AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?
Hallo Herr Buhmann,
wir haben mit dem Generalunternehmer ärger.
Es gibt einen Zahlungsplan der sagt nach Fertigstellung Rate 1 von 13 fällig.
Wir haben bisher immer bezahlt und es sind Mängel aufgetreten. (man soll lieber Planungsfehler oder Bauteilfehler sagen damit es nicht zum Baustop kommt)
Deshalb haben wir die Fehler angezeigt und mitgeteilt die nächste Rate um 4% von Bausumme zu kürzen. (Schlussrate ca. 1% + 4% die wir kürzen wollen = 5%)
Den Vorschlag fand der Unternehmer schlecht und hat jetzt
angeboten die Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft uns zu geben. §632a BGB
Wenn ich mich einlese hat die Sicherheitsleistung allerdings
oft was mit zu tun sollte der Unternehmer pleite gehen. (Gewährleistungsanspruch usw.)
Vor Leistungserfüllung bekommen wir eine Rechnung.
Begründung vom Unternehmer:
Leistung ist zur Fälligkeit der Rechnung erbracht.
Ich frage mich als Bauherr wie soll ich dann die Leistung prüfen oder prüfen lassen.
AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?
Der Bauunternehmer wird möglicherweise das gleiche denken wie sie ;-))
Wenn sie eine Bankbürgschaft haben, haben sie zumindest die Gewissheit, dass Mängel in Form vorhandenen Kapitals seitens des Bauunternehmers behoben werden können. Es ist auch kein schlechtes Zeichen seitens das Bauunternehmens, wenn er ihnen diese Bankbürgschaft aushändigen kann. Im Vorfeld Geld von erbrachten Leistungen einzubehalten ist nicht üblich und auch nicht ratsam, die Mängel müssen sie fachmännisch belegen. Eine Rechnung zu schicken während die Arbeiten ausgeführt werden halte ich auch nicht für unüblich oder bedenklich, sie entscheiden ja, wann die Rechnung beglichen wird, das muss ja nicht gleich nach Erhalt sein und da einge einfach mutwillig später überweisen oder die Banken länger brauchen halte ich das von dem Bauunternehmer für legitim.
Werden die Rechnungen nicht nach MaBv gefordert und beglichen? Hatten sie im Vorfeld diese Bürgschaft nicht?
AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?
Zitat von Martin79HN
Vor Leistungserfüllung bekommen wir eine Rechnung.
Begründung vom Unternehmer:
Leistung ist zur Fälligkeit der Rechnung erbracht.
Ich frage mich als Bauherr wie soll ich dann die Leistung prüfen oder prüfen lassen.
Unser Projekt wird gerade zum Albtraum.
Bei meinem Bauvorhaben wurden Rechnungen erst *nach* erbrachten Leistungen gestellt, bei der Abnahme sind kleinere Mängel aufgefallen, hierfür haben wir das doppelte des Wertes einbehalten der benötigt würde um den Mangel zu beheben.
Manche GÜs achten leider ausschließlich auf den eigenen Vorteil, Sie benötigen dringend fachlichen Rat der ihre Interessen vertritt!
Sie benötigen unbedingt einen Bausachverständigen, dieser beurteilt fachmännisch ob es sich um Mängel handelt oder nicht. Wenn der GÜ nicht auf dessen fachmännisches Urteil hört benötigen Sie unbedingt einen Anwalt für Baurecht!
Alles herumgemache in Foren ist Zeitverschwendung während der Bau weiter fortschreitet und mögliche Mängel "überbaut" werden!
AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?
Danke für die Antworten.
Wir haben einen Bausachverständigen!
Der Generalunternehmer versucht die Mängel trotzdem runter zu spielen und zu überbauen!
Einen Anwalt für Baurecht haben wir bisher noch nicht.
Wir hatten im Vorfeld keine Bürgschaft vom Generalunternehmer seitens der Bank.
Das mit dem einbehalten oder kürzen der Rechnung muß man auch gut überlegen.
Es kann sonst auch schnell zum Baustop kommen und der Generalunternehmer wird versuchen
die Kosten auf uns abzuwälzen.