Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Hallo,

    wir haben in der Bauphase Ausführungsfehler bzw. Bauteilfehler.
    Gekauft wurde vom Generalunternehmer inkl. allen Leistungen.

    Es gibt einen Zahlungsplan bei dem wir eine nur eine
    sehr kleine Schlußrate nach Schlüsselübergabe haben.

    Die Ausführungsfehler und Bauteilfehler wurden angezeigt und
    auf die BGB Sicherheitsleistung von 5% die uns zusteht haben wir hingewiesen.

    Jetzt haben wir eine Sicherheit in Höhe der 5% in Form einer Bankbürgschaft angeboten bekommen.

    Wie ist so ein Ablaub bzgl. so einer Bankbürgschaft?
    Unser Haus wird weiter gebaut und ganz zum Schluss haben wir Mängel!

    Wenn man sich nicht einigt und die Bürgschaft zum tragen
    kommt wie läuft dann so ein Fall ab?

    Muß man dann den Weg über einen Rechtsstreit laufen?

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen was das sein soll. Wer hat ihnen diese Bankbürgschaft und wofür gegeben?

  3. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Hallo Herr Buhmann,

    wir haben mit dem Generalunternehmer ärger.
    Es gibt einen Zahlungsplan der sagt nach Fertigstellung Rate 1 von 13 fällig.

    Wir haben bisher immer bezahlt und es sind Mängel aufgetreten. (man soll lieber Planungsfehler oder Bauteilfehler sagen damit es nicht zum Baustop kommt)
    Deshalb haben wir die Fehler angezeigt und mitgeteilt die nächste Rate um 4% von Bausumme zu kürzen. (Schlussrate ca. 1% + 4% die wir kürzen wollen = 5%)

    Den Vorschlag fand der Unternehmer schlecht und hat jetzt
    angeboten die Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft uns zu geben. §632a BGB

    Wenn ich mich einlese hat die Sicherheitsleistung allerdings
    oft was mit zu tun sollte der Unternehmer pleite gehen. (Gewährleistungsanspruch usw.)

    Vor Leistungserfüllung bekommen wir eine Rechnung.
    Begründung vom Unternehmer:
    Leistung ist zur Fälligkeit der Rechnung erbracht.
    Ich frage mich als Bauherr wie soll ich dann die Leistung prüfen oder prüfen lassen.

    Unser Projekt wird gerade zum Albtraum.

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Die Bürgschaft heißt glaube ich:
    Mängelansprüchebürgschaften (Avalkredit)

    Kennt sich jemand mit aus?

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Der Bauunternehmer wird möglicherweise das gleiche denken wie sie ;-))

    Wenn sie eine Bankbürgschaft haben, haben sie zumindest die Gewissheit, dass Mängel in Form vorhandenen Kapitals seitens des Bauunternehmers behoben werden können. Es ist auch kein schlechtes Zeichen seitens das Bauunternehmens, wenn er ihnen diese Bankbürgschaft aushändigen kann. Im Vorfeld Geld von erbrachten Leistungen einzubehalten ist nicht üblich und auch nicht ratsam, die Mängel müssen sie fachmännisch belegen. Eine Rechnung zu schicken während die Arbeiten ausgeführt werden halte ich auch nicht für unüblich oder bedenklich, sie entscheiden ja, wann die Rechnung beglichen wird, das muss ja nicht gleich nach Erhalt sein und da einge einfach mutwillig später überweisen oder die Banken länger brauchen halte ich das von dem Bauunternehmer für legitim.

    Werden die Rechnungen nicht nach MaBv gefordert und beglichen? Hatten sie im Vorfeld diese Bürgschaft nicht?

  6. Avatar von Torian
    Torian ist offline

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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Vor Leistungserfüllung bekommen wir eine Rechnung.
    Begründung vom Unternehmer:
    Leistung ist zur Fälligkeit der Rechnung erbracht.
    Ich frage mich als Bauherr wie soll ich dann die Leistung prüfen oder prüfen lassen.

    Unser Projekt wird gerade zum Albtraum.
    Bei meinem Bauvorhaben wurden Rechnungen erst *nach* erbrachten Leistungen gestellt, bei der Abnahme sind kleinere Mängel aufgefallen, hierfür haben wir das doppelte des Wertes einbehalten der benötigt würde um den Mangel zu beheben.

    Manche GÜs achten leider ausschließlich auf den eigenen Vorteil, Sie benötigen dringend fachlichen Rat der ihre Interessen vertritt!
    Sie benötigen unbedingt einen Bausachverständigen, dieser beurteilt fachmännisch ob es sich um Mängel handelt oder nicht. Wenn der GÜ nicht auf dessen fachmännisches Urteil hört benötigen Sie unbedingt einen Anwalt für Baurecht!


    Alles herumgemache in Foren ist Zeitverschwendung während der Bau weiter fortschreitet und mögliche Mängel "überbaut" werden!

    Viel Glück!

  7. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Bankbürgschaft für Sicherheitsleistung nach BGB Ablauf?

    Danke für die Antworten.
    Wir haben einen Bausachverständigen!
    Der Generalunternehmer versucht die Mängel trotzdem runter zu spielen und zu überbauen!

    Einen Anwalt für Baurecht haben wir bisher noch nicht.
    Wir hatten im Vorfeld keine Bürgschaft vom Generalunternehmer seitens der Bank.

    Das mit dem einbehalten oder kürzen der Rechnung muß man auch gut überlegen.
    Es kann sonst auch schnell zum Baustop kommen und der Generalunternehmer wird versuchen
    die Kosten auf uns abzuwälzen.

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