(Sorry, die Forum-Software ignoriert meine Zeilenumbrüche). Hallo,meine Frau hat zur Geburt unseres Kindes von der RV den obligatorischen Brief bezüglich "Rentenversicherung bei Kindererziehung" bekommen.Ich habe die Vermutung dass es in unserer Situation evtl. sinnvoller ist, die "Erziehungszeit" mir als Vater zuzuordnen. Bin mir aber wie immer bei RV-Sachen völlig unsicher.Vor der Geburt sah die Situation so aus:- Ich war sozialversicherungspflichtig beschäftigt und gleichzeitig Student. Haben diverse Jahre bereits in die RV gezahlt.- Meine Frau ist nicht-deutsche Staatsbürgern, kommt jedoch aus einem Land, dass ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland hat. Sie hat in ihrem Land bereits 10 Jahre RV-Beiträge gezahlt. Die Beträge sind in D nicht relevant, jedoch die Anwartschaft. Seit sie in D ist, ist sie formal Selbständig, jedoch mit minimalen bis gar keinem Einkommen (so das sie z.B. bei der KV auch noch familienversichert sein kann). Freiwillige RV-Beiträge zahlt sie nicht.Seit Geburt sieht es so aus:- Eigentlich keine Änderung bei meiner Frau. Sie ist jetzt sozusagen als Selbstständige in Elternzeit - kein Einkommen.- Ich bin weiter Student und seit Geburt in Elternzeit mit Elterngeldbezug für 6 Monate.Nund sind wir bereits Mitte 30 und es stellt sich die Frage, ob meine Frau überhaupt noch ausreichend RV-Beiträge und Anwartschaft ansammeln kann, um in D Rente zu bekommen. Wir denken eher "Nein" und werden uns in Zukunft auf andere Vorsorgemöglichkeiten (die noch zu erforschen sind) verlegen.Bei meinem bisherigen bescheidenen Verständnis der RV-Situation wäre doch die Erziehungszeit bei meiner Frau "verpufft".Ist Erziehungszeit dann auf meinem Rentenkonto nicht besser "angelegt"?Aber eigentlich bin ich ja über meinen Arbeitgeber bzw. (für 6 Monate) die Elterngeldkasse RV-versichert.
Am besten einfach mal einen Termin bei der gesetzlichen Rentenversicherung machen und sich beraten lassen -
kostet nix ist aber bestimmt nicht umsonst.
Hat mir sehr geholfen - die Anwartschaften braucht man doch nur um früher in Rente zu gehen oder?
(Bekommt sie die 5 Jahre Mindestzeit https://www.vdk.de/ov-langenau/ID76242 evtl. mit einem 2. Kind zusammen?)
Doppelt versichern bringt bestimmt auch nicht so viel.
Wie gesagt 10 Jahre Antwartschaft hat sie bereits. Die darf sie aus ihrem Ursprungsland mit nach Deutschland nehmen - nur die Beiträge nicht.Termin: Ok, das werd ich tun. Eigentlich vertraue ich Behörden grundsätzlich nicht bei sowas.