ich habe letztes Jahr meine auslaufende Finanzierung nach 10 Jahren mit einer neuen Bank anschlussfinanziert.
Dazu wurde der Grundbucheintrag nicht gelöscht und neu eingetragen sondern von der einen Bank an die andere übertragen.
Was mich jetzt irritiert ist der Wortlaut, den ich jetzt kürzlich mit der Eintragungsbekanntmachung bekommen habe.
Da steht als Veränderung neben dem (natürlich) gleich gebliebenen Betrag:
"Abgetreten mit Zinsen seit dem 10.10.2005 (!) und der Nebenleistung an die <neue Bank>."
Was bedeutet das? Ist das der normale Wortlaut?
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#2
credere
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AW: Grundbucheintrag nach Bankenwechsel
Grüße Dich,
ja es ist übliche Praxis, dass bei einer Abtretung von Grundschulden auch die Zinsen seit Eintragung (+Nebenleistung) an die neue Bank abgetreten werden.
Es wird ja immer der nominelle Grundschuldbetrag von bspw. 100.000,- Euro zzgl. Zinsen und 'einmaliger' Nebenleistung eingetragen.
Was ist eine "einmalige Nebenleistung"?
Sind mit den Zinsen die Grundbuchzinsen (12%?) gemeint?
Weshalb wurde die ganze GS übertragen, obwohl doch bereits etliches mittels Tilgung an die (alte) Bank zurückgezahlt worden ist?
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#4
Bankkaufmann
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AW: Grundbucheintrag nach Bankenwechsel
In der Regel wird die ganze Grundschuld abgetreten.
Nur seltenst wird zuerst ein Teil der Grundschuld entsprechend Tilgungsanteil gelöscht und dann an die neue Bank abgetreten.
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#7
noelmaxim
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AW: Grundbucheintrag nach Bankenwechsel
Grunschulden sind keine Hypotheken. Hypotheken haben sich mit der Tilgung verringert, Grundschulden bleiben in der eingetragenen Höhe bestehen und haben mit der Valuta des Darlehens nichts zu tun.
Die Grund(schuld)buchzinsen sagen aus, wie viel die Bank über den eingetragenen Grundschulden hinaus geltend machen kann, sprich womit sie vorrangig - z.B. bei einer Zwangsversteigerung einem evtl. Nachranggläubiger - bedient werden müssen. Es kann durchaus sein, dass die Schuld höher ist als die eingetragene Grundschuld, durch die Grundschuldzinsen und der einmaligen Nebenleistung erhöhe ich meinen Anspruch gegenüber der Grundschuld.
Danke schon einmal für die Antworten.
Ich bin weniger über die Nebenkosten gestolpert als vielmehr über das "Abgetreten mit Zinsen seit dem 10.10.2005".
Die neue Bank hatte das komplette Darlehen (Hypthekendarlehen und KfW) erst zum 31.12.2015 abgelöst.
Warum also Zinsen aus der Vergangenheit? Ist das einfach das normale "Amtsdeutsch" oder muss ich da nochmal nachhaken?
Ich habe mir den alten Grundbucheintrag nochmal angeschaut. Da stand:
"x Euro Grundschuld mit 16% Jahreszinsen und 10% Nebenleistung einmalig an <Bank alt>, vollstreckbar nach §800 ZPO.
Bezug: Bewilligung vom 10.10.2005, eingetragen am 19.10.2005".
Das klang verständlicher...
Und ja, ich hätte theoretisch die Grundschuld um ca. 1/3 reduzieren können.
Da sei aber unüblich und wesentlich teurer (löschen + neu eintragen).
Hat man mir zumindest so gesagt.
Das was verständlicher war gilt jetzt auch noch, nur dass es von A nach B abgetreten ist.
Wie gesagt, es sind keine Zinsen die bezahlt werden müssen, es sind Leistungen die die Bank zusätzlich zur Grundschuld geltend machen kann, wenn der Erlös aus der Immobilie aufzuteilen ist.