ich bin kurz davor einen Kreditvertrag über die Bank of Scotland abzuschließen.
Hierbei handelt es sich um einen sog. "Autokredit".
Zu den Sicherheiten und einer Kreditbedingung habe ich noch eine Frage:
Folgende Sicherheiten werden von der BoS verlangt:
1. Sicherungsübereignung eines Fahrzeuges
2. Abtretung des Einkommens
Ist die Abtretung des Einkommens ein gewöhnliches Sicherungsmittel?
Meine zweite Frage bezieht sich auf folgenden Punkt aus den Kreditbedingungen:
"8.6 Wenn die ausstehende Kreditsumme den Wert des Fahrzeuges übersteigt, darf die Bank den Kreditnehmer bitten, die ausstehende Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen durch Sondertilgungen so zu reduzieren, dass diese entweder dem Wert des Fahrzeuges oder einem höheren, von der Bank festgelegtem Wert entspricht. Dies schließt eine Sondertilgung für den Fall ein, dass der Kreditnehmer der Bank ein Fahrzeug übereignet, dessen Wert schon bei Übereignung niedriger ist als die ausstehende Kreditsumme"
Habe ich den Absatz richtig verstanden, sodass eine Sondertilgung durchgeführt werden muss, wenn z.B. die Kreditsumme 20.000 € beträgt, jedoch der Kaufpreis des Fahrzeuges nur 18.000 € beträgt?
Muss dann die Differenz, also 2.000 € über eine Sondertilgung zurück gezahlt werden? Würde sich dann die Kreditsumme automatisch von z.B. ursprünglich 20.000 € auf tatsächliche 18.000 € reduzieren, sodass auch nur Zinsen für die verminderte Summe geleistet werden müssen?
Abtretung Gehaltsansprüche ist ein normales Sicherungsmittel bei Angestellten und Arbeitern. (Im Gegensatz bei Kreditvergabe zu Selbständigen)
Im Falle von Zahlungsrückständen werden die Gehaltsansprüche dann gepfändet und dem Arbeitgeber angezeigt.