Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

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  1. Avatar von alphos
    alphos

    Standard Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Hallo!

    Ich möchte mir demnächst nach ca. 12 Jahren das erste mal wieder ein eigenes Auto kaufen.

    Nun entsteht die Frage wie wird das jetzt mit meiner damaligen Schadenfreiheitsklasse gehandhabt, vorallem wenn ich zu einem anderen Versicherer gehe.

    Wird die Versicherung überprüfen, wann ich zum letzten Mal ein eigenes Auto versichert habe? Wäre es für mich theoretisch möglich vielleicht sogar eine höhere Schadenfreiheitsklasse zu bekommen, wenn ich zu der Versicherung meines Vaters gehe und sage, dass ich diese ganzen 12 Jahre mit seinem Auto fuhr? Bei der Versicherung meines Vaters ist jedenfalls eingetragen, dass seine Kinder das Auto nutzen. Ich hatte bei meinem letzten eigenen Auto SF1 gehabt.

    Zählt es bei der Versicherung, dass ich diese ganzen Jahre mit einem 50ccm Roller unterwegs war, zumindest für die Versicherung, wo ich diese 12 jahre meinen Roller versichert habe?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

    Liebe Grüße und einen stressfreien Tag!

  2. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Die Übertragung des SFR von Deinem Vater auf Dich stellt im Regelfall kein Problem dar. Ob Du vor längerer Zeit ein eigenes Auto versichert hattest, ist nicht relevant.

    Soweit es den 50 ccm-Roller betrifft, würde ich mir nicht viel Hoffnung machen, da dieser bei den meisten Versicherern keinen SFR erzeugt. Allerdings kostet Fraben bei dem Versicherer nichts.

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    @ Katalog: Ich glaube sein Vater will den Schadensfreiheitsrabatt gar nicht auf seinen Sohn übertragen, sondern der Sohn möchte sich ein eigenes Auto kaufen.

    Dein selbst erfahrener Rabatt wird nach 12 Jahren Unterbrechung nicht mehr anerkannt.
    Aber dein Vater könnte dein Auto als seinen Zweitwagen einstufen lassen, aber eine viel höhere Schadenfreiheitsklasse wird dort auch nicht bei raus kommen.
    Irgendwann muss man eben selbst anfangen sich seinen Rabatt zu erfahren.

  4. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Danke für den Hinweis. Hatte ich in der Tat falsch verstanden.

  5. Avatar von Leo24
    Leo24 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Hm, hier muss ich nachfragen: Wenn ich mir ein Auto kaufen möchte, könnte ich für die Versicherung theoretisch die Punkte meines Vaters bekommen, wenn er sie mir überschreibt?
    Hätte er dadurch irgendwelche Nachteile?

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Also normalerweise ist es so, dass du nur die Schadenfreiheitsklasse übernehmen kannst, die du auch selbst erfahren haben könntest. Wenn du z.B. 19 Jahre bist und mit 18 deinen Führerschein gemacht hast, kannst du nur die SF1 übernehmen, wenn du 25 Jahre bist die SF7.

    Ein paar mehr Infos wären also ganz sinnvoll.

    Nur mal ein Beispiel:
    Du bist 18 Jahre und kaufst dir ein Auto. Wenn die Versicherung aber zunächst auf deinen Vater läuft, der SF10 hat, und du als Fahrer eingetragen bist, wird sich an der SF-Einstufung nichts ändern.
    Wenn du dann einen Schadensfall hast, wird der Vertrag auf SF7 zurückgestuft. Wenn du nun nach 2 Jahren die Versicherung übernimmst, wirst du in SF3 eingestuft.
    Da durch hat die Versicherung dann 4 SF-Jahre verloren. Aber wenn du die Versicherung gleich übernommen hättest, wärst du dann zwischenzeitlich in SF0 zurückgestuft worden.

    PS: steinig mich bitte nicht, falls ich die SF-Klasse falsch ausgerechnet habe, aber als grobe Hilfe sollte es verständlich sein.

  7. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Steinigen sicherlich nicht. Aber ich kenne keinen Versicherer, der jemandem, der mit 18 Jahren die Fahrerlaubnis erworben hat, 7 schadenfreie Jahre überträgt. Gleiches gilt für SF 1 mit 19 Jahren.

    Es sind immer die gleichen Sachen, die fehlerhaft erzählt werden.

    Nur mal nebenbei:

    "Dadurch hat die Versicherung dann 4 SF-Jahre verloren."

    Das stimmt auch nicht. Nicht die Versicherung verliert schadenfreie Jahre, sondern der Versicherungsnehmer.

    Und hier die richtige Antwort für den Fragesteller:

    Der Nachteil für Deinen Vater wäre, dass sein Schadenfreiheitsrabatt verloren wäre. Er würde mit SF ½ eingestuft. Und das unabhängig davon, ob nur Teil des SFR übertragen werden kann oder der gesamte SFR.

  8. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Zitat Zitat von katalog49
    Steinigen sicherlich nicht. Aber ich kenne keinen Versicherer, der jemandem, der mit 18 Jahren die Fahrerlaubnis erworben hat, 7 schadenfreie Jahre überträgt.
    Er hat geschrieben "wenn du 25 Jahre bist die SF7".
    Zitat Zitat von katalog49
    Gleiches gilt für SF 1 mit 19 Jahren.
    Wenn ein achtzehnjähriger nach Führerscheinerwerb im ersten Jahr mindestens 6 Monate gefahren ist, dann kann er mit 19 durchaus die SF-Klasse 1 übernehmen. Schließlich hat er sie sich erfahren.
    Zitat Zitat von katalog49
    Es sind immer die gleichen Sachen, die fehlerhaft erzählt werden.
    Da hast Du wohl recht.
    Zitat Zitat von katalog49
    Der Nachteil für Deinen Vater wäre, dass sein Schadenfreiheitsrabatt verloren wäre. Er würde mit SF ½ eingestuft. Und das unabhängig davon, ob nur Teil des SFR übertragen werden kann oder der gesamte SFR.
    Trift nur zu, wenn der Vater nur ein Fahrzeug versichert hatte und er demzufolge seinen einzigen Rabatt übertragen würde.

  9. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Dann rechne doch mal vor, wie jemand, der am 1.4.2016 die Fahrerlaubnis erworben hat, zum 1.1.2017 in SF 1 kommt. Das gibt es bei keinem Versicherer, außer bei einer Sondereinstufung. Niemals bei der Berechnung, was übertragen werden kann.

    Beginn Klasse 0 im ersten Kalenderhalbjahr bedeutet SF ½ im Folgejahr
    Beginn Klasse 0 im zweiten Kalenderhalbjahr bedeutet KL 0 im Folgejahr

    Kann man gut hier nachlesen.

    Natürlich bezog sich mein Verlust des SFR des Vaters auf den Vertrag, aus den der SFR übertragen werden soll. Über einen zweiten Vertrag sagt der Fragesteller nichts.

    Und ich verkneife mir, irgendetwas von Dir mit "Unsinn" zu kommentieren.

  10. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Zitat Zitat von katalog49
    Dann rechne doch mal vor, wie jemand, der am 1.4.2016 die Fahrerlaubnis erworben hat, zum 1.1.2017 in SF 1 kommt. Das gibt es bei keinem Versicherer, außer bei einer Sondereinstufung.
    Möglicherweise ist die Eltern/Kind-Regelung der WGV eine Sondereinstufung. Danach wird dort das Fahrzeug des Kindes in SF 1/2 eingestuft, wenn mindestens ein Fahrzeug der Eltern in SF 1/2 oder besser eingestuft ist. Und ein in SF 1/2 eingestuftes Fahrzeug, wird bei Schadenfreiheit und mindestens sechsmonatiger Versicherungszeit nach SF 1 weitergestuft.
    Zitat Zitat von katalog49
    Niemals bei der Berechnung, was übertragen werden kann.
    Vorsicht mit niemals!
    Zitat Zitat von katalog49
    Beginn Klasse 0 im ersten Kalenderhalbjahr bedeutet SF ½ im Folgejahr Beginn Klasse 0 im zweiten Kalenderhalbjahr bedeutet KL 0 im Folgejahr
    Das ist richtig, aber dumm und zusätzlich schlecht beraten ist der, der in Klasse 0 beginnt.
    Zitat Zitat von katalog49
    Natürlich bezog sich mein Verlust des SFR des Vaters auf den Vertrag, aus den der SFR übertragen werden soll. Über einen zweiten Vertrag sagt der Fragesteller nichts.
    Und ich verkneife mir, irgendetwas von Dir mit "Unsinn" zu kommentieren.
    Du hast im vom Fragesteller eröffneten Nachbarthread sicherlich nicht nur meinen Kommentar "Unsinn" gelesen sondern auch den folgenden Sachverhalt
    Zitat Zitat von Leo24
    Seit ich 18 bin, hatte ich ein Auto. Das lief über den Namen meines Vaters, ich war mit eingeschrieben
    und kannst leicht daraus schließen, dass der Vater ein eigenes Fahrzeug versichert hatte.

  11. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Vorsicht mit niemals! Zitat von katalog49
    Beginn Klasse 0 im ersten Kalenderhalbjahr bedeutet SF ½ im Folgejahr Beginn Klasse 0 im zweiten Kalenderhalbjahr bedeutet KL 0 im Folgejahr



    Das ist richtig, aber dumm und zusätzlich schlecht beraten ist der, der in Klasse 0 beginnt.
    Menne. Es geht hier doch nicht um "wie stuft ein Versicherer ein". Es geht um die Berechnung bei einer SFR-Übertragung! Und das betrifft den gesamten Sachverhalt. Es geht an keiner Stelle um die Einstufung eines Vertrages, ausschließlich um die Berechnung bei einer Übertragung.

    Zitat von Leo24

    Seit ich 18 bin, hatte ich ein Auto. Das lief über den Namen meines Vaters, ich war mit eingeschrieben
    und kannst leicht daraus schließen, dass der Vater ein eigenes Fahrzeug versichert hatte.
    Wieso kann man das daraus schließen? Das kann sein, kann aber nicht sein. Vielleicht hat der Vater noch nicht einmal eine Fahrerlaubnis. Kaffesatzlesen!

    Aber wegen mir:

    Dein Vater verliert den SFR dieses Vertrages, wenn eine Übertragung funktioniert. Die Kaffemaschine zu Hause darf er behalten. Es entstehen keine weiteren Nachteile.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Zitat Zitat von katalog49
    Menne. Es geht hier doch nicht um "wie stuft ein Versicherer ein".
    Es geht um die Berechnung bei einer SFR-Übertragung! Und das betrifft den gesamten Sachverhalt.
    Vollkommen richtig, dass es den gesamten Sachverhalt betrifft. Und dazu gehört eben auch die Einstufung.
    Es geht an keiner Stelle um die Einstufung eines Vertrages, ausschließlich um die Berechnung bei einer Übertragung.
    Warum schreibst Du dann "Er würde mit SF ½ eingestuft."?

    Wieso kann man das daraus schließen? Das kann sein, kann aber nicht sein. Vielleicht hat der Vater noch nicht einmal eine Fahrerlaubnis. Kaffesatzlesen!
    Nicht Kaffeesatz sondern Fakten der TS schrieb
    Bei der Versicherung meines Vaters ist jedenfalls eingetragen, dass seine Kinder das Auto nutzen. Ich hatte bei meinem letzten eigenen Auto SF1 gehabt.
    Aber wegen mir:

    Dein Vater verliert den SFR dieses Vertrages, wenn eine Übertragung funktioniert. Die Kaffemaschine zu Hause darf er behalten. Es entstehen keine weiteren Nachteile.
    Tut mir leid, dass ich dich ein wenig in die Bredouille gebracht habe.

  13. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Oder Du Dich selbst?

    Es ging schon längst nicht mehr um den Eingangspost, sondern um diese Frage von Leo24:

    "Hm, hier muss ich nachfragen: Wenn ich mir ein Auto kaufen möchte, könnte ich für die Versicherung theoretisch die Punkte meines Vaters bekommen, wenn er sie mir überschreibt?
    Hätte er dadurch irgendwelche Nachteile?"

  14. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Zitat Zitat von katalog49
    Oder Du Dich selbst?

    Es ging schon längst nicht mehr um den Eingangspost, sondern um diese Frage von Leo24: "Hm, hier muss ich nachfragen: Wenn ich mir ein Auto kaufen möchte, könnte ich für die Versicherung theoretisch die Punkte meines Vaters bekommen, wenn er sie mir überschreibt?
    Hätte er dadurch irgendwelche Nachteile?
    Mit diesen kleinen Fehlgriff wohl nicht.

    Außerdem vergisst Du, dass der Fragesteller in seinem parallel eröffneten Thread mehr von sich gegeben hat:
    Zitat Zitat von Leo24
    ... habe aber das Problem, dass mich die Anbieter, die ich angefragt habe, ablehnen bzw mir meine gefahrene Zeit nicht anerkennen wollen. Folgender Sachverhalt: Seit ich 18 bin, hatte ich ein Auto. Das lief über den Namen meines Vaters, ich war mit eingeschrieben. Nach 8 Jahren bin ich für 3 Jahre ins Ausland (habe mein Studium unterbrochen, das Auto verkauft und bin gereist). ...
    Danke. Leo
    Warum wohl sollte er sein Fahrzeug über den Vater versichern? Höchstwahrscheinlich doch nur wegen dem Zweitwagenrabatt!

    Das soll hier mein letzter Beitrag sein.

  15. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Vielleicht hat er vor 4 1/2 Jahren in einem anderen Forum noch weitere Informationen von sich gegebenen. Ich lese mir bestimmt bei einer Frage nicht alle weiteren Postings durch. Ich habe zu dieser geschrieben, nicht mehr und nicht weniger.

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Zitat Zitat von katalog49
    Vielleicht hat er vor 4 1/2 Jahren in einem anderen Forum noch weitere Informationen von sich gegebenen. Ich lese mir bestimmt bei einer Frage nicht alle weiteren Postings durch.
    Es ging nicht um alle weiteren Postings, sondern um den parallel eröffneten.
    Zitat Zitat von katalog49
    Ich habe zu dieser geschrieben, nicht mehr und nicht weniger.
    Falsch.
    Zitat Zitat von katalog49
    Und ich verkneife mir, irgendetwas von Dir mit "Unsinn" zu kommentieren.
    Und ich verkneife mir jetzt nicht, darauf hinzuweisen, dass Du meinen "Unsinn" dem von mir genannten Thread entnommen hast.

  17. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Mich interessierte auch kein parallel eröffneter Thread - nur dieser. Begreife es endlich. Ich sehe hier nur eine einzige Frage von Leo, sonst keine.

  18. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    In deiner Annahme muss ich dich leider korrigieren!

    Also ich sehe mindestens noch eine weitere Frage - von alphos.

    katalog49, Populanten transparenter Domiziele sollten mit fester Materie keine tranzendenten Bewegungen ausführen.

    Wenn also die erste Antwort dem Fragesteller die Grundsätzlichen Informationen liefert, braucht meiner Meinung nachher nicht nach der Nadel im Heuhaufen gesucht werden und jeder kleine Fehler im Post des anderen auf die Goldwaage gelegt werden.

    Ohne weitere Informationen können wir nicht sagen, wie er wann eingestuft war und fertig.

  19. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Witzig. Irgendwie hatte ich wohl geschrieben: "Ich sehe hier nur eine einzige Frage von Leo"

    Warum kommst Du dann mit Alphos angelaufen? Der war schon lange kein Thema mehr.

    Also, lies Dir einfach noch einmal den gesamten Thread durch! Dann verkneiftst Du Dir vermutlich Weisheiten, die definitiv nicht auf Deinem Mist gewachsen sind (Hier geklaut und dann noch falsch abgeschrieben). Wenn zwei Leute, die Ahnung vom Thema haben (auch mit unterschiedlicher Auffassung) hier kommentieren, bist Du als erkennbarer Fachdilettant fehl am Platz.

  20. Avatar von Leo24
    Leo24 ist offline

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    Standard AW: Höhere Schadenfreiheitsklasse nach 12 Jahren Pause

    Ok also zur Klärung: Mein Vater fährt seit 30 Jahren oder so und hat 2 Autos auf sich angemeldet. (Das meiner Mutter irgendwie auch). Ich fahre auch schon über 10 Jahre, aber war eben nicht auf ein Auto angemeldet (jedenfalls nicht auf deutschem Boden). Wenn mein Vater mir seine Punkte überträgt, dann würden seine Rabattpunkte für das eine Fahrzeug also verloren gehen? Ergo, er müsste für das Auto mehr zahlen, richtig? Oder fällt das weg, weil er ja noch mit einem zweiten Auto gemeldet ist?

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