Hallo, ich bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen...

Wir haben eine ETW in einem neu zu bauenden Gebäudekomplex mit ca. 60 ETW gekauft. Die Finanzierung durch unsere Hausbank ist abgeschlossen. Grundschuld zugunsten der Hausbank ist eingetragen. Zur Auszahlung des Darlehens hat die Bank und nun eine Abtretungserklärung vorgelegt, nach der sämtliche Ansprüche aus der uns vom Bauträger zur Verfügung gestellten Freistellungserklärung an die Hausbank abgetreten werden sollen. Damit treten wir auch unsere bereits gelesiteten Eigenkapitalanteile von 40 % des KP ab. Die Abtretung erfolge zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Hausbank aus dem Darlehen.
Kommt es hier nicht zu einer Übersicherung ? Wenn der Bauträger insolvent wird oder das Bauvorhaben nicht abgeschlossen wird, was passiert dann mit unserem Eigenkapital, einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den Bauträger haben wir ja dann nicht mehr. Können wir das so unterschreiben oder sollte bereits die Abtretung der Höhe nach begrenzt werden.