In Wohnung "steckendes" Kapital für Rentenvermögens-Aufbau nutzen - wie?

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  1. Avatar von der_rentenmann
    der_rentenmann ist offline
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    Standard In Wohnung "steckendes" Kapital für Rentenvermögens-Aufbau nutzen - wie?

    Hallo zusammen,

    in folgender Situation sucht die fiktive Person "Max" nach Ideen und Möglichkeiten des Aufbaus eines Rentenvermögens (zusätzlich zu dann anfallender gesetzlichen Rente).


    • Wohnungseigentum, selbst bewohnt, Wert ca. 500k, vollständig abbezahlt.
    • Wohnungseigentum, vermietet (andere Stadt), Wert ca. 130k, 70% noch offen, gute Rendite.
    • Bis zur gesetzzlichen Rente noch 25 Jahre


    Nun möchte Max ein Vermögen aufbauen bis zur Rente, da das heutige Wohnungseigentum gleich Alterssitz sein soll und daher nicht zur Veräußerung steht.
    Jedoch möchte Max das in der eigenen Wohnung "gebundene" Kapital nicht ungenutzt lassen, doch wie lässt es sich "einsetzen". Max hat folgende Idee:


    • Kauf weiterer Vermiet-Immobilien (vollfinanziert), möglich da eigene Wohnung ja beliehen werden kann (= Einsatz des gebundenen Kapitals)


    Weitere Ideen, wie z.B. Kreditaufnahme (mit Beleihung Eigentumswohnung) und Investition in Aktien, sind Max zu riskant.

    Ist der Erwerb weiterer (kleinerer) Wohnungen (ANnahme: Beste Lage im Südwesten Deutschlands) die beste Idee, das in der selbstbewohnten Eigentumswohnung steckende Kapital zu nutzen? Danke für Eure Tips.

    Grüße
    der_rentenmann

  2. Avatar von Geldbaum
    Geldbaum ist offline

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    Standard AW: In Wohnung "steckendes" Kapital für Rentenvermögens-Aufbau nutzen - wie?

    Hallo der_rentenmann,

    hätten wir mehr "Mäxchen", wären viel mehr Menschen im Wohlstand!:-)

    Max sollte sich nur überlegen, wie er krankenversichert ist. Denn ist er freiwillig gesetzlich versichert, darf er später im Ruhestand, rund 17% der Mieteinnahmen an seine gesetzliche Krankenkasse "abdrücken"... bis zu einer gewissen Höchstgrenze...

    Oder Max versteht etwas von der komplexen Materie der juristischen Personen und bildet eine GmbH und eine GmbH und Co. KG und kann damit die Auszahlungsströme Steuern und Steuern steuern!:-)

    Viel Erfolg!

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