch ggf. bald kein Abwehrkriterium der Banken mehr. Nicht umsonst ist vor 2 Tagen deshalb ein weiterer BGH Termin abgesagt worden. Alles eine Frage der Zeit!
Wenn sie ein Forwarddarlehen zeichnen, dann sollte das eins sein, wass sie jederzeit vorher in Anspruch nehmen könnne, da sie den Widerruf ausgesprochen haben.