Anspruch aus einem Widerrufsrecht an einen Dritten abtretbar?
Hallo zusammen,
ich lese fleißig mit und habe eine Frage bezüglich des Widerrufjokers.
Kann man diesen Anspruch (nach Erklärung Widerruf und Abwicklung in ein RückgewährschuldV) eigentlich an einen Dritten abtreten, oder handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch?
Habe im Netz und im Forum nichts gefunden. Lediglich die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Ich würde diesen Anspruch aber gerne einer Dritten natürlichen Person abtreten.
AW: Anspruch aus einem Widerrufsrecht an einen Dritten abtretbar?
Hinsichtlich des Widerrufsrecht ist es umstritten, ob dieses als Gestaltungsrecht abtretbar ist. Viel spricht aber dafür, dass es jedenfalls im Rahmen einer Erbschaft übergeht (Universalsukzession, keine Gründe für Widerruf erforderlich).
Ist der Widerruf jedoch ausgeübt, spielt der Streit keine Rolle, es stellt sich nur noch die Frage, war der Widerruf wirksam. Dann kann der Anspruch auf Rückgewähr der erbrachten Leistungen auch an natürliche Personen abgetreten werden. Oftmals haben Banken jedoch Abtretungsverbotsklauseln, weshalb die Verträge zu prüfen sind.