Seltsames Gebaren der HVB

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  1. Avatar von Willkuhr
    Willkuhr ist offline
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    Standard Seltsames Gebaren der HVB

    Hallo!
    Ich habe mein Girokonto bei der HVB gekündigt. Per Mail bekam ich eine Bestätigung.
    Doch nun kam ein Schreiben vom Kundenservice in Unterföhring. Ich wurde aufgefordert, die Kreditcard persönlich in der 35 km entfernten Hauptstelle abzugeben. Anderenfalls, ich zitiere wörtlich:

    “Ihr Kontoschließungsauftrag”
    “Sollten wir diese (gemeint: Kreditkarte) bis zum 27.06.2016 nicht erhalten, erlauben wir uns, Ihren Auftrag als gegenstandslos zu betrachten.”

    Die Bank will also die Kündigung ignorieren, wenn ich die Karte nicht persönlich abgebe.

    Eine Beschwerde beim Bankenverband ergab:
    "leider können wir uns als Verband zu den einzelvertraglichen Regelungen und Geschäftsabläufen in unseren Mitgliedsinstituten nicht äußern, hier haben wir keinen Einblick"

    In den allgemeinen Bedingungen finde ich dazu aber nichts.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Vielen Dank im Voraus.

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Eine Kündigung bedarf keiner Annahme durch die Bank. Sende ihnen die Kreditkarte zerschnitten zu und gut.

  3. Avatar von Hans_Peter
    Hans_Peter ist offline

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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Hallo Leser und Leserinnen,

    seit dieser Post eröffnet wurde, sind einige Jahre vergangen. Ich möchte hier etwas dazu verspätet beitragen.

    Die Hypovereinsbank hat ohne meine Zustimmung eine Kontoführungsgebühr erhoben. Aufgrund dessen hat sich die Hypovereinsbank erdreistet, insgesamt rund 250 Euro von meinem Konto abzuziehen. Der Bundesgerichtshof hat dies als gesetzwidrig erklärt:
    "Der Bundesgerichtshof hat im April 2021 die Rechte vieler Bankkunden gestärkt. In einem grundlegenden Urteil (AZ. XI ZR 26/20) wurde Banken und Sparkassen untersagt, Kontoführungsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu erheben."

    Ich habe mich folglich entschieden zu kündigen. Ich habe ein Kündigungsschreiben erstellt, alle erforderten Daten (Vor-, Nachname, BIC, etc.) ins Schreiben zur Schließung des Kontos angegeben und mir den Versand per post per Einschreiben bestätigen lassen.

    Jetzt kam folgende Nachrichten in einem Briefe bei mir an, siehe Foto im Anhang. Die Hypovereinsbank, wohlgemerkt die Bank, die von Steuergeldern während der Finanzkrise 2008 gerettet wurde, erdreistet sich wieder, meine Kontoschließung/Kündigung an Bedingungen zu knüpfen.
    Entweder würde ich eine neue Bankverbindung angeben oder man würde meine Kündigung als gegenstandslos erachten, siehe rechtsliegendes Blatt Papier Foto im Anhang. Geht's noch?

    1) Erst retten Steuerzahler die Hypovereinsbank 2008 vor dem Bankrott, den es ohne staatliche Eingriff wegen schlechten Managements gegeben hätte.

    2) Danach erhebt die Hypovereinsbank widerrechtlich ohne meine Zustimmung Kontoführungsgebühren. Wer gegen das Gesetzt verstößt, gilt gemeinhin als Verbrecher.

    3) Jetzt will die Hypovereinsbank auch noch neue Kontodaten von mir, damit sie meine Kündigung anerkennt?

    Normalerweise schreibe ich keine Beiträge online. Ich bin aber von dieser Bank angewidert. Ich möchte Menschen, die ähnliches erleben, mitteilen, dass sie nicht alleine sind. Dass ich davon nur abraten kann, bei dieser Bank ein Konto zu eröffnen, ist wohl offensichtlich.

    Meiner Meinung nach ist die Hypovereinsbank ein Verbrechersyndikat, dass aufgrund seiner Macht/Geld kleine Menschen ausnimmt, weil sie sich vor einer Auseinandersetzung vor Gericht fürchten. Die Bank hat schlichtweg die besseren Anwälte.

    Für dieses Institut habe ich nichts außer Verachtung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Peter
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  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Also, offen gesagt, verstehe ich dein Problem nicht...

    Das mit den Kontoführungsgebühren war Usus, dass Banken da nur informiert haben. Ja, der BGH hat entschieden, dass die Banken die aktive Zustimmung benötigen. Deshlab hättest du die Kontoführungsgebühren zurück fordern können. Wenn du dies nicht getan hast, dann ist das eher dein Problem.

    Du kannst doch ein Konto nicht auf 0,00 cent stellen. Es wird wahrscheinlich immer ein Restbetrag bleiben. Natürlich fragt dich die Bank wohin diese bei Schließung das Restguthaben überweisen soll. Was ist da das Problem?

    Schreibe der Bank: Ich will Konto xy kündigen. Bitte Restbetrag auf Konto z überweisen...

  5. Avatar von Hans_Peter
    Hans_Peter ist offline

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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Hallo StGe1973,

    Für dein Information: ich hatte den Kontostand komplett ausgeglichen, bevor ich die Kündigung eingereicht habe. Des Weiteren habe ich alle Zahlungsanweisung umgeleitet, sodass auf dieses Konto weder Geld eingezahlt noch abgebucht worden wäre.

    Ich habe mehrmals die widerrechtlich eingezahlten Kontoführungsgebühren zurückgefordert, aber die Hypovereinsbank hat sich geweigert.

    Wieso ziehen sie den Kunden überhaupt ohne deren Einverständnis Geld ab? Ich entnehme doch auch kein Geld aus deiner Geldbörse ohne dich zu fragen Du relativierst das rücksichtslose Vorgehen der Hypovereinsbank und der anderen Banken. Arbeitest du vielleicht für die Hypovereinsbank?

    Lies Mal, was Daukind geschrieben hat: "Die Kündigung Bedarf keiner Annahme der Bank." Dennoch versucht die Hypovereinsbank irgendwelche juristischen Spielchen an mir.

    Freundliche Grüße
    Hans Peter

  6. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Ich arbeite nicht für die HVB, sondern bin wie du auch Kunde bei der HVB. Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war....

    Es war bei allen Banken in der Vergangenheit so, dass diese nur über Kontogebühren bzw. Erhöhungen informiert haben. Jeder hätte sein Konto bei den Ankündigungen kündigen und zu einer anderen Bank wechseln können. Aber das war relativ sinnlos, weil ALLE Banken im Zuge der Null-Zins-Politik der EZB andere "Einnahmequellen" suchten und bei Geschäftsbanken "kostenlose" Konten quasi nicht mehr existent waren.

    Die Banken (auch die HVB) haben das Urteil des BGH aber anders interpretiert als in den Medien dargestellt. In meiner Erinnerung haben die Banken nur die Erhöhungen seit 2019 oder 2018 als unwirksam angesehen und nicht alle Erhöhungen seit Kontobeginn. Sorry, ich bin kein Jurist, ob das so richtig war oder nicht. Jedenfalls ging es bei uns um 1 Euro pro Monat und das war uns zu wenig, um da groß etwas zu unternehmen.

    Es mag sein, dass du persönlich alles berücksichtigt hast, aber das wird ein extremer Ausnahmefall sein. Die Kontoauflösung ist wahrscheinlich ein formaler Vorgang, bei dem eben bestimmte Daten eingegeben werden müssen, dass das System das Konto löscht. Dies wird wahrscheinlich in einer Art Standardeingabemaske passieren und dort wird ein Konto für die Überweisung des Restbetrages verlangt. Dies ist für 99,9% der Kunden auch korrekt und soll eigentlich die Kunden schützen, dass sie eben ihren Restbetrag auch bekommen. In deinem extremen Ausnahmefall wäre das überflüssig, aber das kann das System nicht unterscheiden und verlangt (wie in 99,9% der Fälle korrekt) ein Folgekonto...

    Zumindest würd eich mir das so erklären und eben einfach ein Konto angeben...

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Seltsames Gebaren der HVB

    Ich sehe es genauso wie StGe1973


    Zitat Zitat von Hans_Peter
    Wieso ziehen sie den Kunden überhaupt ohne deren Einverständnis Geld ab?
    Stimmt gar nicht, die hatten das Einverständnis, denn du hast der Vertragsänderung nicht wiedersprochen.
    Das Rechtsverständnis war zum damaligen Zeitpunkt, dass sie dich informieren müssen. Das haben Sie gemacht.
    Du hättest ja jederzeit kündigen können.

    Das ein Konto hinterlegt werden muß, ist ebenfalls ein ganz normaler Prozess. Es kann ja noch bis zur Auflösung Gebühren entstehen oder Geldeingänge geben.
    Auch wenn das eventuell für dich nicht zutrifft, kannst du nicht die Prozesse der Bank aushebeln. Das sind auch keine juristischen Spielchen, sondern ganz normaler Alltag im Arbeitsleben.