Hallo,
über eine Rentenfondsversicherung wollte ich einen Teil der Hausfinanzierung zusätzlich absichern.
Nachdem ich mehrere Jahre Beiträge gezahlt hatte habe ich die Versicherung gekündigt und nur einen Teil der Beiträge zurück bekommen.
Ich habe mir dann mal die Widerrufsbelehrung angesehen und Abweichungen zu der lt.VVG festgestellt.
Ich habe den Widerruf erklärt und um Rückabwicklung gebeten, die Versicherung lehnte ab.
Auch der Ombudsmann lehnte ab, die Frist für den Widerspruch sei abgelaufen;
" zudem sei die Konstellation .-wie in meinem Fall - wenn sich die Belehrung im Versicherungsschein selbst befindet, der Versicherungsschein in der Belehrung selbst genannt werden muss oder ob es reicht, wie in meinem Fall vom Versicherer schriftlich abgegebene Erklärungen zu erwähnen sei noch nicht höchstrichterlich entschieden" so derOmbudsmann.
Auch sei unklar,ob das Policenmodell als solches gegen EU-Recht verstößt.
Auch mein Hinweis an den Ombudsmann dass die Belehrung lt.BGH 5.11.14 zwingend darauf hinweisen muss dass der Widerspruch schriftlich zu erfolgen hat und dies in meiner Belehrung fehlt wurde verworfen,seit 2001 sei nicht mehr schriftlich sondern in Textform zu widersprechen; es handelt sich um Verträge aus 1997 und 2005.
Leider geht es nur um wenige tausend Euro, für mich viel Geld, ob sich da ein Anwalt für Versicherungsrecht interessiert?
Zwar handelt es sich um die Frage eines evtl. möglichen Widerrufs einer Rentenfondsversicherung, aber hier im Unterforum "Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen" tummeln sich auch echte Experten zum Thema an sich, so dass ich denke, dass Dir hier besser geholfen werden kann als unter "Baufinanzierung". Und das Thema "Widerruf" ist Dir ja auch bekannt.
Du kannst auch noch bei test.de einen Kommentar mit Deiner Frage schreiben.
Sorry, dass ich selbst für Dich keine konkrete Antwort habe.