Widerruf Darlehen: negative Antwort vom Anwalt? Dringend!
Hallo,
Ich habe in 2010 einen Darlehensvertrag für eine Immobile mit der Sparkasse abgeschlossen.
Hier mal die Widerrufsbelehrung:
Zunächst die gesetzliche Vorlage für den Zeitraum, in welchem mein Darlehensvertrag geschlossen wurden:
„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E.Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“
Und hier die Belehrung aus meinem Vertrag:
„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E.Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“
Mein Problem:
Anwaltskanzlei A hat mir schriftlich als Ergebnis ihrer Prüfung gute Erfolgsaussichten bestätigt und bietet mir ihre Dienste an. Diese Kanzlei soll bereits viele solche Widerrufe erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.
Anwaltskanzlei B hat mir auf die gleiche Anfrage wie folgt geantwortet:
„… sind zu dem Ergebnis gelangt, dass eine gerichtliche Geltendmachung letztendlich nicht genügend Erfolgsaussichten hat.“
„Dabei stimmt es tatsächlich, dass die Widerrufsbelehrung nicht mit dem gesetzlichen Muster übereinstimmt. Darüber hinaus muss eine Widerrufsbelehrung aber auch zu Lasten des Verbrauchers fehlerhaft sein. Die vorhandenen Fehler bewerten wir nicht so schwerwiegend, dass wir zur Klageerhebung anraten.“
Kanzlei B ist aus meiner Gegend und ich weiß nun nicht, ob die eventuell die "Entscheidungsgewohnheiten" der Richter hier bei uns besser kennen, als Kanzlei A, die ca. 250 km entfernt von mir ist. Andererseits hat Anwalt A schon viele Erfolge gehabt...
Ich würde einerseits ungern auf die Möglichkeit des Widerrufs verzichten, kann mir aber andererseits nicht leichtfertig erlauben viel Geld in Form von Anwalts-/Gerichtskosten in den Sand zu setzen. Es besteht KEINE Rechtsschutzversicherung.
AW: Widerruf Darlehen: negative Antwort vom Anwalt? Dringend!
Hallo,
wie ist es denn weiter gegangen. Widerspruch ausgesprochen? Ich habe auch einen ähnlichen Vertrag der SPK (siehe mein Beitrag)
Erfahrungsaustausch möglich: ramokap@hotmail.de
AW: Widerruf Darlehen: negative Antwort vom Anwalt? Dringend!
Damit hier nicht unnötig schon wieder ein neuer Thread zu demselben Thema entsteht, mache ich hier zu.
Es geht im korrekten Thread ab Beitrag #15900 weiter.