Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

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  1. Avatar von Shorty757
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    Frage Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Hallo Zusammen,

    ich würde mich freuen wenn einer der "Wissenden" sich meiner Frage/meines Problems annehmen könnte.

    Wie im Titel schon zu lesen, soll ich Bereitstellungszinsen für ein Bauspardarlehen bezahlen. Grundsätzlich fände ich dieses Verfahren in Ordnung. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mir das Darlehen real zur Verfügung steht.

    Zur Situation:
    Ich habe einen kleinen und alten Bausparvertrag beim BHW. Der Vertrag war zugeteilt, voll bespart und eine weitere Besparung wurde von Seiten des BHW's abgelehnt.
    Vor ein paar Wochen war ich beim Berater, um nun das mir zur Verfügung stehende Bauspardarlehen zu beantragen. Jedoch wurde dieses nach 3 Werktagen ohne großartige Angabe von Gründen abgelehnt, man meinte nur irgend etwas sei mit der Schufa nicht in Ordnung.

    Ich kenne meine Schufa und habe 93,4 % als aktuellen Scorewert. Ich beobachte sie genau, da ich einmal einen Rechtstreit verloren hatte, für den ich lange zahlen musste. Nachdem ich die Kosten hierfür gezahlt hatte, hatte ich mir einen Onlinezugang bei der Schufa bestellt und habe somit jederzeit Einsicht in meine Daten. Es steht eine Forderung zwar als beglichen drin, die aber wohl erst in einem Jahr komplett aus meiner Schufa gelöscht werden könne. Es ist gerade erwähnter Rechtsstreit mit Erledigungsvermerk.

    Im Grunde habe ich nicht das Problem mit der Ablehnung des Bauspardarlehens. Es ist zwar ärgerlich, dass man manche Sachen einfach nicht abschließen kann und sie wie ein Kaugummi unter der Schuhsohle kleben ... aber ich hatte eine Ablehnung daher bereits für möglich gehalten.

    Was ich jedoch nicht verstehen kann, ist die Tatsache, dass ich trotz des abgelehnten Bauspardarlehens nun einen Brief vom BHW erhalten habe, in dem man mir ankündigt, dass ich ab 01.05. Bereitstellungszinsen für das mir zur Verfügung stehende Bauspardarlehen zahlen soll!

    Man verlangt also, dass ich Bereitstellungszinsen für ein Bauspardarlehen zahle, was mir real nicht zur Verfügung steht!? Meiner Meinung nach widerspricht sich das. Denn das Darlehen wurde abgelehnt und steht mir somit eben NICHT zur Verfügung! Also frage ich mich, wieso solle ich dafür Bereitstellungszinsen zahlen? Ich bekomme das irgendwie nicht in meinen Kopf und wäre ehrlich dankbar wenn mich jemand hierzu aufklären könnte!

    Vielen Dank in erwartungsvoller Hoffnung auf Erleuchtung und liebe Grüße!

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Bereitstellungszinsen sind zu zahlen wenn Sie einen Darlehensvertrag rechtsverbindlich unterschrieben haben und Sie dann das Darlehen noch nicht abgerufen haben. Beispielsweise nach 3 oder 6 Monaten.
    Können Sie den Brief der BHW posten?

  3. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Hallo und vielen Dank für die Antwort,

    den Brief posten kann ich hier nicht. Aber den genauen Wortlaut kann ich gern einmal abtippen. Auf Grußformel und Fragenfloskel hab ich allerdings verzichtet:

    "... Gemäß der Allgemeinen Bausparbedingungen fallen für die Bereithaltung Ihres Zuteilungsdarlehen Bereitstellungszinsen an. Aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips aller Kunden ist ein Verzicht nicht möglich. Wenn Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie uns bitte ihren Verzicht schriftlich mit. ..."

    Liebe Grüße

  4. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Nachtrag:

    dem oben zitierten Schreiben der BHW an mich ist folgender Brief von mir mit Schilderung der Situation ans BHW vorausgegangen:

    "Sehr geehrte Damen und Herren.

    nachdem ich am 07.04.2016 beigefügtes Schreiben erhielt bin ich etwas ratlos.

    Beiliegendes Schreiben vom 04.04. mit dem Diktatzeichen XXX, sagt aus, dass das BHW mir ein Bauspardarlehen für meinen Vertrag mit der Vertragsnummer XXX zur Verfügung stellt.

    Möchte ich das Darlehen nun in Anspruch nehmen solle ich bei einem Außendienstmitarbeiter vorstellig werden. Sollte ich das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen, würden Bereitstellungszinsen auf mich zu kommen.

    Ich würde gern das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Daher war ich am 21.03.2016 bei Ihrem Außendienstmitarbeiter Herrn XXX in der Geschäftsstelle in XXX und hatte dort das Bauspardarlehen beantragt. Eine sofortige Prüfung (Bonitätsabfrage) war jedoch nicht möglich. Am darauffolgenden Montag bekam ich dann die Mitteilung, dass dem Bauspardarlehen nicht zugestimmt wurde.

    Jetzt möchte ich sie bitten, mir einmal schlüssig und in Schriftform zu erklären, weshalb ich Bereitstellungszinsen zahlen soll für ein Bauspardarlehen was mir nicht gewährt wird.

    Mit freundlichen Grüßen"

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Ich glaube hier kommt es ganz genau auf den Wortlaut an den Ihnen die BHW geschrieben hat und wie Sie geantwortet haben. Man beschreibt die Bereitstellungszinsen auch ab einem gewissen Datum. Und nicht "pauschal". Deswegen wäre interessant wie die BHW genau dieses Schreiben verfasst hat. Meines Wissens ist dies nur im Darlehensvertrag möglich. Wo sonst haben Bereitstellungszinsen etwas zu suchen?
    Dies würde aber bedeuten dass Sie einen verbindlichen Darlehensvertrag vorliegen haben müssten.
    Bereitstellungszinsen fallen in der Regel ab 3 oder 6 Monaten an. Bei einem abgelehnten Darlehen fallen keine Bereitstellungszinsen an.

  6. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Hallo Herr Hillermann,

    ich habe einmal den Brief fotografiert und hier hinzugefügt. Meine Antwort steht weiter oben in den Beiträgen.

    Eigentlich hatte ich nicht vor den Vertrag zu kündigen, aber es liegt dem BHW wohl sehr daran ... :-(

    Liebe Grüße

    *Fotos auf Wunsch des Verfassers entfernt, Escorpio*

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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    @Shorty, im ersten Satz steht ja, " Ihr Bausparvertrag ist noch nicht in voller Summe ausgezahlt.." Das bedeutet vermutlich dass Ihr Bausparvertrag zugeteilt war und Sie in der Zuteilungsurkunde angekreuzt haben dass Sie das Bauspardarlehen möchten. Kann das so sein? Oder haben Sie noch eine Kopie von dem Schreiben wo Sie Ihren Zahlungsauftrag für die erste Auszahlung angegeben haben?
    Weiter unten steht jedoch, dass ja ein formgerechter Darlehensvertrag erforderlich ist.

  8. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Hallo vielen Dank für die Antwort.

    nein es ist wie ich oben bereits beschrieben habe. Jedoch habe ich nun beschlossen, dass ich den Vertrag komplett auflösen werde, da ich schlichtweg keine Lust auf ein solches Theater habe. Ich werde nach und nach alle Verträge dort auflösen und mich nach einer anderen Bausparkasse für die Zukunft umsehen.

    Die Dateien hier werde ich löschen. Ich danke aber vielmals für die Antworten zum Thema.

    Liebe Grüße

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Eine andere Bausparkasse für VL Verträge oder Sparzahlungen?

  10. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Vielleicht? Vielleicht aber auch nicht? Warum die Frage?

    Grüße

  11. Avatar von lolania
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Da kann doch was nicht stimmen!... Komisches Papierkram-Gedöns manchmal

  12. Avatar von Shorty757
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    Standard AW: Ich soll Bereitstellungszinsen für bereits abgelehntes Bauspardarlehen zahlen!

    Ich denke es gefällt denen mein Altvertrag nicht und man möchte ihn auf Biegen und Brechen loswerden.

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