ein paar kurze Fragen zum Thema Steuererklärung und Rentner:
- Wird man vom Finanzamt automatisch aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Rente über der Freigrenze ist?
- Bei Witwen-Rente und Mütterrente sind auf den Unterlagen bereits Steuern abgezogen. Heißt das, es geht nur noch um die normale Rente?
Oder werden hier nicht auch bereits die Steuern automatisch abgezogen?
- Wenn man bisher keine Steuererklärung als Rentner abgegeben hat, sollte man dann rückwirkend auf die letzten Jahre alle noch einreichen?
Oder nur die für das aktuelle Jahr?
- Muss man mit Strafgebühren rechnen, wenn man die letzten Jahre bereits verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, aber dies bisher nicht gemacht hat?
- Gibt es ein paar empfehlenswerte Links zu dem Thema?
- Wird man vom Finanzamt automatisch aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Rente über der Freigrenze ist?
Nein.
Zitat von tamtamtam
- Bei Witwen-Rente und Mütterrente sind auf den Unterlagen bereits Steuern abgezogen. Heißt das, es geht nur noch um die normale Rente?
Oder werden hier nicht auch bereits die Steuern automatisch abgezogen?
Es sind keine Steuern abgezogen. Sämtliche Renten, bis auf eine Ausnahme (BG-Rente), sind zu versteuern.
Zitat von tamtamtam
- Wenn man bisher keine Steuererklärung als Rentner abgegeben hat, sollte man dann rückwirkend auf die letzten Jahre alle noch einreichen?
Oder nur die für das aktuelle Jahr?
Wenn man ruhig schlafen möchte, sollte man prüfen lassen, ob in der persönlichen Einkommenssituation eine Steuer fällig wird.
Zitat von tamtamtam
- Muss man mit Strafgebühren rechnen, wenn man die letzten Jahre bereits verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, aber dies bisher nicht gemacht hat?
Nach 15 Monaten beträgt die Verzinsung 0,5% pro Monat, also 6% p.a..
Andere Gemeinheiten, wie Verspätungszuschläge oder die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mit einer Geldstrafe, kommen sicher bei kleineren Beträgen nicht in Betracht.
danke für deine Antwort. Aber wie geht man das am besten wenn man rückwirkend für mehrere Jahre die Steuererklärung nachreichen muss?
Nicht jeder hat alle Rentenbescheide der letzten Jahre noch im Ordner abgeheftet.