Der aktuelle Immobilienkredit (erstrangige Grundschuld) endet 2018, Gespräche über die Anschlussfinanzierung mit der Hausbank haben begonnen.
Nun bringt der Bankberater als Alternative zum Forward-Darlehen einen neuen Kredit ins Gespräch. Sein Argument ist, dass sich durch die Tilgung inzwischen der Beleihungsauslauf verbessert hat. Bei Abschluss waren es ca. 35% des Beleihungswerts, jetzt sind es nur noch ca. 20%.
Für mich klingt das logisch aber ich habe keine Ahnung. Macht dies wirklich einen Unterschied, der den Mehraufwand rechtfertigt?
Dann lass ich, dass es Sinn machen kann, einen Teil der Kreditsumme über ein Bauspardarlehen zu finanzieren. Da hier die Kreditsumme aber deutlich kleiner als 60% des Beleihungswertes ist, handelt es sich doch sowieso um ein zinsgünstiges "erstrangiges Darlehen", oder?
Alternative Angebote wollte ich erst einholen, wenn das Angebot der Hausbank vorliegt, es ist ja noch Zeit. Online-Angebote wollte ich nicht einbeziehen. Gibt es dazu Gegenargumente?
In der Tat macht eine Bausparlösung im aktuellen Zinsniveau nicht wirklich viel Sinn. Im 1a Beleihungsauslauf erhalten Sie das Geld/Darlehen doch hinterhergeschmissen. Wie hoch ist die Restsumme an Darlehen?
Generell jedoch könnten Sie sich den Zins mit einem Forwarddarlehen ab 2018 sichern.
Und auch noch prüfen lassen ob die Widerruferklärung falsch ist falls Sie 2008 den Darlehensvertrag unterschrieben haben?
Im 1a Beleihungsauslauf erhalten Sie das Geld/Darlehen doch hinterhergeschmissen.
Sind 20% "1a Beleihungsauslauf"?
Zitat von Bankkaufmann
Wie hoch ist die Restsumme an Darlehen?
Macht das einen Unterschied?
Zitat von Bankkaufmann
Und auch noch prüfen lassen ob die Widerruferklärung falsch ist falls Sie 2008 den Darlehensvertrag unterschrieben haben?
Woran erkennt man, dass die Widerrufserklärung fehlerhaft ist? Und was bringt mir die Erkenntnis, dass es so ist? Bisher will ich ansonsten bei der Bank bleiben.
Verstehe nicht was sie jetzt mit einem neuen Darlehen wollen oder sollen, wofür? Soll damit ein Bausparvertrag aufgefüllt werden, der 2018 zugeteilt wird und die Restschuld ablöst?? Wenn ja, Konditionen für den Kredit, Konditionen für das Bauspardarlehen nach Zuteilung? Wie hoch die Restschuld in 2018?
Übrigens, ob nun einen Auslauf von 35 % oder 20%, für die Kondition spielt das keine Rolle mehr, die sind für beide Ausläufe gleich!!
@wired, wenn Sie hier in der Region Stuttgart wohnen könnte ich Ihnen einen Rechtsanwalt vermitteln (kostenlos) der Ihren Darlehensvertrag hinsichtlich Widerrufsbelehrung kostenlos prüft.
Wenn, dann sollten Sie unbedingt den Darlehensvertrag von einem Spezialisten anschauen lassen.
PS: 1a Beleihungsauslauf ist bis 50% oft jedoch bis 60% Darlehensverhältnis zum Verkehrswert/Beleihungswert.
Nein, es gibt keinen Bausparvertrag, das war nur eine Idee nach Recherche im Internet.
Und nein, Stuttgart ist nicht in der Nähe, Danke für das Angebot.
Wenn ich das hier richtig verstehe, sollte eine "normale" Anschlussfinanzierung der beste Weg sein. Nach weiterer Recherche im Internet frage ich mich auch, ob Gegenangebote von anderen Banken überhaupt besser sein können, da die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Tilgung vermutlich erhöhen dürfte, denn die Kreditnehmerin ist bereits über 70. Und es gäbe sicher Diskussionen, dass die Erben Mitschuldner werden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Sarkassmus?? Ich habe 3 Ausrufezeichen gesetzt, da auch ein Bankkaufmann von Widerrufserklärung redet, das ist eine Widerrufsbelehrung die zu prüfen ist, das sind 2 komplett verschiedene Dinge.
Wenn man den Darlehensvertrag mit der Widerrufsbelehrung sichtet, erkennt der Fachmann ob man aus dem Darlehen mit einem Widerruf jetzt schon aussteigen und somit kostengünstig umfinanzieren kann. Die Wahrscheinlichkeit - da der Vertrag aus 2008 scheint - ist sehr, sehr hoch!
Es war auch nicht die Frage ob es einen Bausparvertrag gibt, sondern ob das über einen aufzufüllenden (dafür die Aufnahme des Darlehens jetzt) neuen BSV laufen soll als Alternative zu dem Forward Darlehen. Ein Bausparvertrag ohne Auffüllung würde bedeuten, den innerhalb der Zeit bis 2018 durch Einzahlungen in die Zuteilungsreife zu bringen. Das könnte einen hohen mtl. Aufwabd bedeuten, über welche Summe bezüglich des anschlusszufinanzierenden Darlehens in 2018 reden wir denn?
Wieso Nähe? Die brauch man bei einer Immobilienfinanzierung nicht, in Stuttgart begleite ich derzeit z.B. selbst Neubauten als Finanzierungsmakler.
Das Alter spielt bei einem der Marktführer in Bezug auf ein günstiges Forward Darlehen keine entscheidende Rolle.
Wenn man den Darlehensvertrag mit der Widerrufsbelehrung sichtet, erkennt der Fachmann ob man aus dem Darlehen mit einem Widerruf jetzt schon aussteigen und somit kostengünstig umfinanzieren kann. Die Wahrscheinlichkeit - da der Vertrag aus 2008 scheint - ist sehr, sehr hoch!
Man sollte natürlich erst mal in die Unterlagen schauen, bevor man Dritte mir Fragen belästigt. Habe ich nicht gemacht, Entschuldigung. Also, im Darlehensvertrag von 2003 steht "Laufzeit befristet bis 1.1.2023". Im Jahr 2008 gab es dann einen Baufinanzierung "Umschuldung" mit Darlehenslaufzeit 20 Jahre und Zinsbindung 10 Jahre. Ich frage mich nun, ob es überhaupt eine Alternative zur Anschlussfinanzierung bei der gleichen Bank gibt?
Wenn wir annehmen, man könnte aus dem Kredit wegen der Widerrufsbelehrung raus, geht das ja nicht ohne Ärger. Also wäre der Preis, dass eine neue Hausbank gesucht werden muss. Da bin ich etwas zurückhaltend. Bisher war das Verhältnis ok, auch wenn nicht mehr so gut wie zu Zeiten der Altvorderen.
Die Frage nach dem Sarkasmus bezog sich übrigens auf Dann lassen sie sich doch von ihrer Bank beraten.