Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - warum?

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  1. Avatar von lueneburg
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    Standard Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - warum?

    Hallo,

    wir haben uns zur Finanzierung einer Eigentumswohnung für eine Festhypothek 167.000 € in Verbindung mit einem Bausparvertrag für die Anschlussfinanzierung nach 15 Jahren entschieden. Diese Kombi war (auch im Vergleich zu Annuitätendarlehen) von den Gesamtkosten am attraktivsten.

    Im Darlehensangebot wurde für die Festhypothek mit 167.000 € und 15 Jahren Sollzinsbindung ein gebundener Sollzinssatz von 1,60 % angegeben sowie ein effektiver Jahreszins von 1,65 %.

    Nun haben wir den Darlehensvertrag erhalten. Dort steht ebenfalls ein gebundener Solzinssatz von 1,60 %, jedoch ein effektives Jahreszins von 2,14 % (Angabe gemäß PAngV)!!!

    Laut Vertragsunterlagen (ESIS) setzt sich der eff. Jahreszins zusammen aus:
    - Zinssatz 1,60 % p.a.
    - einmalig: Abschlussgebühr Bausparvertrag 1.670 €,
    - einmalig: Gebühren Eintragung Grundschuld Grundbuch 373,25 €

    Die Gesamtkosten (Zinsaufwendungen) und monatliche Zinsrate stimmen mit dem Angebot überein.

    Kann uns bitte ein Experte erläutern, wie sich die Differenz zwischen eff. Jahreszins 1,65 % und 2,14 % ergeben könnte??? Leider können wir uns nicht erklären, wie diese große Abweichung zustande kommt. Auch unser Berater sowie sein Gruppenleiter konnten uns nicht die Antwort liefern und haben darauf verwiesen, dass die Berechnungen von der EDV durchgeführt werden und eine komplexe Formel zur Berechnung dahinter steht. Dennoch möchten wir gerne den Grund fürf diese große Differenz kennen.

    Vielen lieben Dank!!!

  2. Avatar von mjh
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    Standard AW: Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - wa

    Anhand des Bauspardarlehenszinses würde ich auf ein Angebot der BHW tippen. Die lassen wirklich Sondertilgungen in die Festhypothek zu. Sicherlich lässt sich darüber diskutieren, ob nicht eine lediglich 10-12 jährige Vorfinanzierung sinnvoller wäre (und dafür im Gegenzug ein etwas schlechterer Bauspardarlehenszins).

    Der Fragesteller scheint aber mit dem angebotenen Modell zufrieden zu sein und ist meiner Ansicht nach damit auch nicht schlecht bedient. Ein wenig bedenklich ist nur, dass ihm der Berater + Vorgesetzter den Gesamteffektivzins nicht erläutern konnten....

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - wa

    Kurz und bündig hervorragend zusammen gefasst.

    Er hat unwissend Glück gehabt, der Schaden ist klein gehalten und überschaubar.

    Schön auch Freunde im nahen Umfeld zu haben die aus der Branche kommen, das Angebot für genehm befinden, aber das Einmaleins der Finanzierungsmathematik nicht beherrschen.

    Es ist gut gegangen, einigermaßen, Landesfördermittel gehören nicht mehr hinterfragt, man befriedigt sich dass es schlechtere Angebote gibt.

  4. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - wa

    Da hat noelmaxim Recht. Das Modell ist durchaus vertretbar, aber sinnvoller wäre es gewesen Sie hätten 15J fest gemacht bei der Bank und würden auch ins Darlehen tilgen, so dass Sie nach 15J eine Restschuld von x haben. Jetzt kann man überlegen, ob man mit einem guten BSV die Restschuld absichert. Wichtig wäre hier ein Anspargrad von 25-30% zu haben für den Bausparvertrag, das rechnet sich mathematisch, da Bausparen schlußendlich nur eine Option darstellt und je kleiner ihre Prämie ist (Guthaben) desto besser.

    Dazu kommt noch, dass der BSV nicht abgetreten ist, d.h. Sie kommen immer an ihr Guthaben ran oder können auch die Einzahlungen aussetzen. Sinnvoll ist das vorallem wenn was unvorgesehens passiert im Leben oder bei Scheidung.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Darlehensvertrag mit abweichendem eff. Jahreszins gegenüber Darlehensangebot - wa

    So ist es und ich behaupte die 15 Jahre wären als Zinsfestschreibungszeit gar nicht notwendig gewesen bei den immensen Einzahlungen. Der F60 der Signal würde viel, viel eher zuteilen und während der Einzahlungszeit mit seinen 1% Guthabenszins fast keinen Zins Verlust erzielen.

    Und wie schon beschrieben, je nach Bundesland wären unter Umständen die KfW gar nicht nötig gewesen, da ein evtl. Förderdarlehen den Beleihungsauslauf nicht belastet hätte. So stünde die Hauptdarlehenssumme im 60er Auslaufbereich, wo die Zinsen nahe dem Guthabenszins des Tilgungsinstrumentes Bausparen kommen.

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