Soll Mein Eigenkapital erhöhen nach Vertrags und Kaufvertrags unterzeichnung
Hallo vielleicht kann mir ja hier jemand weider helfen.
Habe heut post von meiner Finazierenten Bank bekommen wo die eine Eigenkpitalserhöhen wollen. Der Dahrlehnsvertrag und Und Kaufvertrag wurden schon Vor Zwei Monaten Unterschrieben und wie gesagt heute kam ein Brief wo sie sich weigern den kreditbetrag auszusahlen wenn ich nicht mein Eigenkapital erhöhe.
AW: Soll Mein Eigenkapital erhöhen nach Vertrags und Kaufvertrags unterzeichnung
Haben Sie schon eine Immobilie notariell gekauft?
Haben Sie schon einen verbindlichen Darlehensvertrag vorliegen? Dort steht ja eigentlich in den Auszahlungsvoraussetzungen wie ausgezahlt wird.
AW: Soll Mein Eigenkapital erhöhen nach Vertrags und Kaufvertrags unterzeichnung
Ja Dahrlehnsvertrag wurde im Feb. Genehmigt und unterzeichnet notarieller Kaufvertrag wurde zwei Wochen Später gemacht Kauf preisfälligkeit war am 01.05.2016 und Heute Kamm dieses schreiben.
in den Vertragsunterlagen Steht nicht drin sie müssen ihr Eigenkapital Nachträglich erhöhen.
AW: Soll Mein Eigenkapital erhöhen nach Vertrags und Kaufvertrags unterzeichnung
Dann glaube ich verstehen Sie vielleicht etwas falsch. Weil eigentlich bedingt durch Ihren Kauf ja alles nachvollziehbar sein sollte.
Können Sie das Schreiben der Bank annoym einestellen?
AW: Soll Mein Eigenkapital erhöhen nach Vertrags und Kaufvertrags unterzeichnung
Hat sich durch den späteren Kauf etwas geändert? Es gibt ja einen Finanzierungsplan, der der Zusage zu Grunde gelegt wurde. Gesamtkosten abzgl. EK gleich Finanzierungsbedarf. Entsprechend ist ja Eigenkapital benannt und eben dieses muss zur Kaufpreisbelegung und der Begleichung der Erwerbsnebenkosten vorrangig eingesetzt werden.
Möglicherweise hat ihre Hausbank finanziert, sieht auf dem Konto dass das angegebene Eigenkapital nicht mehr drauf ist und möchte dass das wieder sichtbar ist oder aber die Kaufparameter haben sich im Nachgang geändert, sprich verteuert gegenüber der Einreichungsparameter. Ggf. taucht jetzt im Kaufpreis auch Inventar oder eine Küche auf, die sich wertmindernd auswirken.