Option 1) Als Angebot steht ein komplett fertiges Rheinhaus für 355.000€
Option 2) Ein Haus selber bauen mit Anliegerwohnung für die Schwiegereltern (gesch. Kosten 400.000€). Die spätere Miete soll 600€ betragen.
Zu uns:
Ich 30 J. 2000€ (Netto) Gehalt
Frau 28J. 1600€ (Netto) Gehalt
derzeitige Steuerklasse 4/4
Jedoch ist ein Kind in Anmarsch wodurch sich das Gehalt meiner Frau halbiert.
Wir haben ein Eigenkapital von 50.000€ zusammengespart.
Meine Frau und ich wohnen in einer abgezahlten Eigentumswohnung (geschätzter Wert ca. 80.000-100.000)
Die Fragen wären:
Wie viel Kredit wir uns leisten können?
Soll die Eigentumswohnung zuerst verkauft werden?
Gibt es eine Möglichkeit die Wohnung direkt bei der Bank in Anzahlung zu geben?
Eure Ausgangslage sieht ja recht gut aus.
Zu Punkt 1 oder 2 würde ich folgende Überlegungen mit einbeziehen:
Will ich wirklich so eng mit den Schwiegereltern zusammenwohnen ?? Meine Eltern wohnen 8km weit weg, hat den Vorteil dass sie nah genug dran sind um zu helfen, aber auch weit genug weg um nicht "zu nerven"
Weitere Frage : Wenn die mal nicht mehr sind, will ich dann an Fremde eine Wohnung in/an meinem Haus vermieten ? (ich persönlich kaufe/baue mir kein Haus um dann wieder mit "Fremden" unter einem Dach zu wohnen.... ->ist eine Frage der persönlichen Einstellung)
Die Schwiegereltern sind unkompliziert, haben sich eigentlich nie bei uns eingemischt. Wir kommen aus der Nähe Mainz und wollte auch in der Nähe bleiben.
Ich habe mir eine 3% Tilgung vorgestellt mit 20 Jahren Festzins.
Da ich mich im TVöD bewege wird sich mein Gehalt zukünftig automatisch erhöhen, jedoch will ich das jetzt aber nicht mit einbeziehen.
Da ich mich im TVöD bewege wird sich mein Gehalt zukünftig automatisch erhöhen, jedoch will ich das jetzt aber nicht mit einbeziehen.
Würde ich auch nicht machen, denn komischerweise kosten Brötchen & CO auch immer mehr......
Wenn man die Zahlen mal überschlägt, dann kommst Du bei 270.000 EUR FInanzierungsbedarf (400.000 EUR - 80.000 WOhnung - 50.000 EK)
als worsed case ja bei knapp 70% Beleihungsauslauf, sollte sehr gut Zinsen bringen (das können andere wohl genauer sagen).
Zwecks WOhnungsverkauf läge die bessere Lösung wohl beim fertigen Haus, da bessere Planung möglich.
ich würde mir im Vorfeld überlegen ob man die Eigentumswohnung verkauft/verkaufen muß?
Hintergrund:
Einkommen wenn Kind da ist:
100%, 50% + Kindergeld + Miete von Schwiegereltern
oder
100%, 50% + Kindergeld + Miete + Miete Schwiegereltern
Ich würde die Finanzierung z.B. auf 15 Jahre Sollzinsbindung
aufbauen und dann die Wohnung (Mieteinnahmen mitnehmen) die Wohnung erst in 10 - 15 Jahren verkaufen und entschulden.
Wenn die Konditionen tragbar sind vielleicht sogar ohne Grundschuld auf die Eigentumswohnung.
Weil dadurch eine Nachfinanzierung für Mehrkosten usw. ohne Probleme möglich sind!
Man kann in die Finanzierung auch Eigentumswohnung (Grundschuld) + EK + Grundschuld (Haus & Grundstück) mit einbringen.
Dann bekommt man mit SIcherheit die Top Konditionen. Nur wenn die Finanzierung nicht ausreicht wird es teuer sich noch Geld zu leihen! (wenn möglich!)
Wenn die ETW verkauft werden soll, wird der Verkaufserlös als ein Baustein zwischenfinanziert und nach Verakauf abgelöst. Der Zwischenkredit wird für die Berechnung des Beleihungsauslaufs nicht berücksichtigt. Wird sie nicht verkauft wird die ETW als Ersatzsicherheitenobjekt beliehen, somit lässt sich der Beleihungsauslauf des Kaufobjektes ebenfalls senken.
Der Beleihungsauslauf ist für die Konditionsfindung entscheidend und ist das Verhältnis zu dem Wert des Kaufobjektes (und ggf. Ersatzsicherheitenobjektes) zu dem Finanzierungsbedarfs, wobei wie oben erwähnt die Zwifi nicht in den Bedarf eingerechnet wird.
Eine Tilgung von 2% muss keineswegs Pflicht sein, vielmehr die Tilgungssatzänderungsoption. Mit dieser fangen sie moderat mit der Tilgung an, um diese dann nach Beendigung der Elternzeit und Wiederaufnahme des Arbeiztsverhätnisses so zu erhöhen, wie es ihnen aufgrund iherer finanziellen Verhältnisse möglich ist. Umso geringer die Tilgung, umso größer die Überlegung eine längere Zinsfestschreibungszeit zu wählen. 20 oder gar 25 Jahre können in Betracht gezogen werden und muss individuell beschieden werden.