Grundschuld

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  1. Avatar von Garinga
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    Frage Grundschuld

    Servus zusammen...

    ..eine Frage zur Grundschuld hätte ich. (Hab kein passendes Unterforum gefunden)

    Wir sind jetzt in der Lage dieses Jahr die restlichen Kredite von der Sparkasse, LBS und KfW abzulösen (die 10 Jahresbindung läuft auch aus).
    So, jetzt ist aber dann noch die Sparkasse in der Grundschuld eingetragen. Sollte man die Grundschuld raus löschen lassen? Automatisch löscht sich die ja nicht, oder?

    Dann möchte aber meine Frau von der Sparkasse (nach Rückzahlung aller Kredite) weg zu einer anderen Bank. Sparkasse hat ja einen Vogel mit den Kontoführungsgebühren.

    Was passiert dann mit der Grundschuld, wenn kein Konto mehr bei der Sparkasse besteht?

    Danke schon vorab..

    Gruß

  2. Avatar von FB-MUC
    FB-MUC ist offline

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    Rotes Gesicht AW: Grundschuld

    So, da darf ich doch gleich mal meinen ersten Beitrag als Neuling schreiben.

    Heutzutage ist man von einer sofortigen Löschung eigentlich weggekommen. Die Grundschuld kann jederzeit wieder verwendet werden. Es muss dann auch nicht zwingend bei der Sparkasse sein.
    Die Banken treten sich untereinander die Grundschuld ab. Das bedeutet, du gehst zur Bank deines Vertrauens, nimmst ein Darlehen auf und teilst mit, dass sich die Bank die Grundschuld von der Sparkasse abtreten lassen soll.
    Das ist dann weitaus kostengünstiger wie eine Löschung und Neueintragung. Die meisten Banken haben da kein Problem mit, es gibt nur wenige Banken die vielleicht rumzicken, je nachdem welcher Grundbuchzins hinterlegt ist, oder
    ob der passende Zwangsvollstreckungsparagraf vorhanden ist.

    Grobes Rechenbeispiel: 100.000,- € Grundschuld löschen lassen, liegt bei ca. 320,- € . Eine Neueintragung liegt bei ca. 922,- € Gesamtkosten ( Notar und Grundbuchamt). Eine Abtretung unter Banken liegt bei ca. 200,- €.
    Somit kann man hier ganz gut sparen.

    Wichtig wäre halt die Löschungsbewilligung der Bank. Also die Urkunde, mit der dir bestätigt wird, dass das Darlehen zurückgezahlt wurde und du mit diesem Wisch beim Notar die Grundschuld löschen lassen könntest.
    Manche Banken übernehmen die Verwahrung der Grundschuld , manche Banken senden direkt nach Rückzahlung diese Urkunde zu. Die musst dann bestens aufgehoben werden.

    Soweit alles klar ? Wenn nicht, dann einfach nochmal fragen.

    Schönes WE

  3. Avatar von Garinga
    Garinga ist offline
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    Standard AW: Grundschuld

    Servus,

    danke für die Info.. habe ich mir schon so gedacht. Das Eintragen und Löschen der Grundschuld kostet ja immer etwas.
    Wenn man doch irgendwann einen Kredit braucht (was ich nicht hoffe), hat man die Grundschuld ja schon drinnen.

    Das sich Banken unter sich die Grundschuld rüber schieben können.. was gelernt..

    Grundschuld austragen wäre ja nur bei Hausverkauf anzuraten.. aber ich verkauf ja meine Hütte nicht mehr.. ^^

    Danke für die Antworten..

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundschuld

    Heutzutage gibt es nur noch Buchgrundschulden. Früher gab es Briefgrundschulden. Bedeutet, ausser Grundbucheintragung gab es auch noch eine Urkunde (Braun Gelber Farbton Din A 4) welches der Grundschuldbrief ist.
    Aus Lagerungskosten usw. ist man davon abgekommen.
    Löschung Briefgrundschuld nur mit Grundschuldbrief möglich. Und schon x-Mal vorgekommen dass man Grundschuldbriefe beim aussortieren wegschmeisst.

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