Hallo,
die Lebensversicherung hatte dargelegt, in 1997 noch keine Widerrufsbelehrung verwandt zu haben da diese noch nicht vorgeschrieben war.
Nun habe ich im Vertrag folgenden Text gefunden:

" dieser Darlehensvertrag kommt nur zustande wenn beim Darlehensgeber innerhalb von 2 Wochen eine von allen Darlehensnehmern unterschriebene Ausfertigung des Vertrages eingegangen ist.
Geht ein entsprechendes Exemplar später beim Darlehensgeber ein kommt der Vetrag dennoch zustande wenn der Darlehensgeber nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht."

Eine Art Widerrufsbelehrung ist dies wohl nicht - oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.