🔰Die Vorprüfung ist im Prinzip positiv ausgefallen. Allerdings erscheint ein "Warnhinweis". *Dies ist vermutlich in Abweichungen bei den bei der SCHUFA gespeicherten Daten begründet.
Bitte lassen Sie sich von der Schufa eine Eigenauskunft geben. Dann schauen wir uns diese gemeinsam an und wir können die Prüfung final von der Bank bestätigen lassen.......🔰
Sehr geehrte Forumsmitglieder!
Das ich je in einem Finanzforum tummeln werde, hätte ich nicht gedacht. Doch die Verzweiflung macht sich breit.
Erstmal kurzer Steckbrief:
Familie 2 Kinder
unbefristete Arbeitsverträge bei der Diözese im öffentlichen sozialen Dienst.
Einkommen netto 3944 Euro plus 368 EUR Kindergeld.
Bauvorhaben inkl allem ohne Bank: 350000
Eigenkapital 30 000.
Nun zum 1. Problem.
ich habe 2 erledigte neg.schufaeinträge.
Beides mal Versandhandel Betrag einmal 79 euro einmal 158 euro.
Leider hab ich mich bis dato nie mit dem Thema schufa befasst. Um ehrlich zu sein. Ich wusste nicht mal ganz genau was das ist.....
nun kam der Brief von der Bankdame:
💈Siehe oben. Leider lässt sich der Text nicht einfügen und rutscht immer nach ganz oben! Verzeihung.💈
Was bedeutet das nun? Ich habe wie gesagt die Selbstauskunft angefordert und die Einträge gesehen.
Insbesondere was bedeutet der letzte Satz.
Da der Termin bei der Bank erst am Dienstag ist, frag ich gleich hier ganz platt: können wir unser Bauvorhaben nun vergessen?
Des weiteren habe ich noch fragen Betreff der beiden Einträge: beide Einträge wurden nicht genau erfasst.
Bei einem stimmt der bezahlte Betrag nicht, beim anderen wurden keine teilzahlungen geschrieben.
Habe ich bei falscheintragungen Chance auf Löschung?
bei der Eintragung einer unberechtigten Forderung und dem Nachweis darüber, lässt sich ein Eintrag austragen, aber bei einer berechtigten, titulierten Forderung wird das nicht gehen. Da wird das dann im dritten Jahr nach der Erledigung (zum 1.1. des Folgejahres) gelöscht.
Grundsätzlich ist solch ein Eintrag ein KO Kriterium und es wird schwer, ein positives Kreditvotum herbei zu führen. Da sie schienbar bei ihrer Hausbank sind, kann das in Ausnahmefällen dazu führen darüber hinweg zu sehen. Da ist die Frage um welche Bank handelt es sich und welche Möglichkeiten haben die, sich über die Herauslagekriterien hinweg zu setzen. Rechtlich gesehen für die Bank ein großes Risiko, denn kommt es mal zu Zahlungsschwierigkeiten und daraus resultierender Drittverwertbarkeit der Immobilie, könnten sie sich darauf berufen, dass eben diese Entwicklung abzusehen war, da sie schon vorbelastet waren. Entsprechend wird ein Richter ihnen sogar Recht gegen können, ein etwaiger Schaden wäre nicht von ihnen zu begleichen sondern von der Bank.
Es hängt nun absolut von dem Goodwill und den Kompetenzen der Bank ab, ob man ihr Vorhaben begleiten möchte.
Wenn alle Stricke reißen gibt es eine Bank, die bei 80 % Beleihungsauslauf negative Schufamerkmale bis 1000 Euro akzeptiert. Allerdings kann ich die 80% bei ihnen aufgrund des angegebenen Eigenkapitals nicht erkennen, sicher aber gibt es da Möglichkeiten, dies zu korrigieren, u.a. mit Landesfördermitteln - die sie ohnehin in Anspruch nehmen sollten - wo man ggf. über die Einträge hinweg sehen könnte und der Bank das Risiko aus dem Nachrang nimmt, so dass diese wiederum eher gewillt ist, die Einträge aufgrund des geringeren Risikos zu akzeptieren.
Sehr geehrter Herr Noelmaxim!
Herzlichen Dank für ihre ausführliche und gut verständliche Antwort.
Sie schreiben ja daß der vollstreckungsbescheid berechtigt sein muss.
allerdings ist dieser nicht korrekt ausgefüllt. Bzw. Es stehen 2 raten die bezahlt wurden nicht aufgeführt .
Ich habe keinen Einspruch erhoben sondern alles auf einmal bezahlt.
kann ich trotzdem wg.fälschen Eintragungen die Löschung fordern weil einfach die Zahlen alle nicht korrekt sind?
Liebe Grüße!