Angenommen es sollen 3 DV abgelöst werden, wobei 2 mittels GS abgesichert sind, der 3. mittels der GS der anderen beiden DV. Da die Darlehenssummen zu unterschiedlichen Zeiten sollständig ausgezahlt wurden, können die DV nicht alle zur selben Zeit (nach Ablauf von 10 Jahren mit 6-monatiger Kündigungsfrist) gekündigt werden. Allerdings könnte sich die Möglichkeit ergeben, trotzdem alle DV auf einen Schlag abzulösen (ohne VFE). Falls doch nur sukzessive, beschäftigt nun die Frage bzgl. Nachrängen:
Wenn nun zunächst nur 1 DV abgelöst werden kann (und zwar der, welcher mittels der GS der anderen beiden DV abgesichert ist), welche Bank wäre überhaupt bereit, hier einn DV anzubieten, da sie doch im Nachrang wäre?
Die Restvaluta beträgt dann knapp über 10.000€, so dass auch die Frage im Raum steht, ob hierfür nicht auch ein Ratenkredit herhalten könnte. Vorteil wäre, wenn auch die anderen 2 DV ablösebereit wären, könnte dann evtl. die Restvaluta aus diesen 2 DV sowie die Restvaluta aus dem Ratenkredit (zuvor ein Immobilien-DV wie die anderen beiden) durch einen neuen Immobilien-DV abgelöst werden? Oder lässt sich eine Restvaluta von ca. 10.000€ (oder später entsprechend weniger) dann nicht mehr in eine Immobiliendarlehenssumme "einklappen"?