Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Meldung an die Bundesbank (ich hoffe, ihr könnt mir hierbei weiter helfen).
Meine Ersparnisse waren bis vor kurzem als Tagesgeld bei einer französischen Bank mit deutscher Niederlassung angelegt.
Aufgrund höherer Zinssätze habe ich nun mal die Tagesgeld-Bank in den Niederlanden gewechselt, d.h. Zahlung vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto (Girokonto) und von dort weiter zum neuen Tagesgeldkonto.
Bei meiner Recherche bin ich dabei über das Thema Bundesbank-Meldung (nach Außenwirtschaftsverordnung) gestolpert. Für meinen konkreten Fall habe ich hier mitunter widersprüchliche Informationen gefunden.
Grundsätzlich sind ja alle Zahlungen > 12.500 € vom Ausland und ins Ausland zu melden. Dies wäre bei mir der Fall. Ich stelle mir nun die Frage, ob ich die Transaktionen der Bundesbank melden muss.
Da man ohne eine solche Meldung eine Ordnungswidrigkeit begeht, möchte ich lieber sicher gehen.
Dinge, die gegen eine Meldung sprechen:
- Lt. den Merkblättern der Bundesbank sind Einlagen ausgeschlossen: "Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit bis
zu 12 Monaten" -> aus meiner Sicht hat ein Tagesgeldkonto keine vereinbarte Laufzeit und ist daher ausgenommen?
- Lt. FAQs (https://www.bundesbank.de/Redaktion/...=120996#120996) sind "reine Kontoüberträge" nicht von der Meldepflicht erfasst.
Dinge, die für eine Meldung sprechen:
- https://www.tagesgeldvergleich.net/ra...er-banken.html -> hier steht etwas von Rückzahlungen von Einlagen (also nur in die eine Richtung).
- Auf der obigen Seite ist ein PDF der Bundesbank verlinkt, in dem zwar wie oben steht, dass Auszahlung und Rückzahlung von Einlagen nicht der Meldepflicht unterliegen, "Zinsen aus diesen Geschäften sind hingegen zu melden". Also doch, oder nur auf die Zinsen, oder nur auf die Zinsen über 12500 €?
Ich bin momentan etwas verwirrt bezüglich dieser Aussagen
Wie sähe der gleiche Sachverhalt denn beim Festgeld aus?